Hartz IV reicht nicht aus – Krise bei den Tafeln spitzt sich zu

Begonnen von selbiger, 30. April 2022, 14:46:57

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mystik-1

Zitat von: hanskanns am 15. September 2022, 01:59:49
Zitat von: mystik-1 am 14. September 2022, 14:31:50Wir haben notgedrungen seit August einen Tafelausweis. 4 Personen, davon 3 Kinder, pro Person 3€!

Das jetzt nicht ernst gemeint oder!? Ein 4 personen Haushalt lebt im Luxus mit Hartz 4. Unfassbar.

"Für Hartz-Bezieher mit Familie ist die Stütze zu hoch, so der Freiburger Sozialexperte Prof. Bernd Raffelhüschen (64). Sie haben ,,mit Hartz IV deutlich mehr, als wenn sie Einkommen aufgrund ihrer Qualifikation beziehen würden"."

Gut dass mir da auch Experten zustimmen.


Du bist mit diesem Bashing schon in anderen Threads aufgefallen.
Dort wurde Dir aber erklärt, dass Deine Definition von Luxus hinkt

AlterGaul

Zitat von: hanskanns am 15. September 2022, 01:59:49"Für Hartz-Bezieher mit Familie ist die Stütze zu hoch, so der Freiburger Sozialexperte Prof. Bernd Raffelhüschen (64). Sie haben ,,mit Hartz IV deutlich mehr, als wenn sie Einkommen aufgrund ihrer Qualifikation beziehen würden"."
Betrachtet man rein die Zahlen, gebe ich dem Prof. Raffelhüschen recht. Bei Betrachtung einer vierköpfigen Familie, in der bei den Eltern keine Ausbildung vorhanden ist und dann einen Nettobetrag von mehr als 2.000 Euro zu bekommen ist verdammt viel Geld. Meiner Meinung nach kratzen einige vierköpfige Familien bereits an der 3.000 Euro Nettogrenze, dieses ist mehr als ein Beamter für seine Familie vierköpfige in A6 bekommt und da gehen noch die Beiträge für die PKV von ab, die ungefähr die Höhe des Kindergeldes betragen. Folglich hat der Beamte knapp über 2.700 Euro netto und der LE bekommt eine ähnliche Summe.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Lina

Zitat von: AlterGaul am 15. September 2022, 08:43:49
Zitat von: hanskanns am 15. September 2022, 01:59:49"Für Hartz-Bezieher mit Familie ist die Stütze zu hoch, so der Freiburger Sozialexperte Prof. Bernd Raffelhüschen (64). Sie haben ,,mit Hartz IV deutlich mehr, als wenn sie Einkommen aufgrund ihrer Qualifikation beziehen würden"."
Betrachtet man rein die Zahlen, gebe ich dem Prof. Raffelhüschen recht. Bei Betrachtung einer vierköpfigen Familie, in der bei den Eltern keine Ausbildung vorhanden ist und dann einen Nettobetrag von mehr als 2.000 Euro zu bekommen ist verdammt viel Geld. Meiner Meinung nach kratzen einige vierköpfige Familien bereits an der 3.000 Euro Nettogrenze, dieses ist mehr als ein Beamter für seine Familie vierköpfige in A6 bekommt und da gehen noch die Beiträge für die PKV von ab, die ungefähr die Höhe des Kindergeldes betragen. Folglich hat der Beamte knapp über 2.700 Euro netto und der LE bekommt eine ähnliche Summe.

Der Beamte hat mit Sicherheit trotzdem eine höhere Lebensqualität weil sich nicht alles am Geld messen lässt. Die bildungsferne, unterprivilgierte Familie hat doch was Nahrung, Wohnen und Teilhabe betrifft, die gleichen Bedürfnisse. Warum sollen die Aufgrund ihrer Defizite leiden und verzichten?

Yasha

#78
Zitat von: AlterGaul am 15. September 2022, 08:43:49Meiner Meinung nach kratzen einige vierköpfige Familien bereits an der 3.000 Euro Nettogrenze,

Vollkommener Blödsinn, der zudem  dazu noch dreiste Vergleiche bemüht:

Zitat von: AlterGaul am 15. September 2022, 08:43:49dieses ist mehr als ein Beamter für seine Familie vierköpfige in A6 bekommt und da gehen noch die Beiträge für die PKV von ab, die ungefähr die Höhe des Kindergeldes betragen. Folglich hat der Beamte knapp über 2.700 Euro netto und der LE bekommt eine ähnliche Summe.

Das ist überhaupt nicht vergleichbar. Weil der Beamte mehr netto hat. Faktisch sehr viel mehr netto und an sonstigen geldwerten  Vorzügen, die mit Hartz IV überhaupt gar nicht vergleichbar sind. Denn:

Der Beamte kann in Besoldungsgruppe A6 bis zu 3000 Euro netto erreichen. Als Einzelperson -wohlgemerkt. Und muss dazu keinerlei Sanktionen aufgrund der Willkür Dritter befürchten.

https://www.academics.de/ratgeber/besoldung-beamte-gehalt

Und bekommt dann dazu noch Familienzuschlag.
(Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,46
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 385,71), Bayern, Besoldungsgruppen A3 - A8)

Ferner bekommt der Beamte bis zu 40 Prozent Rabatt beim PKV Tarif.

Ebenfalls ergänzend vielgestaltig bei Mitgliedschaft in der Vorteilwelt:

https://www.dbb-vorteilswelt.de/shopping.

Der Beamte ist dazu auch vielfach weiter im Vorteil:

https://www.kommunalforum.de/beamter_vorteile.php

Nicht zu vergessen  -der Anspruch auf bezahlte Freistellung - meines Wissens sogar bis zu 2 Jahren bei der BA:

https://www.sabbatjahr.org/sabbatjahr-fuer-beamte.

Und merkwürdigerweise  -unterstellt dann die BA dem Mitarbeter ganz bestimmt danach keine Arbeitsmarktferne, fehlende Beschäftigungsfähigkeit und psychische Störungen, wie das ansonsten der unterstellte Regelfall bei LE ist, wenn die 1 oder 2 Jahre nicht arbeiten.

Und zusätzlich hat weder der Beamte noch dessen Kinder diese Art von Sozialrassimus zu befürchten noch lebenslang auszuhalten, wie das mehrheitlich bei LE Alltag ist :

https://www.deutschlandfunkkultur.de/klassismus-die-verachtete-unterschicht-100.html

Das alles ist absolut überhaupt nicht mit einem LE oder auch mit regulären AN in Deutschland vergleichbar.


 

AlterGaul

@Yasha
Ich bin in meiner Berechnung von A6 Erfahrungsstufe 1 ausgegangen. Das BVerfG geht immer vom niedrigsten Amt aus (folglich ist A6 bereits zu hoch und es müsste A3 auf Bundesebene sein) und die Referenz ist immer eine vierköpfige Familie. Diese wird mit einer vierköpfigen Familie die Hartz IV beziehen verglichen.
Wie kann das BVerfG oder das hessische OVG Vergleichsberechnungen anstellen, wenn es deiner Meinung nach nicht vergleichbar ist?

Ich posten später Zahlen zum vergleichen.
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Thomas Jefferson

Yasha

Zitat von: AlterGaul am 15. September 2022, 10:03:28Wie kann das BVerfG oder das hessische OVG Vergleichsberechnungen anstellen, wenn es deiner Meinung nach nicht vergleichbar ist?
Ich posten später Zahlen zum vergleichen.

Das fragst Du mich?. Poste lieber erst einmal die Geschäftszeichen der Urteile ,wo das angeblich der Fall gewesen sein soll. Denn eigentlich ging es doch wohl eher"nur" um Deine "Meinung"in Post #76.

Quinky

Wenn der Beamte zu wenig Geld hat, soll er doch HartzIV beantragen. Hat er nach der Rechnung zu wenig, steht ihm HartzIV als Aufstockung zu!
IMMER wieder wird hier ein Alleinverdiener (was schon seit mehr als 2 Jahrzehnten nicht mehr die Normalität ist) einer kompletten Familie, bei denen BEIDE zur Arbeit verpflichtet sind, verglichen. (das hier beim Bürgergeld wegen Arbeitsverpflichtung etwas geändert wird mal außen vor).
Es wird so getan, als ob ein Arbeitnehmer in der Summe weniger bekommt als ein HartzIV-Empfänger. Nach deutschem Recht ist das UNMÖGLICH! DENN
Besteht eine Unterdeckung, steht ihm staatliche Unterstützung zu, das er auf JEDEN Fall MEHR als ein HartzIV-Empfänger ohne Arbeit hat! (siehe § 11 SGBII).
Ich selbst benötige keine staatliche Unterstützung aber mich kotzt es an, das hier auf den HartzIV/Grundsicherungs-Empfängern rumgehackt wird.
Die Wenigsten suchen sich HartzIV/Grundsicherung aus.
Viele (nicht Alle) Reichen bzw. manche Parteien wehren sich gegen eine Reichensteuer/Vermögenssteuer.
Doch was bedeutet eine Vermögenssteuer?
Beispiel:
Freibetrag 1.000.000€, bei Überschreitung eine Steuer in Höhe von 1%
Was ist das Ergebnis?
Der Doppelmillionär muß einmal im Jahr 10.000€ Steuer zahlen, das ist laut manchen Parteien unverantwortlich viel!
Das zahlt praktisch jeder aus der Portokasse, jedoch die Politik will das nicht, obwohl durch eine solche Handlung Milliarden!!! eingenommen würden.
Die gesamte Mittelschicht wäre davon NICHT betroffen!!!

Ernie

Schnuffel01

Solche dummen Sprüche  :kotz:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Yasha

Die Wahrheit ist grundsätzlich eine andere, was den Regelsatz bei Hartz IV betrifft:

https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/neue-regelsaetze-viel-zu-niedrig.

Die dummdreiste rechte Hetze gegen arbeitslose Familien und gleich auch gegen das Bürgergeld findet sich leider auch heute in einer Berliner Zeitung, wenn auch abgemildert:

https://www.bz-berlin.de/deutschland/hartz-familien-leben-mit-stuetze-besser-als-mit-job



AlterGaul

Zitat von: Yasha am 15. September 2022, 10:31:06Das fragst Du mich?. Poste lieber erst einmal die Geschäftszeichen der Urteile ,wo das angeblich der Fall gewesen sein soll. Denn eigentlich ging es doch wohl eher"nur" um Deine "Meinung"in Post #76.

Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -
Quelle: Beschluss 2 BvL 4/18

ZitatIn dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
      

ob die Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2010 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 im Land Berlin betreffen, und
      

die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2015 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 darüber hinaus die Besoldungsgruppe R 3 im Land Berlin betreffen,
      

mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar sind
      

– Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts
vom 22. September 2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses
vom 22. Januar 2018 - BVerwG 2 C 56.16, 2 C 57.16, 2 C 58.16 –

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -

unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Voßkuhle,

Huber,

Hermanns,

Müller,

Kessal-Wulf,

König,

Maidowski,

Langenfeld

am 4. Mai 2020 beschlossen:

    Mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind


Das ist der wegweisende Beschluss. Dabei ging es um die Besoldung der Richter, jedoch ist deren Besoldung indirekt abhängig von der A-Besoldungstabelle.

Das weitere Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 A 863/18 ist vom Verwaltungsgerichtshof Hessen und dieses wurde ausgesetzt undd dem BVerfG vorgelegt. Jedoch hat es darüber noch nicht geurteilt.

Interessant ist Rn. 93.

Im Anhang siehst du die Zahlen von den Richtern. Dabei wurde festgestellt, dass die Besoldung im Jahre 2016 in A5 Stufe 1, umgegelegt auf eine vierköpfige Familie um -4,2 Prozent unter dem Grundsicherungsniveau ist, obwohl sie mindestens 15 Prozent darüber sein muss.

Der Abstand wird erst in A10 Stufe 1 erreicht.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Thomas Jefferson

Yasha

#85
Zitat von: AlterGaul am 16. September 2022, 21:13:20Dabei wurde festgestellt, dass die Besoldung im Jahre 2016 in A5 Stufe 1, umgegelegt auf eine vierköpfige Familie um -4,2 Prozent unter dem Grundsicherungsniveau ist, obwohl sie mindestens 15 Prozent darüber sein muss.

Das mag sein. Es bedeutet aber nicht -dass allein deshalb- im Umkehrschluss - das Grundsicherungsniveau zu hoch ist.

Sondern nur -

Wie weit die Besoldung durch den Diensthern nicht der Verfassung entsprechen kann, weil die Besoldung:

Rn 23. Auszug:
Zitatnach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards  Bezug der Besoldung zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen

EINKOMMEN und ALLGEMEINE LEBENSSTANDARDS der Bevölkerung.

Hartz IV Zahlungen sind kein Einkommen und bieten keinen Standard. Die Nähe der Besoldung dazu, die soll nur exemplarisch das Ungleichgewicht zum Standard aufzeigen. Nichts weiter!!!

Wobei das Klagen auf sehr hohem Niveau ist -meiner Meinung nach. Wegen der sonstigen geldwerten Vorteile, wie bereits von mir in # 78 ausführlich dargestellt.

Wenn der Beamte zu wenig hat, im Vergleich zum Standard,dann hat bzw. bekommt deshalb der Hartz iV Bezieher nicht zu viel. Beamte wissen vorher -welche Besoldung erreichbar ist und können ja zudem auch einen Antrag auf Versetzung stellen...müsen sie aber meist mehrheitlich nicht.

Denn die Mehrheit hat meistens eine Vielzahl von gut dotierten Nebeneinkünften, nebenher, beispielsweise als  Dozenten und Referenten.

Nachfolgend ein Beispiel einer Richterin vom LSG in Berlin, die bald -gegen Honorar - zum Bürgergeld schult, was einfach sein dürfte -denn nebenher ist sie seit 2011 auch Referentin beim BMAS:

https://www.kbw.de/seminar/buergergeld_SOB001

Hartz IV ist übrigens kein Einkommen, zeigt aber im Vergleich -dass die Summen der Zahlungen nur zementierte Armut bedeuten kann.

Dein Beispiel zeigt nur  -wie skandalös niedrig Hartz iV ist. Dessen hätte es dazu nicht bedurft.

AlterGaul

Zitat von: Yasha am 16. September 2022, 22:38:35Wenn der Beamte zu wenig hat, im Vergleich zum Standard,dann hat bzw. bekommt deshalb der Hartz iV Bezieher nicht zu viel. Beamte wissen vorher -welche Besoldung erreichbar ist und können ja zudem auch einen Antrag auf Versetzung stellen...müsen sie aber meist mehrheitlich nicht.
Was hat ein Antrag auf Versetzung mit der Besoldung zu tun?

Zitat von: Yasha am 16. September 2022, 22:38:35Denn die Mehrheit hat meistens eine Vielzahl von gut dotierten Nebeneinkünften, nebenher, beispielsweise als  Dozenten und Referenten.
Ein Beamten im mittleren Dienst hat Nebeneinkünfte als Dozenten? Wo soll er denn diese Tätigkeit ausüben?
Polizisten oder Feuerwehrleute haben eben so diese Nebentätigkeiten?
Hast du eine Quelle für die Behauptung, dass die Mehrheit nebenberuflich tätig ist?
Befasse dich mit den Gesetzen bezüglich Nebentätigkeiten bei den Beamten, dann wird die klar das man dadurch nicht exorbitant mehr verdienen kann.
Aus meiner Sicht hast du keine Ahnung vom Beamtentum und dein Unwissen spiegeln deine Beiträge hier wieder.
Letztendlich teilen die LE und die Beamten dasselbe Schicksal das sie beide zu wenig bekommen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Yavanna

Dazu kommt noch, dass Beamte mehr Wochenstunden in Vollzeit abzuleisten haben als Angestellte.
Im Teilzeit reduziert sich das Gehalt entsprechend.

AlterGaul

Zitat von: Yavanna am 17. September 2022, 08:31:53Dazu kommt noch, dass Beamte mehr Wochenstunden in Vollzeit abzuleisten haben als Angestellte.
Im Teilzeit reduziert sich das Gehalt entsprechend.
Demnach sinkt der Nettostundenlohn der Beamten noch weiter runter. Das BVerfG rechnet nun mal nur mit Nettobeträgen als Messgrösse.
Wo sind die Quellen das Beamte mehrheitlich Nebentätigkeiten ausführen?
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Thomas Jefferson

Lina

Ich kenne eine ehemalige Beamtin aus der Rechtspflege. Die hat gekündigt ohne einen neuen Job zu haben, weil es an dem Arbeitsplatz nicht mehr auszuhalten war.