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KdU-Berechnung korrekt?

Begonnen von eifelbahner, 19. Mai 2022, 17:45:06

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eifelbahner

Zitat von: violet am 23. August 2022, 00:11:23das ding ist nicht richtig anonymisiert
wieso? ist doch kein Name lesbar

Spritzenhalter


Fettnäpfchen

Saftkutscher

Zitat von: Saftkutscher am 22. August 2022, 22:02:40Kann ich das so lassen oder fehlt noch was?
:sehrgut: und vollkommen ausreichend, sogar eine passende Frist.
Und § braucht es nicht die sollte selber wissen um was es geht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

eifelbahner

uuund weg ist der Schrieb  :mail:

soeben als Mail rausgeschickt, morgen folgt der Versand als Einwurfeinschreiben.

Hab zwar eine Eingangsbestätigung für die Mail erhalten aber sicher ist sicher.

Schöne Restwoche wünsche ich.

LG Safti  :flag:

eifelbahner

Liebe Freunde,

ich kann einen Erfolg vermelden.  :flag:

Für die Zeit ab 4/2022 wurde nachberechnet und korrigiert.
Die Mietzahlung meines Sohnes wurde jetzt mitberechnet, was zum Einen meine Miete wieder in den Angemessenheitsbereich bringt und zum Anderen eine kleine Nachzahlung bringt, sowie ca. 30,-€ mehr im Monat. :clever:

Mit dem Überprüfungsantrag wird noch gekämpft.
Hier ist das JC der Meinung man hätte mir statt der zustehenden 454,-€ (keine Ahnung, wo der Betrag herkommt) 489,60 € anerkannt.
Das JC hätte also gerne eine Mitteilung, ob ich den Überprüfungsantrag aufrecht erhalten will.
Wir kennen ja alle die "Grosszügigkeit der JC und dementsprechend fällt auch meine Antwort aus:

Zum Überprüfungsantrag:

Bezüglich der Mietkosten setzen Sie 489,60 € an; hier sind allerdings die Heizkosten in Höhe von 150,-€ berücksichtigt.

Zieht man diese ab, kommt man auf eine Bruttokaltmiete von 339,60 €.

Entsprechend der Richtlinie des Kreises Vulkaneifel vom 20.12.2021 beträgt die angemessene Bruttokaltmiete 369,- €.

Rechne ich dann noch die in der Richtlinie angegebenen angemessenen Heizkosten (60 qm * 2,31 € = 138,60 €) dazu, komme ich auf eine Summe von 507,60 €, die anzuerkennen sind.

Ihre grosszügigen 489,60 € liegen darunter, also von Besserstellen keine Spur.

Resultierend daraus halte ich den Überprüfungsantrag aufrecht.

Die Richtlinie, auf die ich mich beziehe, füge ich als PDF bei.



Diesen Text hab ich heute als email mit Empfangsbescheinigung rausgeschickt.
Bin mal gespannt, ob hier auch klein beigegeben wird.
Melde mich dann wieder.

Gruss Safti

PS.: Schon mal vielen Dank für eure Unterstützung

Fettnäpfchen

Saftkutscher

Zitat von: Saftkutscher am 07. September 2022, 10:17:56ich kann einen Erfolg vermelden.  :flag:
:sehrgut:

Danke für die Rückmeldung!

Mal schauen was noch kommt......
Zitat von: Saftkutscher am 07. September 2022, 10:17:56Resultierend daraus halte ich den Überprüfungsantrag aufrecht.
:ok:

MfG FN
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PetraL

Zitat von: Saftkutscher am 07. September 2022, 10:17:56Für die Zeit ab 4/2022 wurde nachberechnet und korrigiert.
Glückwunsch !!  :sehrgut:

Zitat von: Saftkutscher am 07. September 2022, 10:17:56Bin mal gespannt, ob hier auch klein beigegeben wird.
Da bin ich mir sicher, wenn ich deine Zahlen anschaue.  :ok:

eifelbahner

Achso, vergas ich zu erwähnen  :schaem:

Aufgrund der Widersprüche wurde auch bei meinem Sohn korrigiert und da ergab sich eine Nachzahlung von 512,- €.
Da er ja mittlerweile wieder in Arbeit ist, ist das ein schönes Überbrückungsgeld, bis er Mitte des Monats seinen ersten vollen Lohn erhält.