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Nebenkostenabrechnung nicht formell genug - Übernahme verweigert

Begonnen von johe, 12. September 2022, 19:21:05

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johe

Hallo zusammen,

auch mir macht das JC Ärger: es lehnt die Nebenkostenabrechnung, die eine deftige Zuzahlung ausweist, aus formalen Gründen ab, sie entspreche nicht den Mindestanforderungen. Welche Punkte es konkret sind, verschweigt mein Sachbearbeiter mit dem Hinweis, ich solle beim Mieterbund Mitglied werden und es mit diesen Experten besprechen. Sollte ich in der Zwischenzeit trotzdem zahlen, ist eine spätere Übernahme grundsätzlich ausgeschlossen; das würde mich in finanzielle Bedrängnis bringen :-(

Ich bin ratlos und weiß nicht, wie ich damit umgehen soll, zumal der regionale Mieterverein aus Urlaubsgründen noch bis Anfang Oktober geschlossen ist. Die Nerven, meinen Vermieter zu reizen, habe ich augenblicklich nicht.

Habt ihr einen Tipp, was ich unternehmen könnte? Ich poste die Abrechnung mal im Anhang...

Danke,
Jo

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Leeres Portemonnaie

Das ist in meinen Augen auch keine ordentliche Abrechnung.
Da werden Gebühren durch die Anzahl der Personen geteilt, nicht durch die qm, Schornsteinfeger fehlt komplett die Gesamtsumme ... :scratch:

Meiner Meinung nach geht kein Weg an einer ordnungsgemäßen Abrechnung vorbei.
Seid ihr (Hausbewohner) bisher so zufrieden gewesen?  :scratch: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

TripleH

Welche Verteilerschlüssel werden im Mietvertrag festgelegt?

johe

@Leeres Portemonnaie:
ja, ich habe es immer so hingenommen... zu gut verdient und achselzuckend überwiesen :wand:
Das war echt blöd, und nun holt es mich ein...

Danke für die Hinweise! Mir war es nicht mal aufgefallen ;-)

@TripleH:
da muss ich erstmal gucken...

Ich fürchte, das wird noch einen ziemlichen Aufstand geben.

CCR

Der Kabelanschluss wird nicht bezahlt vom JC und der Wasserverbrauch ist ja oberirdisch viel für 10 Personen im Haus meiner Schätzung nach.
46,5 Kubikmetern
Wasserverbrauch im 1-Personen-Haushalt pro Jahr in m
Der durchschnittliche Wasserverbrauch für eine Person pro Jahr entspricht etwa 46,5 Kubikmetern. Wasserversorger rechnen das Wasser in der Regel in Kubikmeter ab.

Schmidtchen

Als erstes musst du in deinen Mietvertrag schauen:
Sind dort alle Kostenarten aufgezählt, die in der Abrechnung auftauchen?

Und wie schon mehrfach erwähnt, sind die Verteilerschlüssel richtig?
Man kann nach Personen rechnen, ist aber eigentlich nicht üblich, weil es relativ kompliziert ist. Man muss schon irrsinnig viel rechnen, wenn Mieter ein- und ausziehen, Babys geboren werden, Mitbewohner versterben oder Lebensgefährten mit einziehen.

Waren es bei Euch denn wirklich 10 Personen das ganze Jahr über? Hat es keinerlei Wechsel etc. gegeben?

Bei der Grundsteuer und dem Schornsteinfeger fehlt ja jede Bezugsgröße, die Wasserkosten kann man auch nicht wirklich nachvollziehen. Es fehlt einfach die Angabe, ob es sich nur um die Kosten für Kaltwasser handelt oder ob da auch Mieten für Wasseruhren inkludiert sind.

Also wenn die Kostenarten alle im Mietvertrag aufgelistet sind und die Verteilerschlüssel auch stimmen, würde ich den Vermieter auf die Problematik hinweisen und ihn bitten, die Abrechnung etwas ausführlicher und nachvollziehbarer zu gestalten.
Dazu ist er verpflichtet.

Die Abrechnung ist jetzt nicht klasse, aber auch nicht völlig katastrophal, ich denke, dass er in relativ kurzer Zeit und mit wenig Aufwand etwas Anständiges basteln kann, das dann vom JC anerkannt wird.

Was ist denn mit Heizungskosten?
Hausreinigung, Schneedienst, Gartenpflege übernehmt ihr selbst? Gewartet wurde auch nichts?

Wenn dein Vermieter nicht ganz so firm am Computer ist, kannst du dir notfalls auch die Rechnungen vorlegen lassen und die fehlenden Daten ergänzen.

Keine Panik, das bekommt ihr hin.

hotwert

Ich weis nur, bei meiner Mutter ihrer Wohnung wird das auch so komisch gerechnet.
Allgemeinstrom geht allerdings nach Wohnungen und nicht nach Personen, Wasser wird allerdings auch nach Personen gerechnet, da man nur eine Zentrale Wasseruhr im Keller hat. Die Heizkosten werden allerdings wieder nach Miteigentumsanteil gerechnet usw...
Der Verteilerschlüssel wurde allerdings von der Eigentümerversammlung so bestimmt, und da kann man nichts dagegen machen wenn man von allen anderen überstimmt wird.

Wenn der Vermieter nicht gerade das ganze Haus besitzt, sondern nur eine Wohnung, dann hat er sich halt auch nur an den Verteilerschlüssel zu richten welcher von den Eigentümern so beschlossen wurde.

Also ich finde jetzt nicht das du zuviel zahlst, nur die Aufschlüsselung ist einfach mangelhaft. Kaum nachvollziehbar. Ich denke jetzt nicht dass das JC so große Probleme wegen dem Verteilschlüssel macht, eher nur weil die einzelnen Posten schlecht nachvollziehbar sind.
Wenn du eigentlich ein gutes Verhältnis zum Vermieter hast, wurde ich jetzt nicht gleich zum Mieterschutzbund rennen, sondern ihn erstmal persönlich kontaktieren.

johe

Zitat von: CCR am 12. September 2022, 22:46:52Der Kabelanschluss wird nicht bezahlt vom JC und der Wasserverbrauch ist ja oberirdisch viel für 10 Personen im Haus meiner Schätzung nach.
46,5 Kubikmetern
Wasserverbrauch im 1-Personen-Haushalt pro Jahr in m
Der durchschnittliche Wasserverbrauch für eine Person pro Jahr entspricht etwa 46,5 Kubikmetern. Wasserversorger rechnen das Wasser in der Regel in Kubikmeter ab.

@CCR: der Wasserverbrauch ist okay, denn jede Wohnung hat seinen eigenen Zähler. Ich habe die 33 Kubikmeter verbraucht.

Der Kabelschluss ist nochmal eine separate Baustelle... eigentlich haben wir im Haus eine Versorgung via Satellit, doch hat der Vermieter bei der Umrüstung einen Vertrag vorgelegt, der uns weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Auch das wollte ich im Zusammenhang bemängeln.

Danke für deine Hinweise!


Zitat von: Schmidtchen am 12. September 2022, 23:19:48Und wie schon mehrfach erwähnt, sind die Verteilerschlüssel richtig?
Man kann nach Personen rechnen, ist aber eigentlich nicht üblich, weil es relativ kompliziert ist...
Naja, ich komme mir der Aufteilung auf Personen ja besser weg, so dass ich hieran eigentlich nichts verändern möchte.

Zitat von: Schmidtchen am 12. September 2022, 23:19:48Bei der Grundsteuer und dem Schornsteinfeger fehlt ja jede Bezugsgröße, die Wasserkosten kann man auch nicht wirklich nachvollziehen...
Das Warmwasser wird über eine Gastherme erzeugt, die in jeder Wohnung hängt.

Zitat von: Schmidtchen am 12. September 2022, 23:19:48Keine Panik, das bekommt ihr hin.
Danke für die ausführlichen Tipps!


@hotwert:
dem Vermieter gehört das ganze Haus. Ich glaube, dass es dem JC wie du schreibst in erster Linie um die formelle Nachvollziehbarkeit geht, so dass ich mit deinen Tipps erstmal weiterkomme. Vielen Dank!


Klar ist ohnehin, dass ich die Wohnung in Kürze werde verlassen müssen - 82 qm sind zu viel laut meiner Sachbearbeiterin, was ich auch nachvollziehbar finde. Doof nur, wenn man nach mehr als 20 Jahren sein Päcklein schnüren muss...

hotwert

Ich hab auch gute 80m2, liege mit dem Preis aber ingerhalb der Angenessenheitsgrenze.
Wenn die monatlichen Kosten nicht zu viel sind, dann sind die Quadratmeter egal.

Alternativ kannst du auch selbst drauf zahlen, wenn es z.b. nur um 10€ gehen würde.

OLD-MAN

Zitat von: johe am 13. September 2022, 09:30:36dass ich die Wohnung in Kürze werde verlassen müssen - 82 qm sind zu viel laut meiner Sachbearbeiterin,

In erster Linie kommt es auf die Angemessenheit und nicht auf die qm an!

Die qm werden nur (geradejetzt) problematisch, weil die Preise so rasant gestiegen sind und das JC jetzt mehr denn je die Heizkosten auf die "angemessene" Wohnungsgröße (Single = ca. 45 - 50 qm) runterrechnet!

Kopfbahnhof

Zitat von: johe am 13. September 2022, 09:30:36Der Kabelschluss ist nochmal eine separate Baustelle...
Wenn der zwingend zu der Wohnung gehört und scheinbar auch in der BK Abrechnung mit dabei ist, steht der auch im MV mit drin?
Dann müsste das JC, jedenfalls momentan noch, auch Übernehmen.

Zitat von: johe am 13. September 2022, 09:30:36Warmwasser wird über eine Gastherme erzeugt
Vermutlich auch die Heizung?
Zuschuss Thermenstrom beim JC beantragt?
Gas hast du sicher einen eigenen Vertrag mit dem Versorger?

Die 10 Personen wird der VM nur so mit rein Geschrieben haben (warum auch immer), damit sind sicher alle Bewohner im Haus gemeint?

Die Abrechnung ist ja nur für dich selbst gemacht worden.
Eigentlich müsste die den Anforderungen vom JC entsprechen, weil Nachvollziehbar.
Nur die Grundsteuer scheint recht hoch zu sein.

Zitat von: johe am 12. September 2022, 19:21:05mit dem Hinweis, ich solle beim Mieterbund Mitglied werden
Was völliger Quatsch ist
Der SB soll dir klar Benennen, was ihn genau an der Abrechnung stört.
Zitat von: johe am 12. September 2022, 19:21:05ist eine spätere Übernahme grundsätzlich ausgeschlossen
Auch dies ist völlig Falsch, natürlich muss das JC zahlen, auch wenn du schon Bezahlt haben solltest.

Zitat von: johe am 13. September 2022, 09:30:3682 qm sind zu viel laut meiner Sachbearbeiterin
Erst mal richtig, vor allem in Erwartung der zukünftigen HK.
Aber erst mal muss das JC hier zahlen.
Wenn dann muss es dir eine Kostensenkungsaufforderung zusenden.
(was eher nichts werden dürfte, bei 82 m²)

Aber dann ist der Umzug notwendig und das JC, muss dich dabei finanziell Unterstützen.
Ziehst du von dir aus um, hast du auf gar nichts Anspruch.
Also vom JC die Notwendigkeit des Umzugs schriftlich geben lassen.

hotwert

Ich hab gerade meine letzte Abrechnung angeschaut, die sieht fast schlechter aus, waren auch knapp 200€ zum nachzahlen.

Bei mir wurde das kommentarlos gezahlt.
Kommt wohl auf dem SB an ob er das durchwinkt oder nicht.

johe

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2022, 17:30:56Wenn der zwingend zu der Wohnung gehört und scheinbar auch in der BK Abrechnung mit dabei ist, steht der auch im MV mit drin?
Dann müsste das JC, jedenfalls momentan noch, auch Übernehmen.
Ja, ist als Bestandteil der Wohnung im MV vorhanden.

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2022, 17:30:56Vermutlich auch die Heizung?
Zuschuss Thermenstrom beim JC beantragt?
Gas hast du sicher einen eigenen Vertrag mit dem Versorger?
Ja, genau so sieht es aus. Was den Zuschuss betrifft, muss ich mich mal schlau machen; ich habe davon noch nichts gehört.

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2022, 17:30:56Die 10 Personen wird der VM nur so mit rein Geschrieben haben (warum auch immer), damit sind sicher alle Bewohner im Haus gemeint?
Ja, danach schlüsselt er ja z.B. die Müllgebühren auf - scheint mir auch sinnvoll.


Zitat von: johe am 12. September 2022, 19:21:05mit dem Hinweis, ich solle beim Mieterbund Mitglied werden

Zitat von: johe am 12. September 2022, 19:21:05ist eine spätere Übernahme grundsätzlich ausgeschlossen
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2022, 17:30:56Auch dies ist völlig Falsch, natürlich muss das JC zahlen, auch wenn du schon Bezahlt haben solltest.

Ich hatte von Anfang an das Gefühl, es mit einem peniblen Sachbearbeiter zu tun zu haben, der jede Möglichkeit nutzt, um mir Druck zu machen. Schon bei der Antragstellung musste ich 6 Monate Kontoauszüge vorlegen und bekam auch nur 6 Monate Bewilligung. Einen Monat vor der Weiterbewilligung kam dann die Aufforderung zur Kostensenkung, woraufhin mir nur noch 5 Monate bewilligt wurden mit dem Hinweis, dass nach Ablauf dieser Zeit die Klausel greift, nach der ich umgezogen sein müsste.

Ich habe es wirklich satt und suche wie ein Blöder nach einer Erwerbstätigkeit, um mich wieder ein bisschen freier zu fühlen... ab einem gewissen Lebensalter scheint das aber ein Ding der Unmöglichkeit zu sein.  :sad:

Danke an Euch alle, die hier Tipps gegeben haben: ihr seid SPITZE!  :ok:

johe

Zitat von: hotwert am 13. September 2022, 10:45:38Ich hab auch gute 80m2, liege mit dem Preis aber ingerhalb der Angenessenheitsgrenze.
Wenn die monatlichen Kosten nicht zu viel sind, dann sind die Quadratmeter egal.

Alternativ kannst du auch selbst drauf zahlen, wenn es z.b. nur um 10€ gehen würde.

Leider geht es bei mir um 100 EUR... und falls ich mich entschließen sollte, diese selbst zu tragen, geht sicher das Theater los: "Woher kommen denn diese 100 EUR? Haben Sie etwa Geldzuflüsse, von denen ich nichts weiß?".

Eines ist mir jedenfalls klar geworden: wenn ich auf Leute treffe, die bei Hartz 4 immer mit dem "Hängematten"-Argument kommen, dann werde ich denen in Zukunft klare Kante geben und deutlich machen, welche Einschränkungen und Gängeleien man hinnehmen muss, um diese Minimalleistungen zu erhalten!

Kopfbahnhof

Zitat von: johe am 14. September 2022, 13:54:09dass nach Ablauf dieser Zeit die Klausel greift, nach der ich umgezogen sein müsste.
So einfach geht es aber auch nicht.
Wenn du die Wohnungssuche gut Dokumentiert hast und Nachweisen kannst, dass es nichts passendes gibt, muss das JC erst mal weiter zahlen.

Jedenfalls ist schon mal die Notwendigkeit für den Umzug klar.
Damit kannst du dann beim JC auch Unterstützung dafür Beantragen.

Zitat von: johe am 14. September 2022, 13:54:09als Bestandteil der Wohnung im MV vorhanden.
Dann muss das JC dies Übernehmen, gibt manchmal welche die wollen das raus Rechnen, ist aber nicht.

Zitat von: johe am 14. September 2022, 13:54:09scheint das aber ein Ding der Unmöglichkeit zu sein
Kenne ich, Ü 60 falsche Region, falsche Qualifikation = fast Null Chance.

Du solltest in Widerspruch gehen, wegen der Ablehnung Übernahme der Nachzahlung.