Übernahme hoher Nebenkosten bei Erkrankung?

Begonnen von Quote, 29. August 2022, 05:56:44

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Quote

Hallo zusammen,

letztes Jahr hatte ich eine Nachzahlung über 600€ Nebenkosten. Das war auch in Ordnung, weil ich den Betrag z.T. noch aus eigenen Mitteln bestreiten konnte und kein Hartz 4 bezogen habe. Dieses Jahr wird es düster, weil alles teurer wird.

Was mich zurzeit umtreibt: Ich habe eine Keimphobie und einen Waschzwang. "Hör einfach damit auf" ist leicht gesagt, es geht nicht. Entsprechend erwarte ich dieses Jahr einen Wasserverbrauch von 90m³ weil es noch schlimmer geworden ist. Und ich bin auf den (gerundeten) Euro genau bereits an der ortsüblichen Obergrenze für Betriebs- und Heizkosten.

Wenn ich dieses Jahr eine solche Nebenkostennachzahlung einreiche, zeigt mir das Jobcenter wahrscheinlich einen Vogel. Gibt es irgendeine Möglichkeit, da etwas dran zu machen?

Ich weiß, dass das einer Therapie bedarf, aber mit Plätzen sieht es knapp aus, die Wartezeit beträgt zurzeit überall über 6 Monate und beim Hausarzt habe ich das aus Scham noch nicht angesprochen - hier geht's vorrangig um das Finanzielle.

hotwert

Ohne eine ärztliche Bestätigung sehe ich da keine Chance das mehr gezahlt wird als die Höchstgrenze.

90m3 Wasser für eine Person wird vermutlich sowieso als unnötige Verschwendung angesehen und nicht übernommen.

Ob man da mit Attest weit kommt kann ich nicht beurteilen. Kettenraucher und Alkoholiker sind ja auch krank und können nicht einfach aufhören, bekommen aber keinen Zuschuss um ihre Sucht zu finanzieren.
Genauso Spielsüchtige welche jeden Cent verzocken. Ist auch eine anerkannte therapierbare Krankheit.

Ich würde es in deinem Fall auf jedenfall mit einem ärztlichen Attest versuchen.

CCR


PetraL

Zitat von: Quote am 29. August 2022, 05:56:44Ich habe eine Keimphobie und einen Waschzwang.
Ja, meines Wissens nach gibt es dafür einen Mehrbedarf. Allerdings benötigst du dafür selbstverständlich ein entsprechendes Attest.
Dann kann es allerdings passieren, dass das JC dein Attest nicht akzeptiert und vom MD ein "Gegengutachten" erstellen lässt - meist erscheinen da Ärzte irgendwelcher Fachrichtungen, die sich mit den Erkrankungen des betreffenden LE gar nicht auskennen ...  :no:
Und ob sich dadurch dieser extreme Wasserverbrauch (sicherlich auch Warmwasser? - wie wird bei dir das warme Wasser erzeugt, zentral über Heizung oder dezentral über Durchlauferhitzer/Boiler/etc.?) und ggf. Stromverbrauch aber finanzieren lässt, weiß ich nicht - ich kenne den Betrag nicht, den es maximal gibt.
Einen Versuch ist es aber allemal wert, finde ich.

Hary

Zitat von: Quote am 29. August 2022, 05:56:44Ich weiß, dass das einer Therapie bedarf, aber mit Plätzen sieht es knapp aus, die Wartezeit beträgt zurzeit überall über 6 Monate und beim Hausarzt habe ich das aus Scham noch nicht angesprochen - hier geht's vorrangig um das Finanzielle.
Du braucht einen Nachweis wenn du einen Mehrbedarf bekommen willst. Wenn du aufgrund deiner Erkrankung (ich kenne Zwänge selbst sehr gut) einen größeren Bedarf hast, dann musst du diese Erkrankung auch offenlegen und beweisen durch z.B einem Gutachten oder Schreiben eines Facharztes.

Die Angst sich seinem Arzt anzuvertrauen ist regelmäßig Unsinn. Der Arzt ist ja dafür da einem zu helfen. Also habe keine Angst mit ihm/ihr offen darüber zu sprechen, nur dann kann er dir eben auch helfen. Wenn du dich niemanden anvertraust, dann wird es nicht besser, eher das Gegenteil davon. Ich habe mich damals auch nicht getraut mit meinem Arzt/Neurologen offen zu sprechen und als ich dann eines Tages mit tiefen Schnittwunden am ganzen Arm dort saß gab es keine andere Möglichkeit mehr als die Wahrheit zu sagen. Die Reaktion war nicht so wie befürchtet, sondern ganz nüchtern und darauf ausgerichtet zu helfen.

Also habe Mut und gehe deine Probleme an, bevor deine Ängste und Zwänge unlösbar werden.

Davon abgesehen versuche beim Waschen vielleicht nur kaltes Wasser zu nehmen, oder eine kleine Schüssel die du einmal füllst und dann so lange darin die Hände wäscht bis es besser ist. Das löst zwar nicht die Probleme, aber die Kosten senkt es doch etwas.

Anett36

Mach dir keine Sorgen, 1-malig muss auch ein verschwenderischer wasserverauch übernohmen werden. Es muss erst ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden bevor das JC ablehen darf.

Wie das Bundessozialgericht in Kassel urteilte (Az.: B 14 AS 57/19 R), ist für die Ablehnung der Übernahme unangemessener Unterkunfts- oder Heizkosten ein vorheriges Kostensenkungsverfahren grundsätzlich ,,nicht entbehrlich".
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-wenn-das-jobcenter-die-nebenkostenabrechnung-verweigert





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