Maßnahme nach Teilhabegesetz gem. 16 i. Abs 2 SGB II

Begonnen von Ingo, 10. August 2022, 08:22:31

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Ingo

Moin zusammen,
in der Besprechung meiner beruflichen Situation, wurde mir ( 63 Jahre alt ) beim letzten Termin eine Maßnahme nach dem o.g. Teilhabegesetz vorgeschlagen, welche scheinbar auch ein ellenlanges Coaching beinhaltet. Welchen konkreten Job die Maßnahme vorhält blieb offen. Ich bin zu dem Schluß gekommen, das ich weder ein Coaching brauche, noch für 5 Jahre einen Vertrag mit einem Arbeitgeber eingehen möchte, für den ich praktisch gratis einen wahrscheinlich unschöne Hilfsarbeit ausführe. In der Statistik bin ich doch eh nicht mehr, oder ? Gibt es irgeneine Möglichkeit der Frühverrentung ohne gesundheitliche Einschränkungen zu haben ? Ich werde so oder so in der Grundsicherung landen.
Danke für Eure Meinungen und beste Grüße !
Ingo

Katzenfan

Zitat von: Ingo am 10. August 2022, 08:22:31Gibt es irgeneine Möglichkeit der Frühverrentung ohne gesundheitliche Einschränkungen zu haben ? 

Nein, ohne gesundheitliche Einschränkungen die Deine Erwerbsfähigkeit aufheben nicht.

Davon mal abgesehen, so eine Maßnahme wie Du sie machen sollst, die ist meines Wissen nach freiwillig.

Spritzenhalter

In den Alter wird man doch ganrnicht mehr in der Statistik geführt, zu was diese Maßnahme wenn es genügent Analphabeten (Fachkräfte) gibt um diese Veranstaltungen zu füllen? Lehnen Sie diesen Mist einfach ab und lehnen sich zurück. Kein Grund vorzeitig in Rente zu gehen.

Reiner1970

Es wird auch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Man landet danach direkt wieder beim Jobcenter. Auf dieses Coaching kann ich auch verzichten. Ich brauche kein Kindermädchen dass sich in mein Leben einmischt

Quinky

Die Spitze der Lächerlichkeit bei diesem Angebot:
Es soll ein Vertrag abgeschlossen werden, die in das Rentenalter hineingeht. Einen solchen Vertrag muss niemand abschliessen, selbst wenn es nicht nach § 16 geht, sondern ein einfacher Arbeitsvertrag wäre (63+5 Jahre = 68).
Ohnehin kann JEDER einen solchen Vertrag ablehnen, da er vorsätzlich betrogen werden soll per Gesetz. Trotz Arbeit gibt es keine Arbeitslosenversicherung zusätzlich ist es gesetzlich VERBOTEN, privat in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Das ist Sklaverei!!

Ernie


Ingo

Moin,
ganz herzlichen Dank für Eure Beiträge.
Grüße
Ingo
P.S.: Habe abgelehnt.