fehlender Schulbedarf, gibt es Rechtsmittel?

Begonnen von mystik-1, 05. September 2022, 11:17:50

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mystik-1

Hallo

soweit mir bekannt, auch aus den fachlichen Weisungen, bedarf es für die Auszahlung der Schulbedarfe keiner Antragstellung.
Über das Jobcenter erfolge die Auszahlung automatisch, es müsse nur in Allegro eingegeben werden.


Wenn kein Antrag notwendig ist, welche rechtlichen Schritte bleiben einem bei Vorenthaltung dieser Leistung?

Beim letzten mal hatte ich gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen lassen, weil Schulbedarf in der Auszahlungsübersicht nicht auftauchte. Wurde abgelehnt mit der Begründung,  dass kein Antrag notwendig sei.

Ausgezahlt wurde das Schulbedarfsgeld, fällig 08/2021, erst im Juli 2022 obwohl alles vorlag. Es wird, vermute ich, vorenthalten


Im Juni 2022 habe ich die Nachweise ab 08/2022 nachweislich beim Jobcenter zugestellt.
Es wurde jedoch nur für 1 Schulkind (19Jahre!)der Schulbedarf ausgezahlt, für 2 Kinder nicht. Im Bescheid taucht der Bedarf nicht auf.
- Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid eingelegt
- mehrere Sachstandsanfragen Leistungsabteilung eingereicht
- Kundenservice telefonisch = keine Bearbeitung
- Kundenreaktionsmanagement informiert, keine Rückmeldung
- Beschwerden aufgrund letzter Auszahlungsverschleppung, bis heute keine Rückmeldung


Welche Möglichkeiten hat man denn beim Schulbedarf?
Sozialgericht wird wohl nicht gehen?

TripleH

Du kannst Untätigkeitsklage erheben, wenn 3 Monate nach Erhebung des Widerspruchs keine Entscheidung erfolgt ist.

mystik-1

Zitat von: TripleH am 05. September 2022, 14:50:09Du kannst Untätigkeitsklage erheben, wenn 3 Monate nach Erhebung des Widerspruchs keine Entscheidung erfolgt ist.

IST das denn auch so

Den letzten Widerspruch in gleicher Sache hatte ein Anwalt eingelegt. Der Widerspruch wurde als unzulässig verworfen mit der Begründung, dass der Schulbedarf nicht Bestandteil des Bewilligungsbescheides sei, kein Antrag notwendig sei

Den Jetzigen habe ich fristwahrend eingelegt,  damit ich im worst case den Anwalt nicht bezahlen muss.

Schulbedarf steht auch nie drin, nur in der monatlichen Auszahlungsübersicht taucht es auf oder nicht


Auskunft Servicecenter heute: kein Schulbedarfsgeld angewiesen....

mystik-1

Post von meiner besonderen Widerspruchsabteilung

In dem Brief bestätigt mir die SB, dass für alle Kinder namentlich die aktuellen Schulbuchlisten/Bestätigungen für das aktuelle Schuljahr vorliegen.

Gleichzeitig behauptet sie, dass die (qualifizierte Faxzustellprotokolle vorhanden) Schulbescheinigungen nicht vorlägen.

Schulbedarf gäbe es nur nach Vorlage von Schulbescheinigungen




Klasse, schon wieder sind Unterlagen verschwunden. Sie behauptet gar keine Schulbescheinigung wären eingereicht worden. Seltsam, dass für den 19Jährigen aber ausgezahlt wurde....
Man kennt es


mystik-1

Immer noch keine Schulbedarfe für die Kinder erhalten.

Aber einen dicken Brief vom Geschäftsführer unseres Jobcenter erhalten. Mit dick meine ich vor allem "schwer". Kein Biopapier. 1 Seite (inhaltlich nicht viel los), die so schwer wie 20 ist.


Hatte mich vorab beim KRM in Nürnberg beschwert.

Der Geschäftsführer geht in seiner Antwort davon aus, dass sich meine Beschwerde mit der Bearbeitung der Widerspruchsstelle überschnitten habe.

Aha

Meine Beschwerde nach Nürnberg ging raus, bevor das JC meinen Widerspruch überhaupt in den Händen hielt.

Dann muss ich davon ausgehen, dass der Geschäftsführer Kenntnis von (SCHON WIEDER) verschwundenen Unterlagen in seinem Hause hat. Darauf geht er, wieder nicht, ein.


Dann tippe ich Nürnberg eben noch einmal

mystik-1

21.11.2022 auch heute kein Schulbedarf auf dem Konto eingegangen

Es ist 3 Wochen her, dass zum gefühlt Xten Mal meinerseits die gleichen Unterlagen eingereicht wurden.

 :sad:

Ronald BW

Können Bücher nicht mehr von der Schule kostenlos geliehen werden?

mystik-1

Zitat von: Ronald BW am 21. November 2022, 11:50:44Können Bücher nicht mehr von der Schule kostenlos geliehen werden?

Niedersachsen, hier muss viel gekauft werden


Das ist aber unabhängig vom Schulbedarf, welches im August und Frebruar ausgezahlt wird, uns aber wiederholt nicht ausgezahlt wird ohne Widerspruchsverfahrwn und Klage, trotz Schulbescheinigungen

Ronald BW

Du kannst jederzeit jedes beliebige Buch in der Schulbücherei oder in einer kostenlosen öffentlichen
Bibliothek ausleihen, Hochschulen usw, haben die das nicht da. geht das über Fernleihe.
Die Ausleihe geht immer 3 Wochen kann aber bei Hochschulen selber online verlängert werden
Was allerdings blöd ist falls jemand anders das vormerkt kommt derjenige dran,
wenn nicht genügend Exemplare vorhanden sind.
Du kannst es dann allerdings auch wieder vormerken lassen.
Das wäre auch eine Idee für eine umfassendere Aktion, also z.B. alle Eltern einer Klasse leihen das gleiche Buch aus, fragen also an, normalerweise müssen die es dann zumindest vermehrt kaufen um es ausleihen zu können.
Aus meiner Sicht sind hier ja die Schulen in der Pflicht, auch wenn Richter dem JC das anlasten.

mystik-1

Zitat von: Ronald BW am 21. November 2022, 12:17:39Du kannst jederzeit jedes beliebige Buch in der Schulbücherei oder in einer kostenlosen öffentlichen
Bibliothek ausleihen, Hochschulen usw, haben die das nicht da. geht das über Fernleihe.
Die Ausleihe geht immer 3 Wochen kann aber bei Hochschulen selber online verlängert werden
Was allerdings blöd ist falls jemand anders das vormerkt kommt derjenige dran,
wenn nicht genügend Exemplare vorhanden sind.
Du kannst es dann allerdings auch wieder vormerken lassen.
Das wäre auch eine Idee für eine umfassendere Aktion, also z.B. alle Eltern einer Klasse leihen das gleiche Buch aus, fragen also an, normalerweise müssen die es dann zumindest vermehrt kaufen um es ausleihen zu können.
Aus meiner Sicht sind hier ja die Schulen in der Pflicht, auch wenn Richter dem JC das anlasten.


?
Für Schulbuchkosten gibt es in Niedersachsen Gerichtsentscheidungen, dass diese notwendigen Kosten übernommen werden müssen.


Aber darum geht es in meinem Thread ja nicht

Ottokar

Zitat von: mystik-1 am 21. November 2022, 09:14:3621.11.2022 auch heute kein Schulbedarf auf dem Konto eingegangen

Es ist 3 Wochen her, dass zum gefühlt Xten Mal meinerseits die gleichen Unterlagen eingereicht wurden.

 :sad:
Hast du einen Nachweis?

Mal was Grundsätzliches dazu.
Der Anspruch auf Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 3 SGB II ist regelmäßig vom ALG II Antrag mit umfasst, lediglich der Anspruch muss - jedoch erst auf Forderung des JC - nachgewiesen werden (Schulbescheinigung). Eine Schulbescheinigung ist zudem solange nicht anspruchsrelevant, wie das Kind der Schulpflicht unterliegt.
Lt. Gesetz ist der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf i.H.v. 100€ am 01.08. und i.H.v. 50€ am 01.02. fällig.
Fordert das JC trotz Kenntnis über ein schulpflichtiges Kind in der BG keinen Nachweis und verweigert die Zahlung, handelt es grob pflichtwidrig und rechtswidrig.
Rechtswidrig unterlassene und dann nachgeholte Zahlungen sind im Übrigen jeweils ab 01.09. bzw. 01.03. zu verzinsen (§ 44 SGB I).

Sollte das JC trotz Mahnung nicht zahlen, dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung der Bedarfe nach § 28 Abs. 3 SGB II zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


mystik-1

Zitat von: Ottokar am 21. November 2022, 16:36:53
Zitat von: mystik-1 am 21. November 2022, 09:14:3621.11.2022 auch heute kein Schulbedarf auf dem Konto eingegangen

Es ist 3 Wochen her, dass zum gefühlt Xten Mal meinerseits die gleichen Unterlagen eingereicht wurden.

 :sad:
Hast du einen Nachweis?

Mal was Grundsätzliches dazu.
Der Anspruch auf Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 3 SGB II ist regelmäßig vom ALG II Antrag mit umfasst, lediglich der Anspruch muss - jedoch erst auf Forderung des JC - nachgewiesen werden (Schulbescheinigung). Eine Schulbescheinigung ist zudem solange nicht anspruchsrelevant, wie das Kind der Schulpflicht unterliegt.
Lt. Gesetz ist der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf i.H.v. 100€ am 01.08. und i.H.v. 50€ am 01.02. fällig.
Fordert das JC trotz Kenntnis über ein schulpflichtiges Kind in der BG keinen Nachweis und verweigert die Zahlung, handelt es grob pflichtwidrig und rechtswidrig.
Rechtswidrig unterlassene und dann nachgeholte Zahlungen sind im Übrigen jeweils ab 01.09. bzw. 01.03. zu verzinsen (§ 44 SGB I).

Sollte das JC trotz Mahnung nicht zahlen, dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung der Bedarfe nach § 28 Abs. 3 SGB II zu verurteilen.

Alles per Faxzustellnachweis, jede einzelne Seite

Das genügt jedoch nicht, wenn die SB behauptet es sei nun nicht da.

Auffällig, für das 19jährige Schulkind wurde der Schulbedarf ausgezahlt, für die anderen nicht.
Im letzten Schuljahr das gleiche, es kam dann kurz vor den Sommerferien.

Hänge mal die Reaktion der WS-SB an, die erst nach meiner Beschwerde Kundenmanagement geantwortet hat.
Natürlich sind angeblich keine Bescheinigungen dort, ich habe die Nachweise ohne vorherige Aufforderungen des Jobcenter eingereicht. Gleichzeitig bestätigt sie mir den Eingang der Schulbuchlisten (Niedersachsen, hatte Kostenübernahme beantragt) und hat damit deutlich Kenntnis vom Schulbesuch aktuell! Ihr Schreiben ist von Ende August! Wir haben heute den 21.11.2022.
Vor 3 Wochen schickte ich schon wieder die gleichen Schulbescheinigungen

Kein Schulbedarf ausgezahlt bis heute

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zitat von: mystik-1 am 21. November 2022, 18:09:08Vor 3 Wochen schickte ich schon wieder die gleichen Schulbescheinigungen
Hoffentlich mit Zustellnachweis?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


mystik-1

Zitat von: Ottokar am 21. November 2022, 22:37:29
Zitat von: mystik-1 am 21. November 2022, 18:09:08Vor 3 Wochen schickte ich schon wieder die gleichen Schulbescheinigungen
Hoffentlich mit Zustellnachweis?

Ebenfalls mit qualifiziertem Faxzustellprotokoll

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.