Mahnung muss gezahlt werden. Anmeldung bei der E.ON klappte nicht

Begonnen von Katrin, 24. Juli 2022, 16:39:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Katrin

Hallo liebe Leute,

zum 1.1.22 wohnen wir in einer neuen Mietwohnung. Der Stromzähler der Wohnung läuft über E.ON und war am 1.1.22 auf den Vermieter gemeldet. Der Vermieter sagte uns, dass wir uns bei der E.ON anmelden müssen, damit der Stromzähler ab 1.1. auf uns und nicht mehr auf ihn läuft. Nach ewigem telefonieren u. Mailschreiben konnten wir uns schließlich bei der E.ON zum 1.5.22 anmelden. Die Schlussrechnung der Monate Januar bis April in höhe von 678 € hat uns jetzt der Vermieter am 14.7. per Mail zugesendet (allerdings als Mahnschreiben, weil er angeblich nur von der E.ON eine Mahnung erhalten hat) mit der Aufforderung unverzüglich am 14.7. zu zahlen. Er hat das Mahnschreiben erhalten, weil wegen verspäteter An- bzw. Ummeldung der Stromzähler für die Monate Januar - April auf ihn lief. Ab Mai sind wir gemeldet.

Jetzt meine Frage: Sind wir eigentlich verpflichtet, die Stromanmeldung / -abmeldung vorzunehmen oder muss der Vermieter den Stromzähler bei Neueinzug abmelden? Wie gesagt, am 1.1.22 war der Zähler auf seinen Namen angemeldete. Die E.ON sagte uns am Telefon, dass eigentlich erst der Vermieter bei einem Neueinzug den Zähler abmelden muss, damit er von einem neuen Mieter neu angemeldet werden kann.
Denn wir müssen jetzt die teure Mahnrechnung zahlen...und haben auch noch teure Grundgebühren gezahlt (für Erhalt u. Wartung des Zählers).

Danke für Rat!

Kopfbahnhof

#1
Zu viel Fragen die offen sind.

Normalerweise meldet der Mieter sich spätestens mit dem Einzug, bei einem Energieversorger an.
Entweder schon vorher bei einem anderen durch einen Vertrag mit dem, oder erst mal beim Grundversorger.

Mit Zählernummer und Zählerstand.
Was der VM euch offenbar auch so gesagt hatte, beim Einzug.

Scheint so in Ordnung zu sein, wie der VM hier handelt.
Warum sollte er für euren Strom zahlen?

Zitat von: Katrin am 24. Juli 2022, 16:39:24Sind wir eigentlich verpflichtet, die Stromanmeldung / -abmeldung vorzunehmen
Ich würde das immer tun und habe es auch bei jeden Umzug gemacht.
Allein schon um nicht solche Probleme zu bekommen, wie es jetzt bei euch der Fall ist.

Ratlos

Zitat von: Katrin am 24. Juli 2022, 16:39:24oder muss der Vermieter den Stromzähler bei Neueinzug abmelden?
Nein, die Auswahl des Stromanbieters ist deine Sache, denn du musst ja nicht bei EON bleiben.
Mir fällt auf, wenn vor Eurem Einzug die Wohnung vermietet war wieso läuft dann der Zähler auf den VM und nicht auf den Vormieter.
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Juli 2022, 17:34:28Normalerweise meldet der Mieter sich spätestens mit dem Einzug, bei einem Energieversorger an.
Mit Zählernummer und Zählerstand.
Das ist absolut korrekt.

Habt ihr wenigstens den Zählerstand beim Einzug am 01.01.2021 abgelesen?
Den Strom ab Januar - April habt ihr ja verbraucht.
Und die Grundgebühr für den zähler liegt in etwa bei 100 € im Jahr, für die 4 Monate also bei ca. 25 €



Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 24. Juli 2022, 18:16:31wieso läuft dann der Zähler auf den VM und nicht auf den Vormieter.
Weil der sich offenbar ordnungsgemäß Abgemeldet hat?
Zitat von: Ratlos am 24. Juli 2022, 18:16:31die Grundgebühr für den zähler liegt in etwa bei 100 € im Jahr.
Oder deutlich höher, geht auch.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Juli 2022, 18:39:21Weil der sich offenbar ordnungsgemäß Abgemeldet hat?
Wie es in seiner Stadt gehandhabt wird weiß ich nicht.
Wenn bei uns sich jemand zum 31.12 abmeldet wird die Leitung gesperrt und nur der Betrag für den Zähler an den VM verrechnet.
Hat sich der Vormieter ordnungsgemäß abgemeldet muss sich der VM zum 01.01 entweder selbst angemeldet haben, oder die Offenhaltung der Leitung von EON verlangt haben.
Einen stillschweigenden Vertrag gibt es nicht. Dann kann er sich aber auch nicht beschweren.
Jedenfalls ist das bei uns so.

Der neue Mieter hat jedenfalls den Strom verbraucht und muss ihn auch zahlen einschl. Zählerkosten.

OLD-MAN

Sorry, aber irgendwie habe ich verständnisprobleme mit deinen Beiträgen:

Du schreibst ......

• NKA Abrechnung für eine Wohnung, die du bis 30.04.2021 bezahlen sollst (in anderem Beitrag)
• zum 01.01.22 eine neue Wohnung bezogen!

Und in der Zeit dazwischen?

Jetzt schreibst du ......

• irgendeine Stromnachzahlung für Januar bis April (welches Jahr ?)

Wie hier schon geschrieben:

Haushaltsstrom ist i.d.R. ein Vertrag zwischen dem Versorger und dem Mieter

Zieht man ein, meldet man seinen Strom beim Versorger an (mit Zählernummer und -stand), zieht man aus, meldet man den Versorger den Zählerstand für die Endabrechndung. Zudem teilt man bei Aus- und Einzug mit dem VM auch die Zählerstände mit (Übergabe- / Übernahme-Protokoll).

Wo also ist jetzt das Problem?

Ratlos

Zitat von: Katrin am 24. Juli 2022, 16:39:24Der Vermieter sagte uns, dass wir uns bei der E.ON anmelden müssen, damit der Stromzähler ab 1.1. auf uns und nicht mehr auf ihn läuft.
Und warum hast du das dann nicht getan? Dann liegt die Alleinschuld bei dir.
Und wie bereits geschrieben den Strom Januar - April hast du ja verbraucht.
Der Zähler lügt nicht die sind geeicht.

Katrin

Zitat von: OLD-MAN am 24. Juli 2022, 19:00:43Sorry, aber irgendwie habe ich verständnisprobleme mit deinen Beiträgen:

Du schreibst ......

• NKA Abrechnung für eine Wohnung, die du bis 30.04.2021 bezahlen sollst (in anderem Beitrag)
• zum 01.01.22 eine neue Wohnung bezogen!

Und in der Zeit dazwischen?

Jetzt schreibst du ......

• irgendeine Stromnachzahlung für Januar bis April (welches Jahr ?)

Wie hier schon geschrieben:

Haushaltsstrom ist i.d.R. ein Vertrag zwischen dem Versorger und dem Mieter

Zieht man ein, meldet man seinen Strom beim Versorger an (mit Zählernummer und -stand), zieht man aus, meldet man den Versorger den Zählerstand für die Endabrechndung. Zudem teilt man bei Aus- und Einzug mit dem VM auch die Zählerstände mit (Übergabe- / Übernahme-Protokoll).

Wo also ist jetzt das Problem?

sind mehrmals umgezogen. Von 1.5.21 bis 1.3.22 andere Wohnung. Ist lange geschichte. Wollten Haus beziehen, hatte nicht geklappzt, weil heizung kaputt war. Dann doppelte mieten...ist alles gründlich schief gegangen...

Katrin

Also muss der VM seinen Zähler nicht abmelden.

Warum der Zähler auf den VM lief, weiß ich auch nicht. Bis zum 30.11.21 gab es ja noch einen anderen Mieter.

justine1992

Zitat von: Katrin am 26. Juli 2022, 15:15:57Also muss der VM seinen Zähler nicht abmelden.
Alle, die Auseinandersetzungen mit den Nachbesitzern "ihres" Stromzählers vermeiden wollen (bzw. nicht auf deren rechtzeitige Anmeldung hoffen wollen), machen das aber ganz sicher freiwillig.

Zitat von: Katrin am 26. Juli 2022, 15:15:57Bis zum 30.11.21 gab es ja noch einen anderen Mieter.
Dann war im Dezember relativ automatisch der Eigentümer der angemeldete Verbraucher.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

Das steht alles im Gesetz und dein VM kennt den Vorgang und seine Pflichten.
Deshalb hat er dir ja gesagt
Zitat von: Katrin am 24. Juli 2022, 16:39:24Der Vermieter sagte uns, dass wir uns bei der E.ON anmelden müssen, damit der Stromzähler ab 1.1. auf uns und nicht mehr auf ihn läuft.

Nach Auszug des Vormieters wird praktisch immer der VM Kunde vom Grundversorger.

Das ist auch die einfachste Möglichkeit für Strom in einer leerstehenden Wohnung zu sorgen, denn die Handwerker z.B. brauchen ja Strom für evtl. Renovierungen u.a.
Meldet der Nachmieter, also Du Strom an wird der auf den VM übergegange Vertrag von EON automatisch aufgekündigt.
Der VM darf dich gar nicht anmelden! Das musst immer du selber tun und hast dabei freie Wahr welchen Versorger du nehmen willst.

Hoffe bloß dass du den Zählerstand beim Einzug notiert und dem VM mitgeteilt hast.
Er vermietet ja nicht zum ersten Mal und informiert hat er dich! - siehe oben


Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 26. Juli 2022, 15:15:57Also muss der VM seinen Zähler nicht abmelden.
Wenn der Vormieter ausgezogen ist, wird der Strom deshalb nicht Abgeklemmt.
Der liegt weiterhin an, allein schon wer sollte die Kosten einer Sperrung tragen?
Zudem in der Wohnung evtl. weiterhin Strom gebraucht wird.

Es ist ja auch nicht der Zähler vom VM selbst.
Darum ist ja der Zählerstand bei Einzug auch so Wichtig.
Gibt es eine Differenz, geht die auf den VM.

Zitat von: Ratlos am 24. Juli 2022, 18:58:44Wenn bei uns sich jemand zum 31.12 abmeldet wird die Leitung gesperrt
habe ich noch nie erlebt

Katrin

hat sich zum glück alles erledigt. Die E.ON hat unseren Verbrauch vom janaur bis April doch übernommen und stellt diesen in Ihre Schlussrechnung 2022.


Danke an alle für eurer Tipps :flag: