Schenkung

Begonnen von mabb, 22. Juli 2022, 19:29:12

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mabb

Folgender Sachverhalt:
Person erhält aufstockend zu einem Job ALG2 (Bewilligungszeitraum bis 31.09.). Nun soll irgendwann nach diesem Zeitraum eine Schenkung stattfinden.

1. Wie meldet sich die Person am besten ab bzw. was sollte zum Auslauf des ALG2 an das Jobcenter geschrieben werden? Da es sich um Langzeit-ALG2 handelt, würde es wahrscheinlich etwas merkwürdig aussehen, wenn einfach nur kein neuer Weiterbewilligungsantrag gestellt würde.

2. Die Person zieht direkt nach Ablauf zu den Eltern zurück. Besteht da irgendein Problem, wenn der Umzug direkt zum 1.10. stattfindet(da er ja sozusagen noch während des Bewilligungszeitraumes geplant wurde)?

180

Handelt es sich um eine größere Summe?
Ansonsten einfach die 50-500€ Bar auf die Kralle und das Problem ist gelöst.

Es gibt keine Pflicht dem JC etwas zu melden. Einfach kommentarlos abwarten. Wenn am 31.09. der Bewilligungszeitraum abläuft, kann die Person ab dem 01.10. machen was sie will und muss das JC über nichts mehr informieren.
So lange das Geld frühestens am 01.10. bei der Person ankommt, geht es das JC nichts mehr an.

Taxima

Zitat von: lappa am 22. Juli 2022, 19:36:19Handelt es sich um eine größere Summe?
Ansonsten einfach die 50-500€ Bar auf die Kralle und das Problem ist gelöst.

Es gibt keine Pflicht dem JC etwas zu melden. Einfach kommentarlos abwarten. Wenn am 31.09. der Bewilligungszeitraum abläuft, kann die Person ab dem 01.10. machen was sie will und muss das JC über nichts mehr informieren.
So lange das Geld frühestens am 01.10. bei der Person ankommt, geht es das JC nichts mehr an.

Würde ich auch so sagen. Bewilligungszeitraum abwarten wenn es irgendwie geht.

Wie ist das eigentlich wenn man auf Grund einer hohen Summe einer Schenkung sich vor dem Ende des BWZ abmeldet? JC will ja mitunter nachträglich noch Auszüge haben und wenn die Schenkung dann schon stattgefunden hat? (nach der Abmeldung, vor dem eigentlichen Ende des BWZ)

mabb

Zitat von: lappa am 22. Juli 2022, 19:36:19Handelt es sich um eine größere Summe?

Ja, deutlich größere Summe (ähnlich Erbe). Würde es nicht komisch wirken, wenn eine langzeit-ALG2-abhängige Person (mehr als 10 Jahre) auf einmal wortlos keinen Weiterbewilligungsantrag stellt? Und was ist mit dem Umzug direkt am 1.10.?

justine1992

Warum bezieht die Person nicht einfach weiter ALG2, bis die Schenkung kommt? Was würde passieren, wenn das JC davon erfährt? Was Schreckliches?

Oder will die Person dann direkt im Monat nach der Schenkung wieder einen ALG2-Antrag stellen? Auch das ist nicht illegal.

Komisch wirken? Wen juckt das? Wen juckt die Farbe Deines Pullovers? Über komisches Wirken steht nichts im SGB.

Auslaufen lassen, hoffen, dass die Schenkung bald kommt, im Folgemonat neuen Antrag stellen, vorhandenes Vermögen ordnungsgemäß angeben. Gelaufen. Musst die Schenkung auch nicht verheimlichen.

Zitat von: lappa am 22. Juli 2022, 19:36:19Ansonsten einfach die 50-500€ Bar auf die Kralle und das Problem ist gelöst.

Es gibt keine Pflicht dem JC etwas zu melden.
Falsch, völlig falsch. Nicht mal ansatzweise richtig.

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

mabb


Zitat von: mabb am 22. Juli 2022, 19:29:12Person erhält aufstockend zu einem Job ALG2 (Bewilligungszeitraum bis 31.09.). Nun soll irgendwann nach diesem Zeitraum eine Schenkung stattfinden.
Es liest sich sehr deutlich so das kein WBA gestellt wird und das Geld nach Bezugsende verschenkt wird. Dann gilt:
Wenn das Geld in dem Monat nach dem Bezug auf das Konto kommt gehört es dem Beschenkten.
Zitat von: mabb am 23. Juli 2022, 07:15:18Würde es nicht komisch wirken, wenn eine langzeit-ALG2-abhängige Person (mehr als 10 Jahre) auf einmal wortlos keinen Weiterbewilligungsantrag stellt? Und was ist mit dem Umzug direkt am 1.10.?
Nein das interessiert bei einem abgelaufenen Bewilligungszeitraum niemand mehr und bekommt auch keiner vom JC mit.
Was soll mit dem Umzug sein der läuft ab wie bei jedem der kein ALG 2 o.ä. bekommt. einfach umziehen!

Zitat von: justine1992 am 23. Juli 2022, 09:21:32Warum bezieht die Person nicht einfach weiter ALG2, bis die Schenkung kommt? Was würde passieren, wenn das JC davon erfährt? Was Schreckliches?
man beantwortet Fragen nicht mit Fragen und erst recht nicht mit solchen die implizieren das nichts schreckliches passiert.
Zitat von: justine1992 am 23. Juli 2022, 09:21:32Oder will die Person dann direkt im Monat nach der Schenkung wieder einen ALG2-Antrag stellen? Auch das ist nicht illegal.
könnte aber Probleme geben wenn kein ganzer Monat zwischen Ablauf und Neuantrag liegt.
Zitat von: justine1992 am 23. Juli 2022, 09:21:32Auslaufen lassen, hoffen, dass die Schenkung bald kommt, im Folgemonat neuen Antrag stellen, vorhandenes Vermögen ordnungsgemäß angeben. Gelaufen. Musst die Schenkung auch nicht verheimlichen.
könnte aber Probleme geben wenn kein ganzer Monat zwischen Ablauf und Neuantrag liegt. Ganz schlechter Tipp.
Zitat von: justine1992 am 23. Juli 2022, 09:21:32Falsch, völlig falsch. Nicht mal ansatzweise richtig.
aber seltsamerweise weißt du da Bescheid  :scratch:  :weisnich:

Ein schönes WE
FN
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mabb

Zitat von: justine1992 am 23. Juli 2022, 09:21:32Oder will die Person dann direkt im Monat nach der Schenkung wieder einen ALG2-Antrag stellen?


Nein, die Schenkung ist wiegesagt im höheren Bereich, so dass die Person für die nächste Zeit erstmal keinen Anspruch mehr hätte.

180

Wenn die Schenkung im höheren Bereich ist und absehbar ist, dass die Person danach wieder auf Leistungen angewiesen ist, sollte die Person taktisch vorgehen. Das hängt vor allem von der Höhe der Schenkung ab.

Es macht Sinn das Geld zukunftsorientiert auszugeben. Also Investitionen tätigen, die aufgeschoben wurden oder zeitnah erforderlich werden:
- Anschaffung neuer Geräte, wie Kühlschrank, Waschmaschine, Wäschetrockner, Staubsauger, Küchengeräte, etc.
- Renovierung der Wohnung, defekte Möbel durch neue ersetzen, etc.
- Anschaffung notwendiger und sinnvoller Technik (Smartphone, PC/Notebook, Drucker,....).
- Evtl. günstiger E-Scooter, E-Bike oder günstiges gebrauchtes Auto
- ......

Nicht das Geld vorsätzlich am Fenster rausschmeißen. Weiterhin preisbewusst Einkaufen und nur sinnvolle Investitionen tätigen.

Wenn die Person 6 Monate ohne ALG II Bezug gelebt hat, ist es ein kompletter Neuantrag. Nach den 6 Monaten unbedingt wieder einen Neuantrag stellen, wenn die Person auch nur 1€ weniger als das maximal zulässige Schonvermögen besitzt. 150€ x Alter +750€ nach normaler Berechnung - oder 60k€ wenn der vereinfachte Zugang weiterhin besteht.
Schon hat die Person viele tausend Euro Schonvermögen auf der hohen Kante, hat alle notwendigen Dinge, die sie braucht und das JC zahlt wieder die laufenden Kosten.




Balu

Zitat von: mabb am 23. Juli 2022, 07:15:18
Zitat von: lappa am 22. Juli 2022, 19:36:19Handelt es sich um eine größere Summe?

Ja, deutlich größere Summe (ähnlich Erbe). Würde es nicht komisch wirken, wenn eine langzeit-ALG2-abhängige Person (mehr als 10 Jahre) auf einmal wortlos keinen Weiterbewilligungsantrag stellt? Und was ist mit dem Umzug direkt am 1.10.?

Was soll da komisch wirken? Niemand wird verpflichtet Leistungen zu beziehen.

Da kommt halt im Oktober ein Aufhebungsbescheid, dass gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen wurde und die Leistungen eingestellt werden. Da ist eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei und  eine Aufforderung Unterlagen einzureichen, wenn man doch weiter ALG 2 beziehen will. Dann wird geprüft und fertig. Meldet man sich nicht, erledigt.

Man könnte auch einfach schreiben, dass man zu seinen Eltern zieht und auf weitere Leistungen verzichtet. Dann wird vermutlich auch ein Schreiben kommen, indem das so festgehalten wird mit den blablabla von Rechtsgedöns, unterschreiben und fertig.

Genieße die Zeit und sei fröhlich. 😁

mabb

Zitat von: lappa am 24. Juli 2022, 10:38:01Wenn die Schenkung im höheren Bereich ist und absehbar ist, dass die Person danach wieder auf Leistungen angewiesen ist, sollte die Person taktisch vorgehen.

Die Schenkung ist so hoch, dass die Person definitiv für die nächsten Jahrzehnte keinen Anspruch hat.

jens123

Wenn die Summe offensichtlich erheblich ist, würde ich mir Klarheit bei einem Fachanwalt Sozialrecht holen. 1. weiß man dann, wie man sicher agiert und 2. hat man gleich einen Ansprechpartner, falls das JC irgendwann zickt. Bevor man in eine Falle tappt, sollte man diese paar Euro lieber investieren. Es handelt sich ja nur um eine Rechtsauskunft.

PetraL

Zitat von: mabb am 24. Juli 2022, 18:33:32
Zitat von: lappa am 24. Juli 2022, 10:38:01Wenn die Schenkung im höheren Bereich ist und absehbar ist, dass die Person danach wieder auf Leistungen angewiesen ist, sollte die Person taktisch vorgehen.

Die Schenkung ist so hoch, dass die Person definitiv für die nächsten Jahrzehnte keinen Anspruch hat.
WOW, dann herzlichen Glückwunsch !!  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut: