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Jobaufnahme 15.7.22

Begonnen von fineline, 09. Juli 2022, 13:07:12

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fineline

Hallo,

ich fange am 15.7.22 einen neuen Job an. Ich würde dann ja aus dem Leistungsbezug rausfallen. Nun meine Frage: Muss ich die hälfte vom ALG zurückzahlen? Und würde mir von den 200€ Sonderzuschlag noch 100€ überwiesen? Die 200€ wurden eben noch nicht gezahlt. Ganz vielen Dank schon mal im Voraus

Gruß
Fineline

OLD-MAN

Die Gegenfrage wäre:

Fällst du mit dem Gehalt vom 1/2 Juli (je nachdem, was es gezaht wird***) aus dem Leistungsbezug raus?

Wenn ja, dann natürlich auch keinen Anspruch auf die 200,- € Bonus

***Gehaltszahlung für Juli noch im Juli oder erst im August (es gilt das Zuflussrinzip)? Wäre die erste Gehaltszahlung erst im August, wärest du für Juli noch bedürftig, dann steht dir auch der Bonus zu.

1/2 Monat = 1/2 Bonus, diese Regelung gibt es nicht sondern Anspruch oder kein Anspruch!

rioreisender

Zitat von: fineline am 09. Juli 2022, 13:07:12Hallo,

ich fange am 15.7.22 einen neuen Job an. Ich würde dann ja aus dem Leistungsbezug rausfallen. Nun meine Frage: Muss ich die hälfte vom ALG zurückzahlen? Und würde mir von den 200€ Sonderzuschlag noch 100€ überwiesen?

Für den Anspruch auf die Sonderzahlung ("Bonus") genügt es, wenn Du im Juli 2022 mindestens einen Tag Anspruch auf Leistungen nach dem ALG II hattest.
Es gibt dabei lediglich die Alternativen 200 EUR Sonderzahlung oder nichts.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

fineline

N'Abend,

danke nochmal für die Antworten. Daran hatte ich garnicht gedacht, wenn das erste Gehalt am 1.8.22 von Juli kommt, das ich dann für den Monat Juli mein ALG2  nicht zurückzahlen muss. Und wenn mein Gehalt von Juli Ende Juli gezahlt wird, muss ich die Hälfte vom ALG? zurückzahlen. Und 100€ von diesem Sonderzuschlag.

Beste Grüße
Fineline

Yavanna

Zitat von: fineline am 09. Juli 2022, 22:23:40Und wenn mein Gehalt von Juli Ende Juli gezahlt wird, muss ich die Hälfte vom ALG? zurückzahlen. Und 100€ von diesem Sonderzuschlag.

Beste Grüße
Fineline

Das kommt auf die Höhe des Gehaltes und deinen Freibetrag an. Wenn ein Restanspruch für Juli bleibt, kannst du die 200 behalten, komplett. Bleibt keiner, musst du alles zurückzahlen. Der Bonus wird nicht geteilt.

fineline

Danke,

eins habe ich noch nicht so ganz verstanden. Wenn ich mein erstes Gehalt für Juli bekomme, muss ich dann die die Hälfte ALG2 zurückzahlen, oder den kompletten Betrag. Mein neuer Arbeitsvertrag beginnt ja erst am Juli.

Beste Grüße
Fineline

justine1992

Die Höhe des Einkommen ist relevant, nicht die Dauer, in der es verdient wurde.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

rioreisender

Es gilt das Zuflussprinzip. Wenn das Gehalt im Juli auf dem Konto gutgeschrieben wird und der Anspruch auf ALG II entfällt, entfällt auch der Anspruch auf die Sonderzahlung.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.