Girokonto bzw. Basiskonto wechseln und das ohne Probleme zu bekommen ?

Begonnen von dudewock, 23. August 2022, 18:17:12

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dudewock

Hallo Leute,

ich habe schon etwas länger ein Basiskonto bei der Deutschen Bank. Nun würde ich aber gerne zu einer anderen Bank wechseln bei denen ich keine Gebühren zahlen muss. Die 6,9€ im Monat sind jetzt nicht mega viel aber Kleinvieh macht halt....

Es ist ja so, dass man nur ein Basiskonto haben darf/kann und das neue nur eröffnet werden kann wenn das alte gekündigt ist. Jetzt muss ja bei ALG2 früh genug das neue Konto angegeben werden damit das Geld auch pünktlich ausgezahlt werden kann. Nun stelle ich mir folgende Fragen:

a) Es gibt ja das Änderungsformular für das Jobcenter in dem ich das neue Konto angeben kann. Reicht dies dann aus oder wollen die auch eine Bescheinigung von der alten Bank, dass das Konto geschlossen wurde oder reicht dies z.B. auch zum Nachreichen und die Änderung wird vorher schon vorgenommen ?
Weiß ja nicht wie schnell die Bank das alles bearbeitet und ich nachher ohne Änderung da sitze...

b) Kontoauszüge nötig ? 3 Monate oder 6 ? Ich konnte nirgends was finden ob das Jobcenter da was sehen möchte. Will nichts unnötiges drucken und mitschicken aber genau so wenig wieder ohne Änderung da stehen weil das Jobcenter noch x Sachen möchte..

c) Hat hier jemand schon Erfahrung mit dem Wechsel gemacht ? Bei einem normalen Konto könnte ich ja das alte lassen, das neue Eröffnen und das in Ruhe klären. Aber kann ich bei einem Basiskonto zu Datum x kündigen, der neuen das mitteilen, und z.B. einen Monat beide laufen lassen ?
Oder wie habt ihr das geregelt ?

Wenn das unmöglich ist das Konto zu wechseln ohne auf das Geld warten zu müssen, lasse ich es wohl erstmal sein, Rechnungen und Lastschriften müssen ja weiter gezahlt werden auch wenn ich kein Konto habe...

Ich danke euch !
Grüße

Ratlos

Zitat von: dudewock am 23. August 2022, 18:17:12Wenn das unmöglich ist das Konto zu wechseln ohne auf das Geld warten zu müssen, lasse ich es wohl erstmal sein,
Ob sich der ganze Aufwand und die Schreiberei dazu lohnt? wegen 6,96 € ?????

Spritzenhalter

Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 18:22:19
Zitat von: dudewock am 23. August 2022, 18:17:12Wenn das unmöglich ist das Konto zu wechseln ohne auf das Geld warten zu müssen, lasse ich es wohl erstmal sein,
Ob sich der ganze Aufwand und die Schreiberei dazu lohnt? wegen 6,96 € ?????

Mache rechnen p.a und bei 83,52€ kommt einiges zusammen.

dudewock

Bin gerade in der Schuldnerberatung, Inso steht vllt demnächst an und ja, dieser Betrag ist pro Monat klein aber im Jahr wie erkannt 83,52 Euro und es sind nicht nur die 6,9€, es wäre mit anderen Dingen schon eine Summe mit der ich dann z.B. Lebensmittel oder wichtigere Dinge bezahlen könnte.

Kopfbahnhof

Zitat von: dudewock am 23. August 2022, 18:17:12Es ist ja so, dass man nur ein Basiskonto haben darf/kann und das neue nur eröffnet werden kann wenn das alte gekündigt ist.
So ein Dünnschiss, du kannst Konten haben so viel du möchtest.
(Auch Girokonten)

Zitat von: dudewock am 23. August 2022, 18:17:12und z.B. einen Monat beide laufen lassen ?
Beim Wechsel habe ich beide ca. 3 Monate gleichzeitig laufen lassen.
(wenn man möchte geht auch Jahrelang)

Ausser hier ist ein P-Konto gemeint.

dudewock

Bei einem normalen Girokonto ja, da stimme ich dir zu ABER bei einem Basiskonto geht leider nur eins. Offiziell jedenfalls.

Reiner1970

Man darf soviele Konten haben wie man will. Man muss sie nur alle angeben. Jedoch darf man nur ein P-Konto besitzen

dudewock

Auszug von der Bafin:

"7. Kann mein Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt werden?
Die Bank kann den Abschluss eines Basiskontovertrags nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Das ist der Fall, wenn:

Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und Sie dieses Konto tatsächlich nutzen können..."

PetraL

Hab jetzt mal recherchiert, was ein "Basiskonto" überhaupt ist - hatte davon bis dato noch nie gehört.
Keine Ahnung, wie da ein Kontowechsel zu bewerkstelligen ist. Vielleicht am besten mal bei der Bank beraten lassen, zu der du wechseln möchtest?

Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 18:22:19Ob sich der ganze Aufwand und die Schreiberei dazu lohnt? wegen 6,96 € ?????
Also knapp 7 Euro Gebühren pro Monat ist schon reichlich. Vor allem, wenn man nicht nur auf jeden Euro, sondern auf jeden Cent achten muss.
Und ja, @Ratlos, es gibt tatsächlich Leistungsempfänger, die jeden Cent 3x umdrehen müssen, um über die Runden zu kommen ...  :zwinker:

dudewock

So werde ich es jetzt wohl morgen machen. Vielleicht lässt sich da was für den Übergang machen wenn ich die Kopie der Kündigung beilege.

Wegen dem Jobcenter noch jemand eine Idee bzw. weiß jemand ob die Sachen in der Regel fordern oder ob der Antrag auf Änderung reichen sollte ?

Meph1977

Du Verwechselst glaube ich Basiskonto mit p-Konto. Basiskonten darfst du soviele haben wie du willst und soweit die Banken mitmachen. Sie sind nicht verpflichtet eins zu Eröffnen wenn du bereits eins hast. Anders sieht es beim P-Konto aus da darfst du nur eins haben. Ein P-Konto muss übrigens kein Basiskonto sein.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

dudewock

hey

okay, dann habe ich es falsch verstanden, weil beim Antrag steht "bitte legen sie die Kündigungsbestätigung der alten Bank bei". Dann wird es wohl Banken geben die da kein Problem machen und wieder andere die sagen "nein sie haben ja schon eins".

Meph1977

So von hinten durch die Brust ins auge stimmt es dann schon irgendwie das man nur ein Basiskonto haben kann. Das liegt aber daran das mir bisher noch keine Bank untergekommen ist die ein ein Basiskonto eröffnet bei jemanden der schon eins hat.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

PetraL

Zitat von: dudewock am 23. August 2022, 21:22:41Wegen dem Jobcenter noch jemand eine Idee bzw. weiß jemand ob die Sachen in der Regel fordern oder ob der Antrag auf Änderung reichen sollte ?
Bei mir hat immer die (Veränderungs-)Mitteilung der neuen Bankverbindung genügt.
Das Jobcenter hat es auch tatsächlich jedesmal hinbekommen, das nächste Geld auf das neue Konto zu überweisen. Allerdings habe ich den Kontowechsel immer direkt am Monatsanfang für den nächsten Monat mitgeteilt, so dass das JC auch 3 Wochen Zeit dafür hatte, die gespeicherten Daten zu ändern.

Zitat von: dudewock am 23. August 2022, 22:43:11okay, dann habe ich es falsch verstanden, weil beim Antrag steht "bitte legen sie die Kündigungsbestätigung der alten Bank bei". Dann wird es wohl Banken geben die da kein Problem machen und wieder andere die sagen "nein sie haben ja schon eins".
So habe ich die Infos der Banken zum Thema "Basiskonto" allerdings auch verstanden. Da steht eigentlich überall ganz unmissverständlich, dass man nur 1 Basiskonto haben darf.
Wie gesagt: habe mich mit dem Thema noch nie vorher beschäftigt, diese Kontoform war mir bisher gänzlich unbekannt. Habe mein ganzes Leben lang immer nur ganz normale Girokonten gehabt.
LG

Ottokar

Das Basiskonto wurde als Sonderform des Girokontos eingeführt, damit jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto verwirklichen kann.
Wenn man kein Girokonto hat und die Bank die Eröffnung eines "normalen" Girokontos verweigert, kann man stattdessen bei dieser Bank die Eröffnung eines Basiskontos beantragen.
Die Eröffnung eines Basiskontos darf die Bank nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen verweigern, außerdem kann man bei der Bafin die Verweigerung prüfen lassen und sollte diese unrechtmäßig sein, wird die Bafin die Bank anweisen, das Basiskonto zu eröffnen.
=> https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html

Das Basiskonto hat absolut nichts mit einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) zu tun, viel mehr kann jedes Girokonto als P-Konto geführt werden - jedoch nur eines pro Person.

Man sollte also zunächst versuchen, ein normales Girokonto zu eröffnen.
Hat man bereits ein Basiskonto, darf eine andere Bank die Eröffnung eines weiteren Basiskontos verweigern, dagegen kann man nichts tun. Voraussetzung ist allerdings, dass man dieses Basiskonto auch nutzen kann. Ist das Basiskonto hingegen gekündigt, so trifft diese Voraussetzung nicht mehr zu. Wenn also das bestehende Basiskonto nachweislich zum 31.08. gekündigt ist, muss eine andere Bank ab 01.09. auf Antrag ein Basiskonto eröffnen.
Das Gleiche trifft übrigends auf ein P-Konto zu, wurde die Führung eines P-Konto nachweislich zum 31.08. aufgekündigt, muss eine andere Bank ab 01.09. auf Antrag das dort bestehende Girokonto als P-Konto führen.
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