Mehrbedarf? Und andere Fragen zwecks einer Umschulung bei Hartz4

Begonnen von Luftblase, 04. September 2022, 15:56:07

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Luftblase

Hallo zusammen und als Neuling hier im Forum muss ich mich gleich erstmal unbeliebt machen, mit der einen oder anderen Frage zu einer vielleicht nicht ganz alltäglichen und vielleicht auch komplizierten Situation...


Zur Situation:

Nach langen kämpfen bin ich aus der Erwerbsminderungsrente zurück auf den Arbeitsmarkt, zurzeit befinde ich mich in einen Reha Assessment, welches klären soll ob ich für eine Umschulung in Frage komme.
Das Ergebnis steht nächste Woche, ich habe aber nach zahlreichen Tests (geistig und co) eine erste Information bekommen, dass es recht gut aussieht und das Gutachten zu meinen Interesse führt.

Auch hatte ich schon Termine bei trägern zwecks einer Möglichen Umschulung, hiervon kommt einer (wegen der Erreichbarkeit und co.) in Frage.
Der Aufenthalt würde in einen Internat stattfinden und würde 2 Jahre und 3 Monate lang andauern. Die Umschulung selbst und ein RVL (3 Monatiger Rehavorbereitungslehrgang).
Außerdem liegt bei mir eine Schwerbehinderung von 50% vor, ohne Zusatz.

Zu den kostenträgern: Ich selbst erhalte zurzeit Hartz 4 und bin beim Jobcenter gemeldet, der Kostenträger für diese Umschulung wäre aber die Agentur für Arbeit und deren Reha-Abteilung. (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben)


Ich hoffe damit sind alle wichtigen Daten erstmal abgedeckt, wenn nicht reiche ich natürlich alles fehlende Nach.


Nun zu meinen Fragen:

Zum einen habe ich im Internet gelesen, dass wenn Menschen mit einer Behinderung eine Weiterbildungsmaßnahme (dazu sollte ja auch der RVL und die Umschulung zählen?) eine Chance auf einen Mehrbedarf haben, von 35%!? Ist das noch aktuell und wenn ja, wo und wie muss ich diesen beantragen? (Durch diese Umschulung fallen natürlich weitere kosten an, die von der Grundsicherung nur schwer zu begleichen sind)

Sollte das nicht mehr oder allgemein nicht in Frage kommen, gibt es eine Möglichkeit Hilfe für die zusätzlichen Kosten zu erhalten? (Es ist eine IT-Umschulung, sprich es werden natürlich Materialien wie ein Laptop um auch außerhalb der Unterrichtsräumlichkeiten lernen zu können...z.B. Programmieren und co.) Und natürlich auch ganz allgemeine Unterrichtsmaterialen wie Blöcke, Hefter usw. was sich auch ziemlich summiert und in der Aktuellen Situation nur schwer abzusparen ist.

Und eine allgemeine Frage zu einer solchen Umschulung, habe ich Grundsätzlich ein Mitspracherecht an welchen Träger diese stattfindet?
Ich selbst habe mir 2 Träger im Rahmen der Assessment-Maßnahme angeschaut, einer ist effektiv 20km näher an meinen Wohnort, aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr schwer zu erreichen. Vor allem die Familienheimfahren wären nicht flexibel zu bewältigen. Wärend der andere Träger 20-30km weiter weg liegt, in den Nachbarbundesland und eine perfekte Verbindung hat...selbst am Wochenende fahren Stündliche Züge dort hin und vom Bahnhof ist es ein weiterer Fußweg von gerade mal 2Minuten.
Auch die anreise zu den Träger würden sich deutlich unterscheiden...Träger 1 wäre zwar ,,nur" 90km entfernt, würde aber mit einer Reisedauer von etwa 2,5 Stunden fast doppelt so lange dauern wie Träger Nummer 2, wo ich etwa etwas weniger als 1Stunde und 20 Minuten reisen werde.

Natürlich bin ich allgemein dankbar dass mir die Ausbildung scheinbar ermöglicht wird (da ich es trotz meiner 34 Jahre, nach 7 Jahren Berufsunfähigkeit als eine letzte Chance sehe), aber möchte ich durch einiger Psychischer Probleme auch unnötigen Stress vermeiden, deswegen meine Frage nach meinen möglichen Rechten in diesen Bezug.

Sollte sich jemand die Zeit nehmen und diese Fragen beantworten oder beantworten können, möchte ich an der Stelle schon mal vielmals meinen Dank aussprechen!

Liebe Grüße
Luftblase

Fettnäpfchen

Luftblase

Kann dir da nicht weiterhelfen so wie die anderen anscheinend auch nicht.

Und ob jeder träger vom AfA akzeptiert wird kann ich nmir nicht vorstellen. Aber das hilft dir ja nicht weiter.

Warte noch ab ob sich jetzt nach dem WE und nachdem dein Beitrag wieder oben steht jemand meldet.

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MfG FN
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Luftblase

Hallo und guten Morgen Fettnäpfchen,

Erstmal trotzdem danke für deine Antwort und etwas ähnlich habe ich schon vermutet, es ist ja doch eine nicht alltägliche Situation und kommt sicher nicht soo oft vor.

Aber auch für den Fall, dass es in naher oder ferner Zukunft zu einen ähnlichen Fall kommt und die Suchfunktion genutzt wird:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. September 2022, 19:18:18Und ob jeder träger vom AfA akzeptiert wird kann ich nmir nicht vorstellen. Aber das hilft dir ja nicht weiter.

Hier kann ich schon eine Antwort darauf geben, beide Träger die in Frage kommen gehören zum Bfw (Berufsförderungswerke) und bieten eine Ausbildung/Weiterbildung/Umschulung an. Für eben Menschen mit "Handycap". Sprich es gibt vor Ort sowohl Medizinische als auch Psychologische hilfe. (Alles im Rahmen von Beratungen, da sie nicht Medinzisch agieren dürfen, da die Krankenkassenzulassungen fehlen).
Sie aktzeptieren beide sowohl den Rententräger als auch die Agentur für Arbeit als Kostenträger.
Auch gibt es zahlreiche andere Träger die dies tun(ist auch bei sehr vielen auf der Homepage erkenntlich), in meinem Fall ist eben der Reha/Medizinische Aspekt wichtig, weswegen nur diese beiden Träger in Frage kommen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. September 2022, 19:18:18Wenn nicht hast du noch die Möglichkeit den Admin zu konaktieren und freundlich um Mithilfe zu bitten.
Das machst du über den Button "Beitrag melden".

Und auch Dankeschön für diesen Tipp :-) Ich selbst habe auch noch diese Woche Zeit, aber sollte bis zum Wochenende keiner der in einer ähnlichen Situation war oder ist auftauchen werde ich das auf jedenfalls mal versuchen, vielleicht bekomme ich da eine Antwort auf die offenen Fragen. Oder vielleicht geschieht ein Wunder und ich werde beim Endgespräch des Reha Assessments über alles aufgeklärt. Aber aus Erfahrung vermute ich, dass ich was meine Möglichkeiten und Rechte angeht ehr auf Eigeninitiative angewiesen sein.

Lg
Luftblase

Ottokar

Wenn es sich bei den Maßnahmen (RVL und Umschulung) um eine Leistung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben handelt, hast du während der jeweiligen Maßnahme Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II i.H.v. 35% der Regelleistung.
Dieser Anspruch besteht per Gesetz und erfordert keinen Antrag, allerdings wäre es nicht verwunderlich, wenn das JC diesen Mehrbedarf nicht freiwillig sondern erst auf Antrag/Aufforderung hin zahlt.

Sämtliche im Zusammenhang mit Maßnahmen entstehenden Mehrkosten hat das JC zusätzlich zu tragen, das können insbesondere Fahrkosten, Arbeitsmaterialien, Berufsbekleidung usw. sein.
Bei Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben werden diese Zusatzkosten über diese separate Förderung zusätzlich erbracht, auf Antrag auch in Form eines persönlichen Budgets. Dein Reha Berater müsste eigentlich mit dir bereits darüber gesprochen haben.

Zitat von: Luftblase am 04. September 2022, 15:56:07habe ich Grundsätzlich ein Mitspracherecht an welchen Träger diese stattfindet?
Wenn es mehrere Träger gibt, wo diese Maßnahme realisiert werden kann, hast du grundsätzlich ein Wahlrecht. Allerdings ist dieses insoweit eingeschränkt, dass das JC/AfA keine dadurch verursachten Mehrkosten trägt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Luftblase

Zitat von: Ottokar am 07. September 2022, 10:14:56Wenn es sich bei den Maßnahmen (RVL und Umschulung) um eine Leistung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben handelt, hast du während der jeweiligen Maßnahme Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II i.H.v. 35% der Regelleistung.
Dieser Anspruch besteht per Gesetz und erfordert keinen Antrag, allerdings wäre es nicht verwunderlich, wenn das JC diesen Mehrbedarf nicht freiwillig sondern erst auf Antrag/Aufforderung hin zahlt.

Sämtliche im Zusammenhang mit Maßnahmen entstehenden Mehrkosten hat das JC zusätzlich zu tragen, das können insbesondere Fahrkosten, Arbeitsmaterialien, Berufsbekleidung usw. sein.
Bei Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben werden diese Zusatzkosten über diese separate Förderung zusätzlich erbracht, auf Antrag auch in Form eines persönlichen Budgets. Dein Reha Berater müsste eigentlich mit dir bereits darüber gesprochen haben.

Zitat von: Luftblase am 04. September 2022, 15:56:07habe ich Grundsätzlich ein Mitspracherecht an welchen Träger diese stattfindet?
Wenn es mehrere Träger gibt, wo diese Maßnahme realisiert werden kann, hast du grundsätzlich ein Wahlrecht. Allerdings ist dieses insoweit eingeschränkt, dass das JC/AfA keine dadurch verursachten Mehrkosten trägt.

Und damit sind auchon schon alle Fragen die ich hatte beantwortet, vielen vielen Dank Ottokar!! :-)

Zitat von: Ottokar am 07. September 2022, 10:14:56Sämtliche im Zusammenhang mit Maßnahmen entstehenden Mehrkosten hat das JC zusätzlich zu tragen, das können insbesondere Fahrkosten, Arbeitsmaterialien, Berufsbekleidung usw. sein.
Bei Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben werden diese Zusatzkosten über diese separate Förderung zusätzlich erbracht, auf Antrag auch in Form eines persönlichen Budgets. Dein Reha Berater müsste eigentlich mit dir bereits darüber gesprochen haben.

Und hierzu muss ich noch schreiben, leider bisher überhaupt nicht. Die Dame von der Rehaberatung ist zwar sehr freundlich aber wir hatten bisher nur 1 Termin miteinander. In diesen wurde ich mit Anträgen und co bombadiert und kurz darauf ging schon die Aktuelle Maßnahme los. 3 Wochen Arbeitserprobung/Beruffindung. Vorher hat sich 1 Jahr nahezu nichts getan und ich habe gewartet.
Aber mit deinen Informationen bin ich auch gut gewappnet auf das Endgespräch am Freitag mit den Maßnahmeträger und der Rehaberaterin. Im besten Fall kann es dann auch im Oktober schon los gehen :-).

Ottokar

Zitat von: Luftblase am 07. September 2022, 15:29:42kurz darauf ging schon die Aktuelle Maßnahme los. 3 Wochen Arbeitserprobung/Beruffindung
Sofern es sich dabei um eine Leistung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben handelt, hast du währenddessen auch Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II i.H.v. 35% der Regelleistung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Luftblase

Zitat von: Ottokar am 08. September 2022, 15:10:22
Zitat von: Luftblase am 07. September 2022, 15:29:42kurz darauf ging schon die Aktuelle Maßnahme los. 3 Wochen Arbeitserprobung/Beruffindung
Sofern es sich dabei um eine Leistung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben handelt, hast du währenddessen auch Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II i.H.v. 35% der Regelleistung.

Auch für die 3 Wochen? Uff das hat mir natürlich keiner gesagt und ich habe auch gerade den Brief zur Maßnahme (Berufsfindung/Arbeitserprobung) vor mir. Ich zitiere: "Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben" lautet die Überschrift, hier musste ich noch einige Dinge ausfüllen.
Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit den Mehrbedarf nachträglich einzufordern? Bzw wäre dann ja anteilig vom 22.08-09.09. Was aber immerhin auch etwas mehr als 100 Euro sein sollten, was sehr viel Geld bei der Grundsicherung ist.

Was ich dazu sagen muss, die Fahrkosten werden getragen. Dafür habe ich einen Bescheid erhalten, dass Geld bisher noch nicht. Was die Situation nicht ganz leicht ist, da ich bei allen kosten in Vorkasse gehen musste.
Und es wird ein Verpflegungsgeld von 3,80Euro am Tag ausgezahlt. (Zum 20. des folgemonats) auch hier musste ich in Vorkasse gehen, aber über solche Dinge worde ich aufgeklärt, beim Träger.

Ottokar

Zitat von: Luftblase am 09. September 2022, 06:41:27Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit den Mehrbedarf nachträglich einzufordern?
Natürlich. Wie schon geschrieben, besteht der Anspruch per Gesetz.

Das mit der Erstattung im Nachhinein wird gern gemacht, es gibt aber keine gesetzliche Grundlage.
Vielmehr gibt es einen Rechtsanspruch darauf, das die Mehr- und Fahrtkosten im Voraus zu zahlen sind, die Erstattung im Nachhinein bewirkt nämlich regelmäßig eine verfassungswidrige Bedarfsunterdeckung.
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