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Sanktionsmoratorium: Meldetermin hat mich erwischt

Begonnen von glasi, 20. Juli 2022, 16:28:33

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glasi

Hallo zusammen!

Leider muss ich verkünden, dass ich nach 6 Monaten Freizeit eine Einladung zur "beruflichen Situation" für die nächste Woche erhalten habe.

Auf der Rückseite steht die Rechtsfolgebelehrung mit den 10% und erst beim zweiten Mal sollen die wohl "greifen".
Es wurde aber ein "Rückmeldebogen" beigefügt.

Kann ich den Termin jetzt problemlos ignorieren? Und muss ich mich beim Rückmeldebogen äußern?

Denn an dem Tag habe ich keine Zeit, da ich einen Kumpel besuchen fahre.

rioreisender

Du könntest versuchen, über den Rückmeldebogen (oder besser) über das Portal arbeitsagentur.de den Termin auf einen anderen Tag zu verlegen.

Grundsätzlich zum Termin hingehen würde ich an Deiner Stelle.

Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 16:28:33Denn an dem Tag habe ich keine Zeit, da ich einen Kumpel besuchen fahre.

Hast Du für diesen Tag Ortsabwesenheit beantragt? Wenn nicht, dürfte das (für das JC) wohl irrelevant sein.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

glasi

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:31:26Du könntest versuchen, über den Rückmeldebogen (oder besser) über das Portal arbeitsagentur.de den Termin auf einen anderen Tag zu verlegen.

Also beim Portal bin ich nicht registriert, aus gutem Grund.
Genauso hat das Jobcenter weder meine Telefonnummer noch meine E-Mail-Adresse - ebenfalls aus gutem Grund versteht sich.

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:31:26Grundsätzlich zum Termin hingehen würde ich an Deiner Stelle.
Warum? Ich habe doch einen Termin frei?

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:31:26Hast Du für diesen Tag Ortsabwesenheit beantragt? Wenn nicht, dürfte das (für das JC) wohl irrelevant sein.
Ne, habe ich nicht. Müssen die ja nicht wissen.

rioreisender

Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 16:47:31Also beim Portal bin ich nicht registriert, aus gutem Grund.
Aus welchem Grund? Es ist äußerst praktisch, um rechtskonform Schriftsätze einzureichen. Diese können dann auch nicht "verlorengehen".
Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:31:26Grundsätzlich zum Termin hingehen würde ich an Deiner Stelle.
Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 16:47:31Warum? Ich habe doch einen Termin frei?
Das Zauberwort lautet Mitwirkungspflicht. Diese ist auch während des Sanktionsmoratoriums nicht aufgehoben. Du darfst davon ausgehen, dass das JC (oder von ihm Beauftragte) hier mitlesen und genau wegen solcher Eskapaden auch im geplanten Bürgergeld Sanktionen vorgesehen sein werden.
Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:31:26Hast Du für diesen Tag Ortsabwesenheit beantragt? Wenn nicht, dürfte das (für das JC) wohl irrelevant sein.
Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 16:47:31Ne, habe ich nicht. Müssen die ja nicht wissen.
Müssen sie nicht. Mit den Konsequenzen musst Du dann halt leben.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Spritzenhalter

Man könnte die Einladung ignorieren, die zweite selbstverständlich auch und bei einer Anhörung einfach behaupten nie etwas bekommen zu haben. Wie gesagt "könnte" oder man geht hin und bekommt einen tollen Job "vielleicht" oder gleich ein Bewerbungsgespräch weil im Nebenraum einer von der Zeitarbeit sitzt....

glasi

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:58:57Aus welchem Grund? Es ist äußerst praktisch, um rechtskonform Schriftsätze einzureichen. Diese können dann auch nicht "verlorengehen".
Weil ich dort nicht von meinem Ansprechpartner belästigt werden möchte.

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:58:57Das Zauberwort lautet Mitwirkungspflicht. Diese ist auch während des Sanktionsmoratoriums nicht aufgehoben.
Das habe ich verstanden.
Aber auf der Rückseite von der Rechtsfolgebelehrung steht das man erst beim zweiten Meldeversäumnis mit einer Kürzung zu rechnen hat.

Deswegen ja meine Frage oben:
Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 16:28:33Kann ich den Termin jetzt problemlos ignorieren? Und muss ich mich beim Rückmeldebogen äußern?


Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:58:57Du darfst davon ausgehen, dass das JC (oder von ihm Beauftragte) hier mitlesen und genau wegen solcher Eskapaden auch im geplanten Bürgergeld Sanktionen vorgesehen sein werden.
Das können die gerne tun. Du solltest dich aber mal richtig informieren.
Sanktionen werden nach dem Sanktionsmoratorium sowieso wieder mit 30% eingeführt - egal wie sich jemand aktuell verhält.

Zitat von: Spritzenhalter am 20. Juli 2022, 17:06:58Man könnte die Einladung ignorieren, die zweite selbstverständlich auch und bei einer Anhörung einfach behaupten nie etwas bekommen zu haben.
Das hört sich nach einem Vorschlag an - danke!

rioreisender

Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 17:10:51
Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:58:57Aus welchem Grund? Es ist äußerst praktisch, um rechtskonform Schriftsätze einzureichen. Diese können dann auch nicht "verlorengehen".
Weil ich dort nicht von meinem Ansprechpartner belästigt werden möchte.

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:58:57Das Zauberwort lautet Mitwirkungspflicht. Diese ist auch während des Sanktionsmoratoriums nicht aufgehoben.
Das habe ich verstanden.
Aber auf der Rückseite von der Rechtsfolgebelehrung steht das man erst beim zweiten Meldeversäumnis mit einer Kürzung zu rechnen hat.

Deswegen ja meine Frage oben:
Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 16:28:33Kann ich den Termin jetzt problemlos ignorieren? Und muss ich mich beim Rückmeldebogen äußern?

Ja, kannst Du ignorieren. Nein Du musst Dich nicht beim Rückmeldebogen äußern. Und Du scheinst das Paradebeispiel dafür zu sein, dass Sanktionen offenbar doch erforderlich sind. Schade.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Spritzenhalter

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 17:15:20
Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 17:10:51
Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:58:57Aus welchem Grund? Es ist äußerst praktisch, um rechtskonform Schriftsätze einzureichen. Diese können dann auch nicht "verlorengehen".
Weil ich dort nicht von meinem Ansprechpartner belästigt werden möchte.

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:58:57Das Zauberwort lautet Mitwirkungspflicht. Diese ist auch während des Sanktionsmoratoriums nicht aufgehoben.
Das habe ich verstanden.
Aber auf der Rückseite von der Rechtsfolgebelehrung steht das man erst beim zweiten Meldeversäumnis mit einer Kürzung zu rechnen hat.

Deswegen ja meine Frage oben:
Zitat von: glasi am 20. Juli 2022, 16:28:33Kann ich den Termin jetzt problemlos ignorieren? Und muss ich mich beim Rückmeldebogen äußern?

Ja, kannst Du ignorieren. Nein Du musst Dich nicht beim Rückmeldebogen äußern. Und Du scheinst das Paradebeispiel dafür zu sein, dass Sanktionen offenbar doch erforderlich sind. Schade.

Bitte nicht den Rückmeldebogen benutzen und später behaupten nie etwas bekommen zu haben  :lachen:

Ratlos

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 16:58:57Du darfst davon ausgehen, dass das JC (oder von ihm Beauftragte) hier mitlesen
Volle Zustimmung!!

glasi

Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 17:15:20Ja, kannst Du ignorieren. Nein Du musst Dich nicht beim Rückmeldebogen äußern. Und Du scheinst das Paradebeispiel dafür zu sein, dass Sanktionen offenbar doch erforderlich sind. Schade.
Bei meinem letzten Termin vor 6 Monaten wurde mir gesagt das wenn man bei mir nicht "weiterkommt" die letzte Instanz ein 1€ Job wäre ...
... vermutlich weil ich Langzeitarbeitsloser bin.

Und genau aus diesem Grund hält sich meine Begeisterung zu diesem Laber-Termin in grenzen! Denn diese Sklaverei werde ich definitiv nicht mitmachen!

violet

#10
ZitatDer FDP-Politiker Jens Teutrine räumte ein, das Sanktionsmoratorium sei kein Herzensprojekt der FDP. Bei 75 Prozent der Fälle handele es sich aber um Meldeversäumnisse, die auch während des Moratoriums weiter sanktioniert würden. Im Bürgergeld würden bis zu 30 Prozent der Abzüge möglich sein. Der Grundsatz des Förderns und Forderns bestehe weiter.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-hartz-iv-sanktionen-101.html
man sollte keine leere hoffnungen haben, es wird weiterhin so oder so sanktionen geben.
von daher sollte man das moratorium voll auskosten, denn so ein geschenk ist wohl eine einmalige aktion.
und die kompensierenden drangsalierer mit komplexen können gerne lesen, soll denen doch die galle hoch kommen

oldhoefi

Wer sich gerne für eine Sanktion nach § 32 SGB II "anzählen" lässt, kann die erste Meldeaufforderung ohne wichtigen Grund ignorieren.

Allerdings gehe ich mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass die zweite (sanktionsfähige) Meldeaufforderung quer bei Fuß folgen wird.

Muss jeder für sich selbst entscheiden, ich persönlich rate von Ignoranz - wie oben geschrieben - aus weiter denkenden Gründen ab.

Cridi

geh einfach zum termin, lass dich 20 min vollquatschen und dann geh wieder und fertig. Hab ich letzte Woche auch gemacht. "Hier hab ich 3 Vermittlungsvorschläge, bewerben sie sich bei diesen Zeitarbeitsfirmen, legen sie mir die Bewerbungen vor etc.." schön nicken und lächeln und beim rausgehen das zeug direkt im eingang in die Tonne schmeißen und alles vergessen ^^ Dann gibts keine Sanktion und der Rest ist egal. Dein Kumbel kannst ja auch danach besuchen. Von Terminen fernbleiben ist halt das Einzige, was aktuell Probleme macht, dass sollte man halt trotzdem versuchen zu vermeiden.

violet

Zitat von: Spritzenhalter am 20. Juli 2022, 17:06:58Man könnte die Einladung ignorieren, die zweite selbstverständlich auch und bei einer Anhörung einfach behaupten nie etwas bekommen zu haben.
keine schlechte idee. sollen die doch die briefe per pzu verschicken, damit es schön kostenlastig ist.
und da die ohnehin nicht sanktionieren können, einfach nur die zweiten meldetermine wahrnehmen.
und natürlich jedes mal mit formlosen antrag auf erstattung der reisekosten, damit es schön verwaltungsaufwand gibt

Spritzenhalter

Zitat von: violet am 20. Juli 2022, 21:51:31
Zitat von: Spritzenhalter am 20. Juli 2022, 17:06:58Man könnte die Einladung ignorieren, die zweite selbstverständlich auch und bei einer Anhörung einfach behaupten nie etwas bekommen zu haben.
keine schlechte idee. sollen die doch die briefe per pzu verschicken, damit es schön kostenlastig ist.
und da die ohnehin nicht sanktionieren können, einfach nur die zweiten meldetermine wahrnehmen.
und natürlich jedes mal mit formlosen antrag auf erstattung der reisekosten, damit es schön verwaltungsaufwand gibt


Dieses kranke und menschenfeindliche System kann man nur so bekämpfen. Je weniger Geld sie haben umso weniger können sie die hilfsbedürftigen Menschen terrorisieren.