Maßnahme ablehnen - Sanktionsmoratorium

Begonnen von mausilein, 15. September 2022, 14:57:50

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mausilein

Guten Tag an alle,

da ja das Bürgergeld beschlossen ist, dass es am 01.01.23 geben soll wollte ich fragen.
Falls ich demnächst einen Termin beim JC bekommen sollte, und ich wie beim letzten mal zu der gleichen Maßnahme gehen solle oder zu einer anderen (ist ja meistens) das gleiche. Kann ich diese noch ablehnen ohne Sanktion dieses Jahr oder nicht? Blicke da leider nicht mehr durch  :nea:

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

Harald53

Ja bis zum 01.07.2023 gilt das Sanktionsmoratorium.
Bis dahin können nur verschluderte Meldetermine (ab dem 2.) sanktioniert werden.

Fettnäpfchen

mausilein

Zitat von: mausilein am 15. September 2022, 14:57:50Falls ich demnächst einen Termin beim JC bekommen sollte, und ich wie beim letzten mal zu der gleichen Maßnahme gehen solle

oder zu einer anderen (ist ja meistens) das gleiche. Kann ich diese noch ablehnen ohne Sanktion dieses Jahr oder nicht? Blicke da leider nicht mehr durch  :nea:
Mausilein ich hab es mal getrennt im Zitat.
Beim oberen lehnt man die Maßnahme ab weil sie schon mal gemacht wurde und offensichtlich nicht zielführend war und wie beim

unteren kommt es ja darauf an ob sie SB an die entsprechenden Richtlinien gehalten hat.

Dafür würde ich mich erst gar nicht auf das Sanktionmoratorium berufen. Denen muss klar gemacht werden das man sich rechtswidriges Verhalten nicht gefallen lässt.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Ich vermute das da sowieso alles ausgewertet wird was mit dem Moratorium zu tun hat
und das dann falsch 
und rate mal wer die Leidtragenden sein werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

mausilein

Ich bedanke mich bei euch. Ich versuche Sachlich dort das dann zu besprechen, und sollte sich dann auf Stur gestellt werden kann ich ja immer noch das mit dem Sanktionmoratorium ansprechen oder ? Dann würden die dort schauen aber könnten keine Sanktion verhängen.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen  :smile:

180

Es kommt drauf an, wie du so drauf bist. Es gibt verschiedene Strategien:

- So tun, als ob man sich dem SB unterwirft, aber denken "LMAA, interessiert mich nicht." und einfach vergessen, was besprochen wurde oder zugewiesen wurde.
- Einfach ablehnen und Diskussionen abwürgen. Einfach mitteilen, dass die Maßnahme nicht zielführend ist und du sie daher ablehnst. Ende der Diskussion.
- Darauf bestehen, dass der SB seinen Beratungspflichten nachkommt und dich über das Sanktionsmoratorium berät - vor allem bzgl. Sanktionen. Falls der SB Mist erzählt, ihn bitten dir das schriftlich zu geben.
- ....

Fettnäpfchen

mausilein

Zitat von: mausilein am 15. September 2022, 17:18:55Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen  :smile:
Würde auch gehen wenn du mit (d)einer sachlichen Formulierung nicht weiter kommst
und das Sanktionmoratorium ansprechen willst.

Kommt halt auch auf die Formulierung an und was SB so verträgt.
Nachteile sehe ich so oder so nicht bis auf die evtl. "Retourkutsche" aber die kann es immer geben.

MfG FN
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egon6

Sicherlich kannst du alles ablehnen und dich auf das Sanktionsmoratorium berufen. Aber das ist auch irgendwann vorbei und dann glaub mir bist du fällig und hast nix mehr zu lachen. Wie heißt das alte Sprichwort. Man sieht sich immer 2x im Leben.

götzb

Wenn man sich im Sommer 2023 "wieder sieht" sind derartige Maßnahmen schwerer durchzusetzen.
Unabhängig davon, das die Verweigerung von jeglichen Unterschrift zum Maßnahmeauschluss auch dann führen wird.

ZitatDer Verzicht auf die Sanktionen wirkt wie ein Filter für unsere Fördermaßnahmen, zum Beispiel in den Kursen zur Berufsorientierung. Die Betreuer dort stellen fest: Die Unzufriedenen bleiben weg, ebenso die Menschen, die nur zum Schein mitmachen, um Leistungsminderungen vom Jobcenter zu vermeiden. Die kommen jetzt nicht mehr, sie müssen ja keine Minderung mehr fürchten. Die Personen, die dort hingehen, sind wirklich motiviert. Da ist jetzt eine viel bessere Stimmung.
https://www.sueddeutsche.de/politik/buergergeld-hartz-iv-sanktionen-interview-1.5657558
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

CCR

Zitat von: götzb am 16. September 2022, 01:18:27Die Unzufriedenen bleiben weg, ebenso die Menschen, die nur zum Schein mitmachen, um Leistungsminderungen vom Jobcenter zu vermeiden. Die kommen jetzt nicht mehr, sie müssen ja keine Minderung mehr fürchten.
sind vielleicht die Intelligenten, die wissen wer von den Maßnahmen profitiert

mausilein

Danke euch, wie gesagt Maßnahme lehne ich direkt ab denn Bewerbungen kann ich zuhause genauso schreiben das mache ich ja immer. Und eine Sanktion wegen Ablehnen einer Maßnahme geht ja zum Glück nicht.

Spritzenhalter

Zitat von: mausilein am 21. September 2022, 14:47:40Danke euch, wie gesagt Maßnahme lehne ich direkt ab denn Bewerbungen kann ich zuhause genauso schreiben das mache ich ja immer. Und eine Sanktion wegen Ablehnen einer Maßnahme geht ja zum Glück nicht.

Es soll aber auch sinnvolle Maßnahmen geben wie zb. das sortieren von Altmetall oder einer Kreativwerkstatt

mausilein

Das muss jeder für sich selber entscheiden

Marco1982

Natürlich sieht man sich immer 2-mal im Leben, aber was soll schon passieren? Dann musste halt am 01.07.2023 eine Maßnahme machen, wirst du so oder so machen müssen, ob du jetzt ablehnst oder nicht.

Selbst wenn sie dich dann auf dem Kicker haben haste dennoch die gleichen rechte wie jetzt auch was Maßnahme angeht usw.

Aber muss natürlich jeder für sich entscheiden, was er in dem Moratorium macht, aber man muss auch keine Angst haben, dass man ab dem 01.07 gar kein Geld mehr bekommt oder sich alles gefallen lassen muss.

mausilein

Hoffe ja das ich demnächst endlich wieder Arbeit habe, da hat sich das ja erledigt. Aber wie gesagt ablehnen ohne Sanktion geht ja zum Glück aktuell da nutze ich mal den "Joker" , da mach ich mir jetzt nicht wieder unnötig Stress. Und Geld streichen geht ja auch nicht.

Ottokar

Zitat von: Harald53 am 15. September 2022, 16:15:44Ja bis zum 01.07.2023 gilt das Sanktionsmoratorium.
Bis dahin können nur verschluderte Meldetermine (ab dem 2.) sanktioniert werden.
Falsch!

Das Sanktionsmoratorium endet am 31.12.2022 (Bt-Drs. 20/1413).
Das die Anwendung von § 31a SGB II bis 01.07.2023 ausgesetzt ist, dient nur dazu auszuschließen, dass Pflichtverletzungen nachträglich sanktioniert werden können.
In den Zeitraum 01.01. - 01.07.2023 fallende Pflichtverletzungen aus Eingliederungsvereinbarungen können auch nach dem 01.07.2023 nicht sanktioniert werden, da zu diesem Datum die bisherige Grundlage für Sanktion von Pflichtverstößen aus Eingliederungsvereinbarungen durch die Neuregelung für Pflichtverstöße aus Kooperationsvereinbarungen ersetzt wird. Deshalb existiert ab dem 01.07.2023 keine rechtliche Grundlage mehr für eine Sanktion wegen Pflichtverstößen aus Eingliederungsvereinbarungen.
Ab dem 01.01.2023 begangene Pflichtverstöße nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 sowie Abs. 2 SGB II können jedoch ab 02.07.2023 unter Berücksichtigung der 6monatsfrist für die Feststellung von Pflichtverletzungen nachträglich sanktioniert werden.

Lest dazu mal hier: https://hartz.info/index.php?topic=129464.msg1554028#msg1554028
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