Untermietvertrag Mieterhöhung bitte um Formulierungshilfe

Begonnen von Robin, 15. August 2022, 16:23:24

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Robin

Hallo
Situation: Ein Rentnerpaar hat in der Wohnung in ihrem Haus einen Untermieter, der in ihrer Wohnung ein eigenes Zimmer mit Bad mietet (zusammen ca 28qm) und die Gemeinschaftsküche(12qm) sowie -Waschkeller und -Garten nutzen kann. Die Miete beträgt 210€ plus Nebenkosten 50 und Heizkosten 60€. Nebenkosten und Heizkosten sind als Pauschale vereinbart, dh keine Nach- oder Rückzahlungen.
Aufgrund das alles teurer geworden ist und der angekündigten Gas-Preis-Erhöhung der Stadtwerke würden die Unter-Vermieter gerne etwas erhöhen. zB die Miete um 20€ und die Neben-oder Heizkosten um 10-20€.
Nun ist man sich unsicher wie eine Erhöhung zu formulieren wäre und ob diese Beträge in Ordnung sind (Der Untermieter muss bald seine WBA stellen und die Miete sollte wenn ab Dezember erhöht werden) ohne dass der Probleme mit dem Jobcenter bekommt. Es besteht ein gutes Mietverhältnis welches auch bestehen bleiben soll. Ich habe zwar hier im Forum gegooglet aber nichts das passende gefunden.
Danke für die ein oder andere Antwort.

Kopfbahnhof

Als VM sollte man Wissen wie das gemacht wird.

Ja man kann eine Pauschale auch problemlos Anpassen.
Begründung dann halt, gestiegene BK.

180

Aber besser nicht genau mit dem WBA timen, sondern davon unabhängig die Miete erhöhen.
Das klingt sonst zu sehr nach Absprache...

Spritzenhalter

Eine Pauschale bedeutet nicht die Pauschalmiete in kalte und warme Betriebskosten auszuschlüsseln sondern gibt diese in einem Betrag wieder. In diesem Fall ist eine Betriebskostenabrechnung dem Jobcenter vorzulegen.

Robin

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. August 2022, 18:01:39Als VM sollte man Wissen wie das gemacht wird.

Ja man kann eine Pauschale auch problemlos Anpassen.
Begründung dann halt, gestiegene BK.
Haben sie vorher halt noch nie gemacht, vermietet. Danke für die Antwort.

Zitat von: lappa am 15. August 2022, 18:19:49Aber besser nicht genau mit dem WBA timen, sondern davon unabhängig die Miete erhöhen.
Das klingt sonst zu sehr nach Absprache...
das ist jetzt Zufall, kommt wohl auch nicht so oft vor, dass ein Vermieter entschuldigend sagt er müsste das erhöhen möchte aber keine Schwierigkeiten Richtung Jobcenter verursachen (kannte er halt vorher auch nicht und wunderte sich schon über den ganzen Papierkram im Vorfeld letztes Jahr)
danke für die Antwort

Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 18:26:22Eine Pauschale bedeutet nicht die Pauschalmiete in kalte und warme Betriebskosten auszuschlüsseln sondern gibt diese in einem Betrag wieder. In diesem Fall ist eine Betriebskostenabrechnung dem Jobcenter vorzulegen.
danke für die Antwort, den ersten Satz verstehe ich nicht ganz im Zusammenhang.

Spritzenhalter

Zitat von: Robin am 16. August 2022, 07:56:13
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. August 2022, 18:01:39Als VM sollte man Wissen wie das gemacht wird.

Ja man kann eine Pauschale auch problemlos Anpassen.
Begründung dann halt, gestiegene BK.
Haben sie vorher halt noch nie gemacht, vermietet. Danke für die Antwort.

Zitat von: lappa am 15. August 2022, 18:19:49Aber besser nicht genau mit dem WBA timen, sondern davon unabhängig die Miete erhöhen.
Das klingt sonst zu sehr nach Absprache...
das ist jetzt Zufall, kommt wohl auch nicht so oft vor, dass ein Vermieter entschuldigend sagt er müsste das erhöhen möchte aber keine Schwierigkeiten Richtung Jobcenter verursachen (kannte er halt vorher auch nicht und wunderte sich schon über den ganzen Papierkram im Vorfeld letztes Jahr)
danke für die Antwort

Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 18:26:22Eine Pauschale bedeutet nicht die Pauschalmiete in kalte und warme Betriebskosten auszuschlüsseln sondern gibt diese in einem Betrag wieder. In diesem Fall ist eine Betriebskostenabrechnung dem Jobcenter vorzulegen.
danke für die Antwort, den ersten Satz verstehe ich nicht ganz im Zusammenhang.

Ganz einfach: Eine Pauschale ist der Betrag X mit dem alles abgegolten wird. Im vorliegenden Fall liegt keine Pauschale vor da sie aufgeschlüsselt in Grundmiete, Heizkosten und kalte Betriebskosten ist. Ein Erhöhungsverlangen bedarf somit einer Betriebskostenabrechnung.

justine1992

Nein.
Eine Pauschale ist das Gegenstück zu einer Abschlagszahlung.
Selbstverständlich ist das also so, wie sie das gemacht haben, möglich.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.