Tagesgeld-Konto

Begonnen von Dannu, 08. August 2022, 13:19:32

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Dannu

Hallo allerseits,

muss ich bei der noch geltenden vereinfachten Antragsstellung auch die Konto-Auszüge meines Tagesgeld-Kontos einreichen?
Freue mich auf eure Antwort  :smile:

CCR

Zitat von: Dannu am 08. August 2022, 13:19:32Hallo allerseits,

muss ich bei der noch geltenden vereinfachten Antragsstellung auch die Konto-Auszüge meines Tagesgeld-Kontos einreichen?
Freue mich auf eure Antwort  :smile:
ja die müssen deine Einkünfte überprüfen auch Paypal nicht vergessen dein Bargeld musst du nicht angeben unter 60.000 € / 30.000 €

Dannu

CCR

Das sind ja Angaben, die in der Anlage VM gemacht werden. Und ich dachte, die müsste nicht ausgefüllt werden, wenn das verwertbare Vermögen unter 60.000 Euro liegt. Das verstehe ich jetzt nicht. Ich hatte vor ein paar Tagen ein Thema dazu gepostet. Du und Fettnäpfchen hatten sich dazu geäußert. Kannst du mir das nochmal erläutern?

CCR

Zitat von: Dannu am 08. August 2022, 13:45:04CCR

Das sind ja Angaben, die in der Anlage VM gemacht werden. Und ich dachte, die müsste nicht ausgefüllt werden, wenn das verwertbare Vermögen unter 60.000 Euro liegt. Das verstehe ich jetzt nicht. Ich hatte vor ein paar Tagen ein Thema dazu gepostet. Du und Fettnäpfchen hatten sich dazu geäußert. Kannst du mir das nochmal erläutern?
steht da im Antrag nicht alle Konten sind anzugeben.

Fettnäpfchen

Dannu

Zitat von: CCR am 08. August 2022, 13:32:25ja die müssen deine Einkünfte überprüfen auch Paypal nicht vergessen dein Bargeld musst du nicht angeben unter 60.000 € / 30.000 €
Zitat von: Dannu am 08. August 2022, 13:45:04Das sind ja Angaben, die in der Anlage VM gemacht werden. Und ich dachte, die müsste nicht ausgefüllt werden, wenn das verwertbare Vermögen unter 60.000 Euro liegt.
In der Anlage VM werden keine Einträge von den Kontoauszügen abgefragt. Bis auf den momentanen Stand der Abgabe der aber ersichtlich ist und deswegen braucht es das nicht.

Verständlich das du das glaubst aber die Abgabe der Kontoauszüge hat nichts mit einer Vermögensprüfung zu tun (zumindest allermeistens) sonder das JC will sehen ob du Einkommen/Einkünfte gehabt hast.


Zitat von: CCR am 08. August 2022, 13:55:47steht da im Antrag nicht alle Konten sind anzugeben.
So ähnlich Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
ZitatJobcenter-HA.08.2022 *S4* Seite 4 von 6
6. Einkommen und Vermögen 19 20
► Zur Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse füllen Sie bitte die aus. Bei Ausübung einer selbständigenTätigkeit füllen Sie bitte
zusätzlich die aus.
Anlage EK
Anlage EKS
43► Bei einer Antragstellung ist grundsätzlich die Vorlage von Kontoauszügen erforderlich. Bitte legen Sie daher Kontoauszüge der letzten drei
Monaten vor

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2022, 14:09:32Bei einer Antragstellung ist grundsätzlich die Vorlage von Kontoauszügen erforderlich. Bitte legen Sie daher Kontoauszüge der letzten drei
Monaten vor
wenn Geld vom Giro aufs Tagesgeld überwiesen wurde und du es nicht angegeben hast, gibt es sicher Probleme.
In der Regel
kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten sechs Monate von jedem Konto, das von
Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werde

Dannu

Okay, das ist mir nun klar. Danke!
Wie ist es mit dem PayPal-Konto? Ich habe eins, aber ohne Guthaben. Davon gibt es ja keine Auszüge, wie soll ich das belegen?

CCR

Zitat von: Dannu am 08. August 2022, 14:22:35Okay, das ist mir nun klar. Danke!
Wie ist es mit dem PayPal-Konto? Ich habe eins, aber ohne Guthaben. Davon gibt es ja keine Auszüge, wie soll ich das belegen?
Die Kontoauszüge von Paypal können auch Online heruntergeladen werden.
Einfach nen Screenshot ausdrucken.

Dannu

Wusste gar nicht, dass das geht. Da lassen sich sogar die Kontoauszüge runterladen. So lernt man dazu. I did it!  :clever:

Fettnäpfchen

Zitat von: CCR am 08. August 2022, 14:19:03In der Regel
kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten sechs Monate von jedem Konto, das von
Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werde
Das stimmt so nicht denn das muss gut begründet werden.
Ratgeber Kontoauszüge
Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
ZitatMit Urteil B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 hat das Bundessozialgericht unter Vorsitz von Peter Udsching erklärt, dass die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsanträgen zulässig ist.
Hierbei muss weder ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch gegen den Antragsteller vorliegen, noch andere Gründe zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen oder Berechnung der Leistungshöhe.
was darüber hinaus geht braucht es zumindest die in Folge aufgeführten Verdachtsmomente

 :grins:  ist bunt geworden  :zwinker:

MfG FN
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Hary

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2022, 16:58:40was darüber hinaus geht braucht es zumindest die in Folge aufgeführten Verdachtsmomente
Naja aber wenn der SB eben Lust und Laune hat, dann kann er einen Verdachtsmoment ja schon mit einem unbegründeten Verdacht aus der Laune heraus begründen und wir wissen ja dass ein Kunde grundsätzlich verdächtig ist 😉

hotwert

Zitat von: Dannu am 08. August 2022, 14:22:35Okay, das ist mir nun klar. Danke!
Wie ist es mit dem PayPal-Konto? Ich habe eins, aber ohne Guthaben. Davon gibt es ja keine Auszüge, wie soll ich das belegen?

Ich hab auch ein Paypalkonto, allerdings hab ich da noch nie Geld bekommen, sondern zahle nur damit.
Hab ich nie angegeben und hat auch nie jemanden interessiert.

Hary

Zitat von: hotwert am 08. August 2022, 19:19:43
Zitat von: Dannu am 08. August 2022, 14:22:35Okay, das ist mir nun klar. Danke!
Wie ist es mit dem PayPal-Konto? Ich habe eins, aber ohne Guthaben. Davon gibt es ja keine Auszüge, wie soll ich das belegen?

Ich hab auch ein Paypalkonto, allerdings hab ich da noch nie Geld bekommen, sondern zahle nur damit.
Hab ich nie angegeben und hat auch nie jemanden interessiert.

Das Problem kann eben auftauchen wenn dieses PayPal Konto einmal auf einen Auszug steht. Dann ist erst einmal der Anfangsverdacht warum du es nicht angegeben hat, zumal Paypal Konten ja inzwischen explizit beim Antrag abgefragt werden. Auch wenn du es nur zum zahlen nutz besteht eben grundsätzlich die Möglichkeit auch Zahlungen zu erhalten. Ob Paypal bei einem Abgleich auch auffällt weiß ich nicht.

CCR

Zitat von: Hary am 08. August 2022, 18:32:09
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2022, 16:58:40was darüber hinaus geht braucht es zumindest die in Folge aufgeführten Verdachtsmomente
Naja aber wenn der SB eben Lust und Laune hat, dann kann er einen Verdachtsmoment ja schon mit einem unbegründeten Verdacht aus der Laune heraus begründen und wir wissen ja dass ein Kunde grundsätzlich verdächtig ist 😉
ich würde auch Fettnäpfchen zu stimmen, er hat seine letzte Verfassungsbeschwerde auch gut begründet gehabt.

kazu

Zitat von: Hary am 08. August 2022, 20:33:24Das Problem kann eben auftauchen wenn dieses PayPal Konto einmal auf einen Auszug steht. Dann ist erst einmal der Anfangsverdacht warum du es nicht angegeben hat, zumal Paypal Konten ja inzwischen explizit beim Antrag abgefragt werden. Auch wenn du es nur zum zahlen nutz besteht eben grundsätzlich die Möglichkeit auch Zahlungen zu erhalten. Ob Paypal bei einem Abgleich auch auffällt weiß ich nicht.

Paypal, Tagesgeldkonten, Girokonten etc. werden in der Anlage VM abgefragt. Beim vereinfachten Antrag muss man diese Anlage nicht mehr ausfüllen, falls man "erhebliches" Vermögen verneint. Wo also soll man das im Antrag angeben?