Energiepauschale

Begonnen von Fred, 15. August 2022, 15:59:16

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Fred

Hi weiß wer, ob die 300 Euro der Arbeitgeber zahlen muss oder wird das irgendwie anders verrechnet, sodass man 300 Euro mehr bekommt?

Ich überlege nur, ob das überhaupt jeder Arbeitgeber weiß, dass er das zahlen muss.

Bin Aufstocker... Danke.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

CCR

Zitat von: Fred am 15. August 2022, 15:59:16ch überlege nur, ob das überhaupt jeder Arbeitgeber weiß, dass er das zahlen muss.
die Lohnabteilung weiß das mit Sicherheit.

Zitat von: Fred am 15. August 2022, 15:59:16Hi weiß wer, ob die 300 Euro der Arbeitgeber zahlen muss oder wird das irgendwie anders verrechnet, sodass man 300 Euro mehr bekommt?

Dumm nur, wenn dem Betrieb die Reserven ausgehen bei sehr vielen Mitarbeitern, ich denke da an den Einzelhandel er muss das vorfinanzieren.  :weisnich:

Spritzenhalter

Der AG bekommt das Geld angewiesen und gibt es weiter. Wenn AG nichts überwiesen bekommt kann er auch nichts weitergeben. Aus der eigenen Tasche bezahlt er NICHTS.

Nicht vergessen, dass dieses Geschenk noch versteuert wird.

CCR

Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:09:02Der AG bekommt das Geld angewiesen und gibt es weiter. Wenn AG nichts überwiesen bekommt kann er auch nichts weitergeben. Aus der eigenen Tasche bezahlt er NICHTS.

Nicht vergessen, dass dieses Geschenk noch versteuert wird.

Energiepauschale: Ist die Auszahlung durch den Arbeitgeber Pflicht?

Ja, Arbeitgeber müssen die Energiepauschale an ihre Mitarbeiter auszahlen. Einzige Ausnahme sind Unternehmen, die ihre Lohnsteueranmeldung nur einmal jährlich übermitteln müssen. Das Geld wird aber vom Staat übernommen, das heißt die Unternehmen erhalten das Geld zurück.
Wie bekommen Arbeitgeber die 300 Euro erstattet?

Arbeitgeber müssen bei der Lohnsteueranmeldung im August 2022 die Energiepauschale absetzen. Das heißt: Die Vorauszahlung der Einkommenssteuer, die zum 10. September fällig wird, muss um 300 Euro gemindert werden. Der Arbeitgeber zieht die 300 Euro von der abzuführenden Lohnsteuer ab und überweist die Differenz.

Bei Unternehmen, die vierteljährlich oder sogar nur jährlich die Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt geben, gelten andere Regeln. Bei vierteljährlicher Anmeldung können Arbeitgeber erst im Oktober 2022 die 300 Euro auszahlen. Es ist also möglich, dass manche Arbeitnehmer das Geld erst dann erhalten.

Bei jährlicher Anmeldung muss das Unternehmen gar nicht an die Arbeitnehmer bezahlt werden. Stattdessen holen sich die Arbeitnehmer das Geld bei der Einkommenssteuererklärung 2022 direkt vom Staat.


https://www.swp.de/panorama/energiepauschale-300-euro-energiegeld-arbeitgeber-erstattung-pflicht-65552549.html

Fred

Inwiefern bekommt der AG das Geld angewiesen? Das verstehe ich nicht. Der Staat finanziert ihm das vor oder wird er einfach verpflichtet per Anordnung das Geld zu zahlen?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

posaidon

Naja, als Aufstocker wird das doch sicherlich angerechnet.  Wenn dem so ist, bleibt am Ende wieder nichts

TripleH

Nein, das wird nicht angerechnet, § 122 Einkommensteuergesetz.

Fred

Zitat von: CCR am 15. August 2022, 16:16:13
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:09:02Der AG bekommt das Geld angewiesen und gibt es weiter. Wenn AG nichts überwiesen bekommt kann er auch nichts weitergeben. Aus der eigenen Tasche bezahlt er NICHTS.

Nicht vergessen, dass dieses Geschenk noch versteuert wird.

Energiepauschale: Ist die Auszahlung durch den Arbeitgeber Pflicht?

Ja, Arbeitgeber müssen die Energiepauschale an ihre Mitarbeiter auszahlen. Einzige Ausnahme sind Unternehmen, die ihre Lohnsteueranmeldung nur einmal jährlich übermitteln müssen. Das Geld wird aber vom Staat übernommen, das heißt die Unternehmen erhalten das Geld zurück.
Wie bekommen Arbeitgeber die 300 Euro erstattet?

Arbeitgeber müssen bei der Lohnsteueranmeldung im August 2022 die Energiepauschale absetzen. Das heißt: Die Vorauszahlung der Einkommenssteuer, die zum 10. September fällig wird, muss um 300 Euro gemindert werden. Der Arbeitgeber zieht die 300 Euro von der abzuführenden Lohnsteuer ab und überweist die Differenz.

Bei Unternehmen, die vierteljährlich oder sogar nur jährlich die Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt geben, gelten andere Regeln. Bei vierteljährlicher Anmeldung können Arbeitgeber erst im Oktober 2022 die 300 Euro auszahlen. Es ist also möglich, dass manche Arbeitnehmer das Geld erst dann erhalten.

Bei jährlicher Anmeldung muss das Unternehmen gar nicht an die Arbeitnehmer bezahlt werden. Stattdessen holen sich die Arbeitnehmer das Geld bei der Einkommenssteuererklärung 2022 direkt vom Staat.


https://www.swp.de/panorama/energiepauschale-300-euro-energiegeld-arbeitgeber-erstattung-pflicht-65552549.html

Danke. Was ich allerdings noch nicht verstehe, ist: Muss das der Arbeitgeber aus eigener bzw. Firmen-Tasche zahlen oder bekommt er das vom Staat irgendwie ersetzt? Z.B. indem der Mitarbeiter einfach weniger Sozialleistungen zahlen muss?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

justine1992

aus Deinem Zitat
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 16:16:13Arbeitgeber müssen bei der Lohnsteueranmeldung im August 2022 die Energiepauschale absetzen. Das heißt: Die Vorauszahlung der Einkommenssteuer, die zum 10. September fällig wird, muss um 300 Euro gemindert werden. Der Arbeitgeber zieht die 300 Euro von der abzuführenden Lohnsteuer ab und überweist die Differenz.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fred

Danke und wenn der Arbeitgeber trotz Vollzeitjob gar nicht so viel Lohnsteuer zahlt?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.