Anhörungsverfahren seitens JC rechtswiedrig?

Begonnen von hansstramm, 13. September 2022, 22:08:44

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hansstramm

Moin,
ich habe 2 Termine vom JC verpasst, da ich leider jeweils zu den Terminen krankgeschrieben war.
Normalerweise habe ich in so einem Fall post vom JC bekommen, um mich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Da wurde dann auch immer mit Sanktion gedroht.

Diesmal habe ich keine Post vom JC bekommen.
Hab meinen Krankenschein auch nicht beim JC abgegeben o.ä.

Muss ich jetzt mit einer unangekündigten Sanktion rechnen?
Darf das JC überhaupt noch sanktionieren bei verpassten Terminen?

Mfg

hotwert

Sanktionen gibt's erst beim zweiten verpassten Termin, ab 1.7.22
Und dann auch nur 10% und nicht mehr. Das addiert sich auch nicht mehr wenn du weiterhin die Termine "verpasst"

Unangekündigte Sanktion gibt's eh nicht, da hat man immer die Möglichkeit sich zu äußern.

hansstramm

@hotwert
Danke für deine Antwort.
Sollte ich dann einfach abwarten, ob noch eine Anhörung kommt?
Sollte ich die Krankenscheine ans JC schicken?
Wie läuft das überhaupt mit nem KS?
Bin ich in der flicht, mich nach einer Krankmeldung direkt beim JC zu melden?

Mfg

Ginsu

Zitat von: hansstramm am 13. September 2022, 22:08:44Diesmal habe ich keine Post vom JC bekommen.
Ohne Anhörung, keine Sanktion.

Zitat von: hansstramm am 13. September 2022, 22:08:44Hab meinen Krankenschein auch nicht beim JC abgegeben
Wenn das nicht in der EinV vereinbart wurde, musst du das auch nicht.


§ 56 SGB II, Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

hotwert

Zitat von: hansstramm am 13. September 2022, 23:47:36@hotwert
Danke für deine Antwort.
Sollte ich dann einfach abwarten, ob noch eine Anhörung kommt?
Sollte ich die Krankenscheine ans JC schicken?
Wie läuft das überhaupt mit nem KS?
Bin ich in der flicht, mich nach einer Krankmeldung direkt beim JC zu melden?

Mfg


Nein, nach einer Krankenmeldung muss man sich nicht melden. In der Regel melden die sich schon mit neuen Termin.

Allerdings werden die, wenn du immer wieder zu den Terminen krank bist, eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Der Arzt soll dann bestätigen das du derart erkrankt bist, das du nur unter starken Umständen aus deiner Wohnung kannst.

Mit gebrochenen Finger, oder einer irgendeinen Hautausschlag, wärst du nämlich trotzdem wegefähig und könntest Termine wahrnehmen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ginsu am 14. September 2022, 00:20:57Wenn das nicht in der EinV vereinbart wurde, musst du das auch nicht.
Natürlich muss man die AU an das JC schicken, auch ohne EGV.
Zitat von: hansstramm am 13. September 2022, 22:08:44Hab meinen Krankenschein auch nicht beim JC abgegeben o.ä.
Woher soll das JC dann davon wissen?

Zitat von: hansstramm am 13. September 2022, 23:47:36Sollte ich dann einfach abwarten
So lange dazu nichts vom JC kommt, dann ja.
Zitat von: hansstramm am 13. September 2022, 23:47:36Sollte ich die Krankenscheine
Kommt wohl darauf an, wann die AU war.

Fettnäpfchen

hansstramm

Zitat von: hansstramm am 13. September 2022, 23:47:36Sollte ich die Krankenscheine ans JC schicken?
Ja besser ist das (allerdings nachweislich) und mit dem Kommentar dass du das anscheinend vergessen hast. und ich gebe so einen Tip eher selten ab aber bei deinem JC....und auch weil deine Überschrift nicht zum Inhalt deines Threads passt!

Zitat von: hansstramm am 13. September 2022, 23:47:36Bin ich in der flicht, mich nach einer Krankmeldung direkt beim JC zu melden?
Kommt darauf an was in der Einladung steht, manche haben den Passus das du dich einen Tag nach AU selbstständig melden sollst.

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Ginsu

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. September 2022, 15:51:54Natürlich muss man die AU an das JC schicken, auch ohne EGV.

Anscheinend ist dir der Gesetzestext enbtgangen, den ich extra verlinkt hatte.
Wenn du dir den § 56 durchliets, wirst du bemerken das extra darauf hingewiesen qwird, das die Abgabe einer AU extra in einer EInV festgelegt werden muss.

Zitat:
Die Agentur für Arbeit soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten,

1.    eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

2.    spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.


VOR 2016 war der Text noch ein anderer und du hättest völlig Recht gehabt.

https://www.buzer.de/gesetz/2602/al56008-0.htm
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Kopfbahnhof

Zitat von: Ginsu am 14. September 2022, 16:47:31VOR 2016 war der Text noch ein anderer
Kann ja sein, meiner Meinung nach hat sich da nichts geändert.
Es gehört zu den Mitwirkungspflichten.

Ist man AU muss das dem JC gemeldet werden.

Außerdem tut man sich keinen Gefallen damit es nicht zu tun.
Möglicherweise nur völlig unnötigen Stress.

180

Es ist vollkommen egal, ob das in einer EGV oder VA als Pflicht steht. Bist Juni 2023 gilt das Sanktionsmoratorium und es kann keinerlei Nachteile haben, wenn man die EGV/VA ignoriert.

Du kannst einfach abwarten. Eine Anhörung dient dazu, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben Beweise/Gründe zu liefern, weshalb nicht sanktioniert werden kann (10% für 3 Monate). Es reicht vollkommen, wenn du die Krankmeldung im Rahmen der Anhörung einreichst, damit nicht sanktioniert werden kann.


Kopfbahnhof

Zitat von: lappa am 14. September 2022, 17:14:49und es kann keinerlei Nachteile haben,
Hier geht es um 2 "verpasste" Termine, klar kann das Nachteile haben.

Hary

Zitat von: Ginsu am 14. September 2022, 00:20:57Ohne Anhörung, keine Sanktion.
Das ist soweit richtig, es kann aber durchaus zu einer Leistungseinstellung kommen. Ist mir selbst auch bereits einmal passiert. Eine Einladung ist nicht angekommen und die Leistung hatte keine Telefonnummer von mir, da wurde erst einmal die Leistung eingestellt bis ich mich gemeldet habe (wurde dann aber sofort nachgezahlt). Daher macht es schon Sinn sich zumindest einmal zu melden mit dem Sachverhalt. Es ist ja kein großes Ding per Mail einen Zweizeiler zu schicken mit dem Schein im Anhang.

hansstramm

Danke für die vielen Antworten.
Also ich habe da keine Vereinbarung unterschrieben o.ä.
Den Antrag habe ich per Post gestellt.
Seit dem Leistungsbezug war ich nicht ein mal auf dem JC 😅.

hansstramm

Heute kam Post vom JC mit einem neuen Termin, allerdings keine Anhörung  :weisnich:.