Defektes Gerät sorgt für zu hohen Stromabschlag/Leistungen bleiben aus

Begonnen von MichaelS, 05. Juli 2022, 09:32:36

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MichaelS

Ja genau. Wir haben den ja mittlerweile ausgeschalten und sind seit über einem Monat mit Kaltwasser dran (was hinzukommt) alle Paar Tage 3 Töpfe aufkochen um warm zu duschen.
Ein Freund hatte sich darum gekümmert.

hotwert

So ein Boiler war früher üblich, scheint wohl ein etwas älteres Haus zu sein.

Den muss auf jedenfall der Vermieter ersetzen. Evtl kann man ja auch den alten reparieren lassen, wird wohl das Thermostat kaputt sein und das Wasser hat durchgehend gekocht.

Würde ich schnellstmöglich dem Vermieter melden, ob er wirklich auch den Strom zahlen muss bin ich mir nicht sicher.


PetraL

Zitat von: hotwert am 06. Juli 2022, 06:47:58Evtl kann man ja auch den alten reparieren lassen, wird wohl das Thermostat kaputt sein und das Wasser hat durchgehend gekocht.
Bei alten Geräten ist das nicht sinnvoll: Die Reparaturkosten übersteigen den Restwert beachtlich. Ein neuer kommt billiger und ist zudem sparsamer.

Moderat

Zitat von: hotwert am 06. Juli 2022, 06:47:58ob er wirklich auch den Strom zahlen muss bin ich mir nicht sicher.

vllt. hilft hier das weiter: https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/warmwasserboiler-schaeden

Aus dem Artikel:

"In § 535 Satz 2 BGB heißt es: ,,Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." Das bedeutet für den Warmwasserboiler: War dieser bereits angebracht, zählt er als Installation und gehört somit zur Wohnung, sprich zur Mietsache. Wenn der Warmwasserboiler der Mietwohnung kaputtgehen sollte, fällt es somit in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters, sich um die Reparatur zu kümmern bzw. einen Austausch vornehmen zu lassen. Sollten dem Mieter per Klauseln im Mietvertrag eine entsprechende Instandsetzungspflicht übertragen werden, gelten diese üblicherweise als unwirksam. Möglich ist es jedoch, dass die Kosten für Reinigung und Wartung des Warmwasserboilers als Betriebskosten berücksichtigt werden."

desweiteren:

"Kommt es zu einem Schaden am Warmwasserboiler in der Mietwohnung, ist es Pflicht des Mieters, den Vermieter umgehend darüber zu informieren."

Das "umgehend" ist für mich jetzt insofern fragwürdig, als das man als Laie schwerlich feststellen kann, wann ein, vom Facharbeiter zu installierendes, Gerät korrekt funktioniert oder fehlerhaft/schadhaft ist.

edit:

Zitat von: MichaelS am 05. Juli 2022, 20:40:02Ja genau. Wir haben den ja mittlerweile ausgeschalten und sind seit über einem Monat mit Kaltwasser dran

Zu spät gelesen und jetzt kommt das aber: ihr hattet also jetzt einen Monat Kenntnis über die Fehlfunktion und habt den Vermieter offensichtlich nicht darüber informiert. Ungünstig, um es mal milde auszudrücken...

PetraL

Zitat von: Moderat am 06. Juli 2022, 21:45:22Das "umgehend" ist für mich jetzt insofern fragwürdig, als das man als Laie schwerlich feststellen kann, wann ein, vom Facharbeiter zu installierendes, Gerät korrekt funktioniert oder fehlerhaft/schadhaft ist.
Man sollte eigentlich schon merken können, ob das Teil funktioniert oder den Geist aufgegeben hat...  :zwinker: 
Und was das "ordnungsgemäße" Funktionieren betrifft, so hat der TE es ja nun gemerkt und kann es somit jetzt umgehend dem Vermieter melden  :sehrgut:
Ob die durch den Defekt verursachten Stromkosten auch vom Vermieter übernommen werden müssen, sollte doch irgendwie heraus zu bekommen sein?

Aber das mit dem Wasserkochen im Topf ist ja nun wirklich auf Dauer nicht zumutbar - also da muss wirklich schnellstens der Vermieter ran.

Was mich allerdings etwas irritiert:
Zitat von: MichaelS am 05. Juli 2022, 20:40:02Ein Freund hatte sich darum gekümmert.
Worum hat sich euer Freund gekümmert? Um den defekten Warmwasserbereiter? Hat er versucht, ihn zu reparieren? ...  :scratch:

P.S.:
Zitat von: Moderat am 06. Juli 2022, 21:45:22
ZitatJa genau. Wir haben den ja mittlerweile ausgeschalten und sind seit über einem Monat mit Kaltwasser dran

Zu spät gelesen und jetzt kommt das aber: ihr hattet also jetzt einen Monat Kenntnis über die Fehlfunktion und habt den Vermieter offensichtlich nicht darüber informiert. Ungünstig, um es mal milde auszudrücken...
Naja, gut, DAS muss er dem Vermieter ja nicht unbedingt auf die Nase binden?
Wenn allerdings jemand nicht Fachkundiges an dem Gerät gewerkelt hat und das ist irgendwie sichtbar, hat der Vermieter natürlich die besten Karten, um sich aus der Verantwortung zu stehlen ...

Moderat

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2022, 22:19:14so hat der TE es ja nun gemerkt und kann es somit jetzt umgehend dem Vermieter melden

Einen Monat lang kalt duschen ist für mein Dafürhalten nicht umgehend.

Aus der Dusche kommt nur kaltes Wasser -> ich rufe den Hausmeister/Vermieter an -> umgehend

Aus der Dusche kommt nur kaltes Wasser -> ich koche einen Monat lang kaltes Wasser auf -> nicht so umgehend^^

Inwiefern der TE jetzt seiner Pflicht der Meldung nachgekommen ist, kann nur er beantworten.

edit:

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2022, 22:19:14Naja, gut, DAS muss er dem Vermieter ja nicht unbedingt auf die Nase binden?

"Das nur noch kaltes Wasser kommt ist mir nicht aufgefallen, da ich kein warmes Wasser mehr benötigt habe."... merkst du selbst, oder ;)

rioreisender

Im übrigen ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Mängel an der Wohnung unverzüglich anzuzeigen, andernfalls macht sich der Mieter gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig.  § 536c BGB

Ich sehe im obigen Fall also sehr schlechte Karten für eine Übernahme der Stromkosten.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

PetraL

Na, er muss doch dem Vermieter nicht sagen,  dass er schon 1 Monat lang kalt duscht ...
Ist das unehrlich? – Ja, auf jeden Fall.
Ob er lieber 100 % ehrlich gegeüber dem Vermieter ist, muss der TE selber entscheiden.
Du hast absolut Recht: Unverzüglich ist anders.
Aber die Familie befindet sich in einer Notlage und  der Vermieter ist bei einem fest installierten Warmwasserbereiter, der zur Wohnung gehört, dafür zuständig.
Wir müssen ja nicht unbedingt verstehen, warum der TE nicht tatsächlich "unverzüglich" den Vermieter von dem Defekt informiert hat...

Moderat

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2022, 23:13:47Na, er muss doch dem Vermieter nicht sagen,  dass er schon 1 Monat lang kalt duscht ...

Nee, muss er tatsächlich nicht sagen. Lässt sich aber aus dem Verbrauch ersehen.

hotwert

Zitat von: PetraL am 06. Juli 2022, 21:30:38
Zitat von: hotwert am 06. Juli 2022, 06:47:58Evtl kann man ja auch den alten reparieren lassen, wird wohl das Thermostat kaputt sein und das Wasser hat durchgehend gekocht.
Bei alten Geräten ist das nicht sinnvoll: Die Reparaturkosten übersteigen den Restwert beachtlich. Ein neuer kommt billiger und ist zudem sparsamer.

Ich vergesse ab und zu wie teuer eine Fachfirma ist. :(

Ich kenn eig für alles Leute welche das so nebenbei machen für kleines Geld, oder ich schraube selber...

PetraL

Zitat von: hotwert am 07. Juli 2022, 03:04:44Ich kenn eig für alles Leute welche das so nebenbei machen für kleines Geld, oder ich schraube selber...
Empfiehlt sich aber nicht bei Dingen, die Eigentum des Vermieters sind. Und bei allem, was mit Strom (Stromleitungen) zu tun hat, kann ich da auch nur aus eigener Erfahrung von abraten - es kann viel zu viel passieren, wenn eine solche Reparatur nicht fachmännisch ausgeführt wird. Und für Folgeschäden kannst du dann auch niemanden haftbar machen ...

P.S.:
Zitat von: Moderat am 06. Juli 2022, 23:24:35
Zitat von: PetraL am 06. Juli 2022, 23:13:47Na, er muss doch dem Vermieter nicht sagen,  dass er schon 1 Monat lang kalt duscht ...

Nee, muss er tatsächlich nicht sagen. Lässt sich aber aus dem Verbrauch ersehen.
Wie soll das aus seinem Verbrauch ersichtlich sein? Ich habe das nicht so verstanden, dass der Vermieter selber die Stromverbräuche monatlich abliest. Falls doch, bzw. wenn TE ihm die monatlichen Verbräuche mitteilt, hast du natürlich vollkommen Recht.

Leeres Portemonnaie

Was ist denn das für ein Darlehen ans Jobcenter, die erwähnten rund 150€? Eventuell würde ich versuchen, das aussetzen zu lassen für die 3 Monate. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧