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Wird meine Heizrechnung übernommen werden?

Begonnen von wirsindindividuell, 19. September 2022, 12:14:38

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wirsindindividuell

Hallo,

ich möchte gerne mal meine Wohnsituation schildern, um mich abzusichern, dass meine Heizrechnung auch wirklich übernommen wird.

Denn falls nicht, werde ich Privatinsolvenz anmelden dürfen.

Die Situation ist folgendermaßen:

-Ich bewohne alleine eine 45qm Wohnung innerhalb eines 6 Parteien Hauses
-Die Miete beträgt inkl. Nebenkosten 420€
-Eigentümer ist eine Wohnungsgesellschaft
-Die Warmwasser/Heizwasserzubereitung erfolgt über eine Gas-Gemeinschaftsanlage für alle Wohnungen im Keller.
-Die Kosten zahle ich über die Nebenkosten direkt an den Vermieter. Der Vermieter kauft also selbst das Gas ein.
-Meine Kosten bestehen zu 30% aus persönlichem Verbrauch und zu 70% aus anteiligem Hausverbrauch.


Eine Erhöhung der Nebenkosten gab es bis jetzt nicht.

Mir graut es einfach vor der nächsten Nebenkostenabrechnung, die wird auf Grund der enthaltenen Heizkosten horrend hoch werden. Ich habe Angst, dass diese vom Jobcenter nicht (komplett) übernommen wird.


Frage: Wird das Jobcenter die Abrechnung übernehmen?

Danke & Grüße



Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Hary

Zitat von: wirsindindividuell am 19. September 2022, 12:14:38Mir graut es einfach vor der nächsten Nebenkostenabrechnung, die wird auf Grund der enthaltenen Heizkosten horrend hoch werden. Ich habe Angst, dass diese vom Jobcenter nicht (komplett) übernommen wird.

Wenn dein Verbrauch (KWh) angemessen ist, dann werden diese übernommen. Vor dieser Abrechnung musst du ja eigentlich noch keine Angst haben, da sie vom Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 ist. Also in diesem Zeitraum waren die Preise ja noch "niedrig". Interessant wird es in einem Jahr wenn der Zeitraum 2022 abgerechnet wird.

wirsindindividuell

Natürlich rede ich nicht von der 2021 iger Nebenkostenabrechnung.

Dennoch gibt es doch Höchstgrenzen für Nebenkostenabrechnungen, oder?

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Lina

Zitat von: wirsindindividuell am 19. September 2022, 12:14:38Hallo,

ich möchte gerne mal meine Wohnsituation schildern, um mich abzusichern, dass meine Heizrechnung auch wirklich übernommen wird.

Denn falls nicht, werde ich Privatinsolvenz anmelden dürfen.

Die Situation ist folgendermaßen:

-Ich bewohne alleine eine 45qm Wohnung innerhalb eines 6 Parteien Hauses
-Die Miete beträgt inkl. Nebenkosten 420€
-Eigentümer ist eine Wohnungsgesellschaft
-Die Warmwasser/Heizwasserzubereitung erfolgt über eine Gas-Gemeinschaftsanlage für alle Wohnungen im Keller.
-Die Kosten zahle ich über die Nebenkosten direkt an den Vermieter. Der Vermieter kauft also selbst das Gas ein.
-Meine Kosten bestehen zu 30% aus persönlichem Verbrauch und zu 70% aus anteiligem Hausverbrauch.


Eine Erhöhung der Nebenkosten gab es bis jetzt nicht.

Mir graut es einfach vor der nächsten Nebenkostenabrechnung, die wird auf Grund der enthaltenen Heizkosten horrend hoch werden. Ich habe Angst, dass diese vom Jobcenter nicht (komplett) übernommen wird.


Frage: Wird das Jobcenter die Abrechnung übernehmen?

Danke & Grüße





Hallo, Du zahlst jetzt wenig Miete für die 45 m². Du lebst wahrscheinlich in einer Kleinstadt oder auf dem Land. Ich zahle für eine kleinere Wohnung jetzt ca. 400,-- Euro inkl.. Die Nebenkosten wurden aktuell um 25,-- Euro monatlich erhöht. Das JC hat das sofort übernommen. Wasser, kalt und warm, verbrauche ich relativ viel. Heizung eher wenig. (Fernwärme).

Schmidtchen

Als nächstes wird ja erst einmal 2022 abgerechnet, da dürfte es in vielen Fällen noch gar nicht so böse aussehen.
Die Gaszulagen gelten erst einmal ab 1.10., d. h. für 2/3 des Jahres gab es die noch gar nicht und ein Großteil hier wird durch die reduzierte MWSt. ausgeglichen.

Hinzu kommt, dass viele Verbraucher Verträger mit garantierten Preise haben, ok, man kann Pech haben,dass diese ausgerechnet jetzt auslaufen, dann wird es relativ schnell teuer, aber viele Verträge laufen ja auch noch bis 2023.
Mein nächster Vertrag läuft im Oktober 2023 aus, erst dann rechne ich mit heftigen Preiserhöhungen.
Aber auch da gilt dann, dass für zwei Drittel des Jahres 2023 noch die alten Preise gelten.

Ich bin da noch relativ entspannt, was die Erhöhungen für meine Mieter betrifft, die volle Wucht würde für sie mit der Abrechnung für 2024 kommen, also frühestens Anfang 2025.

Aber bis dahin, gibt es hoffentlich wieder genug Gas, woher auch immer und die Preise stabilisieren sich hoffentlich.

Also im Moment würde ich mir da noch nicht zu viele Sorgen machen. Klar, die Heizung ein Grad niedriger einstellen und beim Warmwasserverbrauch etwas aufpassen ist sicherlich nicht verkehrt.
Du kannst dich ja auch bei deinem Vermieter erkundigen, ob er schon Preiserhöhungen fürs Gas vorliegen hat.

Quizchampion

Bei uns ist es so, dass viele Mieter sich angeblich über die Betriebskostenabrechnung beschweren. Die Wohnungsgesellschaft soll auch angeblich die heutigen Preise zurückgerechnet haben auf den 1.01.21 bis 31.12.21.

So gab es zum Teil sehr hohe Nachzahlungsforderungen.

Man muss noch sehen, dass dies auf der Straße erzählt wird. Kein Plan ob diese Version auch richtig ist und nicht nur ein Bashing gegen die Wohnungsgesellschaft ist.

Hary

Zitat von: Quizchampion am 19. September 2022, 18:08:33Man muss noch sehen, dass dies auf der Straße erzählt wird. Kein Plan ob diese Version auch richtig ist und nicht nur ein Bashing gegen die Wohnungsgesellschaft ist.

Wenn das so wäre, dann wäre das nicht zulässig. Die Nebenkostenabrechnung die du jetzt bekommst, die rechnet das Jahr 2021 ab. Dieses laufende Jahr wird erst im nächsten abgerechnet. Für 2021 sind die Preise zu nehmen die tatsächlich bezahlt wurden in dieser Abrechnungsperiode. Natürlich sind da die Preise auch gestiegen, aber nicht so wie dieses Jahr.

wirsindindividuell

Danke für die Antworten.

Die eigentlich Fragestellung lautet, ob das JC die Heizrechnung für 2022 bzw. 2023 im Rahmen des o.g. Sachverhalts anstandlos übernehmen wird.

Es wird ja immerhin auf mindestens mehrere hundert, vielleicht sogar tausend Euro Nachzahlung hinauslaufen.

Das kann ich mir nich ansatzweise leisten und ich will nicht riskieren, ohne Kostenübernahme durchs JC dazustehen.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Hary

Zumindest wurde in anderen Fällen hier im Forum die Mehrkosten übernommen. Wie es dann bei dir sein wird, das wirst du erst sehen wenn es soweit ist. Trotzdem solltest du sparsam sein.

wirsindindividuell

Zitat von: Hary am 19. September 2022, 22:59:40Wie es dann bei dir sein wird, das wirst du erst sehen wenn es soweit ist.
Hm, nein. Es gibt klare Regeln, nach denen ein JC entscheidet. Schriftlich fixiert.

Daher kann jemand mit entsprechenden Regelungskenntnissen sehr wohl vorhersagen, ob in meinem Fall Kostenübernahme statt finden wird.

Und genau danach suche ich: Nach jemandem, der sich entsprechend mit den Regelungen auskennt und diese auf meinen Fall anwenden kann.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Hary

Zitat von: wirsindindividuell am 19. September 2022, 23:56:38Daher kann jemand mit entsprechenden Regelungskenntnissen sehr wohl vorhersagen, ob in meinem Fall Kostenübernahme statt finden wird.

Naja es wird dir sicher niemand sagen können, da die Bewertung der Angemessenheit nicht trivial ist. Es gibt keine Tabelle in der steht was angemessen ist und was nicht. Es wird eher davon ausgegangen wenn der eigene Verbrauch dem Durchschnitt der Vergleichshaushalte entspricht (was auch immer diese vergleichbaren Haushalte bedeutet), dann wird davon ausgegangen dass es angemessen ist. Wie gesagt es gibt keine Tabelle wo steht xxx KWh sind angemessen und xxx KWh nicht. Das unterscheidet sich von Region zu Region und von Jobcenter zu Jobcenter. Am ehesten findest du dazu etwas in den Richtlinien deines Jobcenters welche veröffentlicht sind. In unseren ist das ganz gut zusammengefasst:

Zitat:
I. Angemessenheit
Aus rechtlichen Gründen ist es im Bereich der Heizkosten nicht möglich, Richtwerte zur abstrakten Angemessenheit zu ermitteln, wie dies im Bereich der Unterkunftskosten funktioniert. Möglich bleibt, zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich der Heizkosten eine Nichtprüfungsgrenze festzulegen, bis zu der Heizkosten im Einzelfall nicht auf Angemessenheit hin überprüft werden müssen. Eine solche Nichtprüfungsgrenze wird
außerhalb dieser Richtlinie festgelegt werden, sofern dies zweckmäßig erscheint.

BO177

Als Angemessenheitsgrundlage für Heizkosten gilt der Heizspiegel (wogegen sich die Herausgeber des Heizspiegels verwehren):

https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/heizspiegel-2021/heizspiegel-2021.pdf

Das für mich zuständige Jobcenter richtet sich nun nicht mehr nach €, sondern kWh. Man rechnet kWh x Gaspreis gemäß aktuellem Preis des Lieferanten.

Hinsichtlich der Unterkunftskosten - Kaltmiete, kalte Nebenkosten (= ohne Heizkosten und Wohnungsstrom) - hat jedes Jobcenter bzw. jede Stadt / jeder Landkreis individuell festgelegte Höchstgrenzen; die kannst Du bei Deinem Jobcenter erfragen.