Energiepauschale als Minijobber?

Begonnen von BlackCat, 10. August 2022, 09:59:00

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BlackCat

Hallo, ich bin etwas verwirrt darüber, ob man mit Minijob auch Anspruch auf die 300 Euro Energiepauschale hat? Wird da zwischen den Minijobs auch nochmal unterschieden? Ich habe keinen 450-Euro Miniob, sondern arbeite nur ca 8 Stunden monatlich und verdiene im Schnitt ca 100 Euro im Monat. Besteuert werde ich pauschal nach Paragraf 40.
Habe ich nun Anspruch darauf oder nicht?

Leeres Portemonnaie

Wenn der Minijob der einzige Job ist, ja.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

ollieh

Ich habe auch einen Minijob 450 €. 200 € Corona Hilfe plus Energiepauschale oder wie man das nennt, habe ich vom Jobcenter schon bekommen.
Heute sagt mir meine Chefin das sie vom Steuerbüro ein schreiben bekommen hat, das ich auch noch mal die 300 € Energiepauschale bekommen soll, weil ich einen Minijob habe.
Hat das seine Richtigkeit, und wenn ja, wird mir das den nicht wieder bei Hartz IV abgezogen?

CCR


Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II

Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.

ichbrauchgeld

Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II

Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.

da ist @Ottokar anderer meinung :help:

CCR

Zitat von: ichbrauchgeld am 13. August 2022, 00:48:54
Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II

Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.

da ist @Ottokar anderer meinung :help:

ich mein ja nur, weil das Versteuert werden muss.

masta29

Hallo, ich habe einen mini job 450 euro, was nicht versteuert wird, also wenn ich das richtig verstehe, haben die dann keinen Anspruch auf die 300 euro? Weil laut Lohnabrechnung habe ich keine Abzüge dort

Lg

mystik-1

Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II

Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.

Gibt es dazu eine aktuelle Quelle?
Meine bisherige Kenntnis zu den 300€ ist ebenfalls noch, dass es kein anrechenbares Einkommen ist

PetraL

Zitat von: BlackCat am 10. August 2022, 09:59:00Ich habe keinen 450-Euro Miniob, sondern arbeite nur ca 8 Stunden monatlich und verdiene im Schnitt ca 100 Euro im Monat. Besteuert werde ich pauschal nach Paragraf 40.
Habe ich nun Anspruch darauf oder nicht?
Zitat von: masta29 am 13. September 2022, 11:20:54Hallo, ich habe einen mini job 450 euro, was nicht versteuert wird, also wenn ich das richtig verstehe, haben die dann keinen Anspruch auf die 300 euro? Weil laut Lohnabrechnung habe ich keine Abzüge dort

Lg
"2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind u.a. nachfolgende Personen

...
kurzfristig und geringfügig Beschäftigte (,,Minijobber") sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder individuelle Lohnsteuer),
..."


Quelle : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Zitat von: mystik-1 am 13. September 2022, 12:10:28Gibt es dazu eine aktuelle Quelle?
Dort findet ihr auch unter den FAQs Folgendes:
"XI. Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen
Ist die EPP bei einkommensabhängigen Sozialleistungen als Einkommen zu berücksichtigen?
Nein. Die EPP ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da die EPP ebenfalls eine staatliche Sozialleistung darstellt."

mystik-1


ichbrauchgeld

Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II

Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.

Woher kommen deine Fake News? Sowohl hier, als auch im Gesetzentwurf steht es ist anrechnungsfreies sozialeinkommen

CCR

Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 15:40:23
Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II

Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.

Woher kommen deine Fake News? Sowohl hier, als auch im Gesetzentwurf steht es ist anrechnungsfreies sozialeinkommen
die 300 € Energiepauschale wird ja beim Ag versteuert also Einkommen. JC 200€ und 300€ Ag darf ja nicht sein.

ichbrauchgeld

Zitat von: CCR am 13. September 2022, 21:37:45
Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 15:40:23
Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II

Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.

deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html hier nachlesbar


die 300 € Energiepauschale wird ja beim Ag versteuert also Einkommen. JC 200€ und 300€ Ag darf ja nicht sein.

deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist.  DIe energiepauschale gibts ja wenn dann auch nur, wenn man mind. 1 stunde arbeitet als z.b. minijob und nicht einfach so

CCR

Zitat von: ichbrauchgeld am 14. September 2022, 04:27:32deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist.  DIe energiepauschale gibts ja wenn dann auch nur, wenn man mind. 1 stunde arbeitet als z.b. minijob und nicht einfach so


Für Arbeitslose, die das ganze Jahr 2022 über arbeitslos waren bzw. sind, und (nicht berufstätige) Studierende gibt es die EPP nicht.

Ja: Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, je nach Steuersatz kommt also netto entsprechend weniger bei den Empfängern an.

Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro für Singles, 20.694 Euro für Verheiratete) bleibt, bekommt die vollen 300 Euro.

ichbrauchgeld

Zitat von: CCR am 14. September 2022, 10:11:22
Zitat von: ichbrauchgeld am 14. September 2022, 04:27:32deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist.  DIe energiepauschale gibts ja wenn dann auch nur, wenn man mind. 1 stunde arbeitet als z.b. minijob und nicht einfach so


Für Arbeitslose, die das ganze Jahr 2022 über arbeitslos waren bzw. sind, und (nicht berufstätige) Studierende gibt es die EPP nicht.

Ja: Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, je nach Steuersatz kommt also netto entsprechend weniger bei den Empfängern an.

Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro für Singles, 20.694 Euro für Verheiratete) bleibt, bekommt die vollen 300 Euro.

Deine Antwort beantwortet weiterhin noch meine Frage, warum die Energiekostenpauschale bei ALG2 Empfängern, die 1 Std mind. Gearbeitet haben, angerechnet werden soll als Einkommen, obwohl im Gesetz steht, es ist anrechnungsfrei und sozialeinkommen