Krank = Krank oder doch nicht?

Begonnen von Sanson6, 22. August 2022, 21:29:28

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CCR

Zitat von: Sanson6 am 22. August 2022, 21:29:28ich habe dem JC vorletzte Woche eine AU vorbeigebracht die bis zum 25.08.2022 ausgestellt ist.
wenn du die AU persönlich vorbeigebracht hast, meinen sie, du bist nicht ganz so krank um ins JC zu kommen.

Zitat von: Sanson6 am 22. August 2022, 21:29:28Am Samstag kam eine Einladung für am 24.08.22. MUSS ich dahin?
wenn du kannst ja, wenn sich deine Krankheit verschlimmert hat dann nicht.

a_good_heart

Zitat von: CCR am 23. August 2022, 16:19:50
Zitat von: Sanson6 am 22. August 2022, 21:29:28Am Samstag kam eine Einladung für am 24.08.22. MUSS ich dahin?
wenn du kannst ja, wenn sich deine Krankheit verschlimmert hat dann nicht.

@ CCR: Das stimmt nicht!
Sanson6 ist bis 25. einschließlich krank geschrieben. Daher muss er eben nicht am 24. im Mobcenter antanzen, sondern erst am 26., dem ersten Tag an dem er wieder als gesund gilt... :zwinker: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

CCR


Zitat von: a_good_heart am 23. August 2022, 16:40:33@ CCR: Das stimmt nicht!
Sanson6 ist bis 25. einschließlich krank geschrieben.

Zitat von: CCR am 23. August 2022, 16:19:50wenn du kannst ja,
das ja liegt natürlich im eigenen Ermessen ich würde hingehen.

Kopfbahnhof

Zitat von: violet am 23. August 2022, 15:21:17Alles klar, jeder blamier sich so wie er es kann.
Ja die Ignorierliste von Ratlos wird auch immer länger :grins:

Sanson6

Zitat von: PetraL am 23. August 2022, 15:32:27Also, tut mir wirklich leid, ich wollte dir nicht zu nahe treten.  :flag:

Angenommen Petra  :ok:

Ich habe aufgrund schlechter Erfahrung mit meiner neuen SB wieder etwas mehr mit dieser blö... Krankheit zu kämpfen. Ist schon echt eine Überwindung, gerade wenn mein Selbstwert retadiert ist, dort vorzusprechen und mich zurechtfertigen.
Habe erkannt, dass es dumm war den Begleitbrief vom JC selber hinzubringen, obwohl ich doch auch mal frische Luft brauche (einen Spaziergang) und vor ALLEM in den Supermarkt muss um essen zu kaufen.

Danke für eure Beiträge und bitte nicht mehr streiten! :coffee:

Primus von Quack

@Sanson6
Es gibt keine Verpflichtung, der Einladung des JC zu folgen. Ich kann auch keinen Grund erkennen, warum die Teilnahme am Termin Sinn machen würde. Kurier deine Episode vollständig aus. Sollte es eine Folgebescheinigung geben, dann reiche auch die ganz normal wieder ein. Die Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung kann nur aus triftigem Grund erfolgen und eine lange AU ist keiner davon. Ich würde dem SB lediglich ganz kurz darauf hinweisen, dass du dann noch AU bist und evtl. darauf hinweisen, dass die Bescheinigung voraussichtlich verlängert wird.



Sanson6


Ratlos

Zitat von: violet am 23. August 2022, 15:21:17ggf auch durch eine ex-post-Beurteilung
Der Begriff bedeutet "nachträglich" festgestellt. Die AU des TE ist aber nicht nachträglich festgestellt.
Die AU-Bescheinigung ist im Arbeitsrecht die Bescheinigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich genannten Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert. vgl. auch § 275 BGB.
Bezweifelt das JC die Richtigkeit der AU, so kann es nach § 275 Absatz 1a Satz 3 SGB V die gutachterliche Überprüfung durch den MDK der KV verlangen. Mehr aber auch nicht.

@ violet Weitere Aufklärung  :yes:
416 ZPO regelt:

Die AU ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO und begründet vollen Beweis dafür, dass die enthaltenen Erklärungen vom Arzt gegeben ist.
Daher sieht das BAG in einer AU-bescheinigung den Anscheinsbeweis.

Wenn das JC die AU anzweifelt muss es den Anscheinsbeweis mit sehr guten Argumenten erschüttern. Erst wenn der Anscheinsbeweis nachhaltig erschüttert wurde, obliegt es dem TE seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. - Aus höchstrichterlicher Entscheidung entnommen.
Die Rechtsquelle werde ich dir "klugen" Person nicht mitteilen. Aber du bist ja googeln gewohnt :lachen:

Was das ganze Theater soll erschließt sich mir nicht.
TE will wissen ob er bei AU den JC-Termin wahrnehmen muss.
Die Frage ist hinreichend mit nein beantwortet und begründet.

Insofern ging hier jede deiner Ausführungen ins Leere. Dafür hast du aber perfekt deine Langeweile kompensiert

Zitat von: Sanson6 am 23. August 2022, 17:54:24obwohl ich doch auch mal frische Luft brauche (einen Spaziergang) und vor ALLEM in den Supermarkt muss um essen zu kaufen.
Darüber musst du dir keine Gedanken machen, denn du bist ja nicht bettlägerig krank geschrieben



Sanson6



[/quote]
Zitat von: Primus von Quack am 23. August 2022, 17:55:35dass du dann noch AU bist und evtl. darauf hinweisen, dass die Bescheinigung voraussichtlich verlängert wird

Habe ich soeben per email gemacht, da ich morgen früh wieder einen Termin beim Hausarzt habe...

Spritzenhalter

Die Termine sind mittlerweile so nutzlos geworden wie ein paar sinkender und verschwitzter Socken die in der Ecke stehen.

Der erste Termin ist doch 4free, erst beim 2. wird sanktioniert. Der TE sollte auch auch beim 2. Termin eine AU parat haben.




oldhoefi

@Sanson6,

im Regelfall ist eine AU-Bescheinigung als wichtiger Grund vom Leistungsträger anzuerkennen, um dem Meldetermin fern zu bleiben.

Bei Einzelfällen (z. B. wenn man "zufällig" immer zu den Meldeterminen erkrankt), kann der Leistungsträger zusätzlich zur AU-Bescheinigung eine sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung fordern. Mit hinreichenden Begründungen und einer Kostenübernahme i. H. v. EUR 5,36 für eine einfache Bescheinigung nach GOÄ Ziffer 70 (kein privat ärztliches Attest).

(diversen BSG-Rechtsprechungen folgend)

Soweit ich richtig im Kopf habe, bist Du schon längere Zeit durchgehend AU. Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur.

Fragen

1. Ist in der Meldeaufforderung der Zusatz erhalten, dass diese auf den ersten Tag der Genesung fortwirkt - siehe @a_good_heart?

2. Ist in der Meldeaufforderung aufgeführt, dass eine alleinige AU-Bescheinigung als wichtiger Grund nicht (mehr) ausreicht, und zusätzlich eine WU-Bescheinigung oder ähnliches gefordert wird?

Wenn Du beides mit "nein" beantworten kannst, ist Deine AU-Bescheinigung ausreichend, um den Meldetermin nicht wahrnehmen zu müssen.

Ich vermute, dass die Sachbearbeiterin Deine AU-Bescheinigung noch nicht gesichtet hatte, als sie die Meldeaufforderung erlassen hat. Seit alles eingescannt werden muss - teilweise extern - um die eAkte zu vervollständigen, dauert die Kenntnisnahme um einiges länger.

PetraL

Zitat von: Sanson6 am 23. August 2022, 17:54:24ich doch auch mal frische Luft brauche (einen Spaziergang) und vor ALLEM in den Supermarkt muss um essen zu kaufen.
1. Ja, auf jeden Fall
2. Na klar, unbedingt
3. Aber NICHT zum JC - so eine tolle Sehenswürdigkeit ist das ja wohl nicht  :zwinker: