Kapitalerträge bis 100 € p.a. steuerfrei?!

Begonnen von Rubus, 28. August 2022, 15:34:25

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Rubus

Hallo zusammen,

diese Woche erreichte mich ein Schreiben, dass aus einem Datenabgleich Kapitalerträge bei meiner Bank in Höhe von 23 € für das letzte Jahr bekannt wurden. Ich solle Stellung beziehen und Nachweise erbringen.

Da mir bis zu dem besagten Schreiben dieser Umstand nicht bekannt war, kontaktierte ich meine Bank. Es handelt sich wohl um Zinsen aus meinem Giro- und Sparkonto. Die Bank will mir ein Dokument mit diesen Angaben sowie meinem Freistellungsauftrag, glaube eine Steuerbescheinigung, erstellen. Die ist genullt.

Nach ein bisschen Recherchieren habe ich herausgefunden, dass Kapitalerträge bis 100 € jährlich nicht zu berücksichtigen sind.

Warum soll ich mich denn dann dafür rechtfertigen? Das Schreiben liest sich so, als ich hätte ich etwas verbrochen. Da bei mir mit den 23 € alles im grünen Bereich ist, würde mich der Hintergrund interessieren, warum hier so ein Aufwand betrieben wird, für etwas, das straffrei ist? Oder habe ich etwas übersehen?

Danke euch :)

CCR

Zitat von: Rubus am 28. August 2022, 15:34:25Warum soll ich mich denn dann dafür rechtfertigen? Das Schreiben liest sich so, als ich hätte ich etwas verbrochen. Da bei mir mit den 23 € alles im grünen Bereich ist, würde mich der Hintergrund interessieren, warum hier so ein Aufwand betrieben wird, für etwas, das straffrei ist? Oder habe ich etwas übersehen?
Die Zinsen stehen ja auf deinem Kontoauszug und die sind immer anzugeben in einer VÄM, die wissen ja nicht von welchen deines Kontos das Geld herkommt.

Zitat von: Rubus am 28. August 2022, 15:34:25Es handelt sich wohl um Zinsen aus meinem Giro- und Sparkonto. Die Bank will mir ein Dokument mit diesen Angaben sowie meinem Freistellungsauftrag, glaube eine Steuerbescheinigung, erstellen. Die ist genullt.
das wird nicht genügen, die brauchen schon Kontoauszüge wo die genauen Summen stehen

Yavanna

Bei den aktuellen Zinswerten will das JC wohl wissen, ob das Vermögen, aus dem die Zinsen stammen auch angegeben wurde. Kann sich ja nicht um einen Kleinstbetrag handeln

Rubus

#3
@ Yavanna: Das Vermögen ist dem JC bekannt und befindet sich noch unter der Grenze für Sozialhilfe. Warum fragen sie dann nicht gleich nach meinem Vermögen?

@ CCR: "die wissen ja nicht von welchen deines Kontos das Geld herkommt." Wenn ein Kontoabgleich gemacht wird, steht hier nicht dabei, von welchem Konto?

Wird bei einer Kontoabfrage nicht der aktuelle Kontostand mit überliefert?


CCR

Zitat von: Rubus am 28. August 2022, 16:11:46@ CCR: "die wissen ja nicht von welchen deines Kontos das Geld herkommt." Wenn ein Kontoabgleich gemacht wird, steht hier nicht dabei, von welchem Konto?

ja die Kontonummer wissen sie.

Die Kontostände und die Umsätze werden nicht mitgeteilt.
Gegenüber dem Antragsteller bestehen dabei die folgenden Informationspflichten:
Vor der Durchführung eines Kontenabrufes ist der Antragsteller auf die Möglichkeit des
Kontenabrufs hinzuweisen, wobei ein pauschaler Hinweis in Vordrucken oder Merkblättern
genügt.
Nach vorgenommenem Kontenabruf muss der Antragsteller hierüber informiert werden.



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Rubus

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