Termin beim Vermittler nicht wahrgenommen (Bin in Arbeit seit 01.07.)

Begonnen von SingleDad, 31. Juli 2022, 08:53:36

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SingleDad

Moin.

Mitte Juni erhielt ich einen Termin bei meinem Vermittler für den 25.07. Ich hatte mich geweigert die EGV zu unterschreiben und freundlich um Änderung gefragt. (https://hartz.info/index.php?topic=128824.msg1541719#msg1541719)

Am 01.07. habe ich meine neue Vollzeitstelle angetreten. Am 30.06. ging die Veränderungsmitteilung formlos per Email an die Leistungsabteilung.

Den Termin am 25.07. habe ich nicht wahrgenommen. Wozu auch. Abgesagt habe ich auch nicht. Der Vogel kann mich mal.

Jetzt hatte ich Post am Freitag von dem. Weil ich den Termin mit Rechtsfolgebelehrung nicht eingehalten habe, lädt er mich zu einem weiteren ein.

Anscheinend wird aus der Leistungsabteilung keine Nachricht an die Vermittler gesendet. Und das System flagged mich auch nicht (in Arbeit oder so). Ich weiß, dass ich ihm nicht Bescheid geben MUSS. Aber sollte ich das nicht netterweise tun? Nur weil ER ein Arschloch ist, muss ICH es ja auch nicht sein.

Mich interessiert, wie weit der Spaß geht/ gehen würde. Angenommen, ich verpass den 2. Termin und der weiß immer noch nicht Bescheid. Macht der dann eine Sanktion auf? Rückwirkend? Erstattungsforderung? Gericht? Könnte ich nachher mehr Kopfschmerzen haben, als den Spaß gerade? Irgendwie will ich auch nicht in die Verwaltungsmühle geraten  :grins:

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

OLD-MAN

Zitat von: SingleDad am 31. Juli 2022, 08:53:36Aber sollte ich das nicht netterweise tun?

Du weist doch sicherlich: ..."wie man in den Wald rein ruft, ....!"
oder
"Man trifft sich immer "zweimal" im Leben!"

Wie hast du es bezeichnet ??? Er ist ein ....., genauso verhältst du dich auch! Solange das JC dir einen Lebensunterhalt finanzierte, war wohl alles i.O., aber jetzt, so ein Verhalten? Läßt tief blicken!

Schon mal dran gedacht, dass der neue Arbeitsplatz nicht von Dauer sein könnte? Dann kommst du nämlich genau zu dem Sachbearbeiter, den du jetzt so schäbig behandelst.

Ich wünsche dir einen Spiegel, in dem du jeden Tag den Menschen siehst, den du als SB so asozial bezeichnest.


SingleDad

Hey old-man. Danke für Deine Meinung. Auch wenn ich sie in Teilen nicht teile, respektiere ich diese.

Du bildest Dir eine Meinung, ohne die Vorgeschichte zu kennen. Diese ist zum Teils hier in anderen Posts hinterlassen. Dieser Sachbearbeiter verdient sich die Bezeichnung.

Nur weil dass JC mir den Lebensunterhalt finanziert, gibt es nicht einzelnen Vögeln das Recht, mich wie ein Mensch 2. Klasse zu behandeln. Unabhängig davon, was ich bisher in die Kasse eingezahlt habe (würdest Du mir eh nicht glauben), habe ich ein Recht auf diese Leistung.

Wenn ich (sehr unwahrscheinlich) doch wieder bei ihm am Tisch sitzen sollte, dann machen wir da weiter, wo wir aufgehört haben. Er kommt EGV um die Ecke, die ich nicht unterschreibe und wir sehen dann weiter.

Das mit dem Spiegel habe ich nicht ganz verstanden. Ich vermute, der Satz sollte so heißen:

"Ich wünsche dir einen Spiegel, in dem du jeden Tag den Menschen siehst, der den SB so asozial bezeichnet." weil Dein Satz ergibt keinen Sinn. Naja. ich sehe mich jeden Tag im Spiegel. Mindestens 2x. Und ich sehe einen liebenden, alleinerziehenden Vater von 2 wundervollen Kindern, die trotz ihrer Anstrengungen ihren Weg machen und sich zu tollen Persönlichkeiten entwickeln. Ich sage mal, alles richtig gemacht  :cool:

Ein Rat an Dich: Bevor Du mit der Moralkeule rumwedelst, solltest Du deutlich mehr Einblick hinter die Kulissen nehmen. So verstehst Du Verhaltensweisen (wie meine) besser und haust nicht so einen "Müll" raus.

Hary

Im Grunde sind Leistung und Vermittlung zwei getrennte Dinge. Du hättest dich also bei beiden Stellen melden sollen. Unabhängig davon wäre es allgemein höflich einem anderen den Termin abzusagen. Eine kurze Email tut niemanden weh.

Auch wenn dir aktuell durch dein verhalten nichts passieren kann, so denke immer daran dass du jederzeit wieder im Jobcenter aufschlagen kannst. Zuerst hast du deine Probezeit und wenn eines sicher ist, dann das nichts sicher ist. Wenn du dann also wieder auf den SB treffen würdest (oder einen anderen), dann wird dein Leben nicht leichter.

180

Es gibt keine rückwirkenden Sanktionen.
Und da du dich abgemeldet hast, gibt es auch keine Pflicht mehr zu Terminen zu erscheinen oder auf Einladungen zu reagieren.

Da sollte man auch kein schlechtes Gewissen haben. So lange JC ihre Einladungen mit "Drohungen" versehen, gibt es keinen Grund abzusagen, wenn diese Drohungen ins leere laufen (weil du kein Kunde mehr bist).
Wäre es eine anständige Einladung, die dieser Bezeichnung würdig ist, könnte man natürlich absagen......

Fettnäpfchen

SingleDad

Zitat von: SingleDad am 31. Juli 2022, 08:53:36Mich interessiert, wie weit der Spaß geht/ gehen würde. Angenommen, ich verpass den 2. Termin und der weiß immer noch nicht Bescheid. Macht der dann eine Sanktion auf? Rückwirkend? Erstattungsforderung? Gericht? Könnte ich nachher mehr Kopfschmerzen haben, als den Spaß gerade? Irgendwie will ich auch nicht in die Verwaltungsmühle geraten  :grins:
Könnte je nach SB versucht werden, aber zur Zeit haben die da keine Chance. Sanktionsmoratorium und erste Meldepflichtverletzung und danach raus und weg vom JC .... also ohne Leistung wird es dann schwierig etwas davon zu sanktionieren wenn es dass Moratorium nicht geben würde.

Ergo mach das so wie du dich dabei am wohlsten fühlst.
Ich selber würde einen Zweizeiler hinschicken... Kam nicht weil und siehe VÄM vom..

Hab neulich der LeistungsSB sogar ein Dankesbrief für die flotte Bearbeitung meiner Anfrage geschrieben.

Viel Spaß im neuen Job!
FN
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SingleDad

Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Juli 2022, 13:56:04Ergo mach das so wie du dich dabei am wohlsten fühlst.
Ich selber würde einen Zweizeiler hinschicken... Kam nicht weil und siehe VÄM vom..

Viel Spaß im neuen Job!
FN

Danke Fettnäpfchen. Ich mach das genau so. 2 Zeiler. Coui! Jetzt kann ich wieder in den Spiegel schauen  :grins: