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Eingliederungsvereinbarung

Begonnen von peyd0r, 20. September 2022, 20:16:07

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peyd0r

Hallo,
ich brauche kurz euer Schwarmwissen.
Meine Freundin wurde gekündigt in Schwangerschaft und muss zwangsläufig ALG2 beantragen, damit das Mutterschaftsgeld welcher der AG bezahlen müsste vom Amt aufgestockt wird - der Rest zahlt die Krankenkasse. Es geht also um 12 Wochen Aufstockung, dannach bekommt meine Freundin wie gewohnt Elterngeld. Zur Zeit befinden wir uns in einem Rechtsstreit mit dem AG.
Wir wohnen zusammen und haben schon 1 Tochter (wird also das zweite Kind)

Jetzt zu mir: Ich bin Vollzeit arbeiten und habe bisher meine gesamten Einkünfte einreichen müssen. Hab ich auch alles getan. Plötzlich bekam ich Post vom Jobcenter mit einem Vorstellungstermin. Diesen habe ich selbstverständlich nicht wahrgenommen, weil ich auf Arbeit war. Jetzt kam wieder Post und ich sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich habe den Sachbearbeiter eine Email geschrieben und darauf hingewiesen, dass ich doch arbeiten bin und kein Vertrag mit dem Jobcenter eingehe.

Ich bekam also rasch ein Anruf, dass dieser Vertrag aber unterschrieben werden müssen, da ich ja auch nicht zu meinem Termin gekommen bin. Ich habe den Herrn wieder gefragt warum ich denn das Unterzeichnen solle - als Antwort gabs ein paar Paragraphen und er verwies auf Punkt 3.
Punkt 3: Ziele: Erhalt der aktuellen Beschäftigung.
Es wäre ja auch für mich zum besten, da man ja auch gucken kann ob man mich weiter ausbilden könne.
Dann forderte der Herr auch noch einen Lebenslauf (um mich besser kennen zu lernen) und betonte wieder: Ich wäre ja nicht zum Gespräch aufgetaucht.

Ich habe erstmal zugestimmt, dass ich unterschreiben werde... nach einer gewissen Bedenkzeit.

Ich bin jetzt einfach überfragt, was ich damit machen soll.
Sollte ich nicht unterzeichnen, fällt dann für meine Freundin etwas weg?
Habe auch gelesen, dass diese EV bis zu 6 Monate gültig ist....
Ganz ehrlich ich will einfach als Vollbeschäftigter mich nicht mit den JC rumschlagen müssen.
Ich wurde weder zu Pflichten & Rechte aufgeklärt, aber nur allein unter 7., dass ich meine AU dem JC vorweisen muss?? Ich habe gegenüber meinem AG zu Pflichten aber doch nicht dem JC...

Am liebsten würde ich diese Zettel alle verbrennen  :teuflisch:

Vielen Dank für euren Rat
mfG peyd0r

 

Hary

Zitat von: peyd0r am 20. September 2022, 20:16:07Sollte ich nicht unterzeichnen, fällt dann für meine Freundin etwas weg?
Es würde nichts wegfallen, jedoch würde die EGV dann vermutlich als Verwaltungsakt in den Briefkasten kommen. Je nach Inhalt der EGV kann diese durchaus auch sinnvoll sein. Am besten zum prüfen mitnehmen und anonym hier einstellen und erst dann unterschreiben.

peyd0r

Hab mal die Seiten abfotografiert. Vielleicht ist das ganze dann deutlicher.
mfG peyd0r

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Diese EinV ist totaler Blödsinn. Das was drin steht darf lt. Gesetz und BSG gar nicht drin stehen.
Diese EinV ist wegen Formenmissbrauchs rechtswidrig.

Ich würde hier gar nichts unterzeichnen und die EinV ignorieren, auch wenn sie als VA kommt.
Derzeit dürfen Pflichtverletzungen aus EinV nicht sanktioniert werden und auch 2023 wird das nach aktuellem Stand nicht (mehr) möglich sein.
Was die Meldeaufforderungen betrifft: das JC hat deine Arbeitszeiten zu beachten, eine Meldeaufforderung während der AZ ist unzulässig. Aber nicht einfach ignorieren, sondern dem JC mitteilen, dass du zu der Zeit deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommst und deshalb den Termin nicht warnehmen kannst.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


peyd0r

Zitat von: Ottokar am 21. September 2022, 14:11:07Diese EinV ist totaler Blödsinn. Das was drin steht darf lt. Gesetz und BSG gar nicht drin stehen.
Diese EinV ist wegen Formenmissbrauchs rechtswidrig.
Ich würde hier gar nichts unterzeichnen und die EinV ignorieren, auch wenn sie als VA kommt.

Also das wars? Einfach aussitzen? Ich mein mir konnte nicht mal glaubhaft vermittelt werden wofür ich das überhaupt bekomme. Außer: Wir durchleuchten in der Bedarfsgemeinschaft alle Personen, die dazu gehören und versuchen das beste für jeden individuell zu gestalten.

Habe ich denn überhaupt eine Mitwirkungspflicht? Denn ich persönlich bin kein Vertrag mit dem JC eingegangen und will ich auch nicht. Ich hab mein Job und verdiene für Ost-Verhältnisse ein moderaten Lohn. Die dürfen gern alle Unterlagen zu meinem Gehalt haben, damit sie bei meiner Freundin den ALG2 Betrag rechnen können (wobei ich nicht glaube, dass sie etwas aufstocken werden)
Was ist eigentlich mit dem Lebenslauf, die der Herr noch "braucht"? Muss ich dieses ihm zur Verfügung stellen?

Zitat von: Ottokar am 21. September 2022, 14:11:07Was die Meldeaufforderungen betrifft: das JC hat deine Arbeitszeiten zu beachten, eine Meldeaufforderung während der AZ ist unzulässig. Aber nicht einfach ignorieren, sondern dem JC mitteilen, dass du zu der Zeit deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommst und deshalb den Termin nicht warnehmen kannst.

Ich verstehe nicht, wieso ich überhaupt eine Pflicht gegenüber dem JC habe... Ich hab weder Antrag o.ä ausgefüllt. Lediglich als Partner für meine Freundin angegeben und Löhne eingereicht. Damit müsste doch gut sein, oder?
Diesen ganzen Verwaltungsakt hätte man sich doch sparen können.

mfG peyd0r

ichbrauchgeld

Unglaubliche EGV.. da wird einfach der Textbaustein von vor 3 Jahren genommen und alles ignoriert, was aktuell rechtens ist.. niemals unterschreibe und bei einem Verwaltungsakt direkt Widerspruch

Leeres Portemonnaie

#6
Zitat von: peyd0rHabe ich denn überhaupt eine Mitwirkungspflicht? Denn ich persönlich bin kein Vertrag mit dem JC eingegangen und will ich auch nicht.

Die dürfen gern alle Unterlagen zu meinem Gehalt haben, damit sie bei meiner Freundin den ALG2 Betrag rechnen können (wobei ich nicht glaube, dass sie etwas aufstocken werden)
Was ist eigentlich mit dem Lebenslauf, die der Herr noch "braucht"? Muss ich dieses ihm zur Verfügung stellen?

mfG peyd0r


Ich würde (steht was von Rechtsfolgebelehrung und Widerspruch in dem Schreiben?) einen Widerspruch schreiben, an den SB Arbeitsvermittlung oder gleich an die Dienststellen-Obrigen. Vermutlich ersteres.

Darin würde ich schon mal drauf hinweisen, dass das Ziel des Schriftwechsels gar keine Eingliederung in Arbeit sein kann (siehe Formulierung in der EGV), da Du einen auskömmlichen Arbeitsplatz hast. (Was hat denn Deine Freundin bekommen vom Amt bisher an Schreiben?)

"Es kann sich hier nur um einen Irrtum handeln, da ich nicht einmal Kunde des JC xy bin ... fester Arbeitsplatz ... diesen zu erhalten -siehe Pkt. X Ihres Schreibens- bedarf es keiner EGV  ....
Ich bin lediglich zum Einreichen der erforderlichen Unterlagen wie meine Lohn- und Gehaltsabrechnungen angehalten / bereit, um die Bedürftigkeit von Frau xy feststellen zu können.
Lediglich Frau xy (und Kind 1?) hat/ haben einen Antrag ... gestellt.

MfG ..." 

So in etwa.
---------- ----------

Lebenslauf natürlich nicht geben.

Du schreibst, vermutlich wird es keine Aufstockung geben.
Rechnet doch mal grob, es gibt auch taugliche ALGII-Rechner im Netz.
Vielleicht kann sich Deine Freundin dann auch gleich wieder "abmelden", wenn nichts rumkommt dabei.  :zwinker:

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

peyd0r

Hallo und vielen Dank für eure Resonanz

@Leeres Portemonnaie
Zitat(steht was von Rechtsfolgebelehrung und Widerspruch in dem Schreiben?)
Nein es war nur der Briefkopf und eine Zeile zu Unterschrift vorhanden, ansonsten nur das abfotografierte.

Zitat(Was hat denn Deine Freundin bekommen vom Amt bisher an Schreiben?)
Sie war bisher bei so einem Vorstellungstermin und hat dem Herrn schon alles über mich erzählt (Job usw...)
Dieser meinte das bei seinem Programm etwas blinkt, wenn es um den Partner geht und er eine Einwilligung von mir benötigt um die Sache abschließen zu können, weil die Daten müssen von mir bestätigt werden.
(Hat mir meine Freundin eben noch erklärt)


"Sehr geehrter Herr Schubert,

nach Ihrem Anruf vom Montag den 19.09.22 auf die Bitte hin mich zu der EGV aufzuklären
haben wir ein 4 minütiges Gespräch geführt, welches für mich im Nachgang immer noch nicht verständlich ist. Sie haben auch mehrfach gefragt ob ich denn noch dran sei, weil ich auf Unverständnis gestoßen bin und so manche Sachen nicht nachvollziehen kann. Auf die Bitte die EGV zu unterschreiben und den Lebenslauf mit beizufügen, damit es geklärt ist habe ich telefonisch erstmal bejat. Beim konkreten durchlesen der EGV gibt es aber Abschnitte mit denen ich nicht d´accord bin und deswegen Widerspruch gegen das Schreiben vom 14.09.2022 einlege.
Unter anderem ist das Ziel der EGV keine Eingliederung in Arbeit, da ich bereits ein vollwertigen Arbeitsplatz inne habe und es keine Strategie zu erarbeiten gibt um diese auszuweiten. Der Erhalt der Arbeit in einem solch ungewissen Wirtschaftsumfeld sollte für jedem klar sein und nicht in Frage gestellt werden.
Auch bin ich nicht verpflichtet Ihnen meinen Krankheitsstand oder Ortsabwesenheit mitzuteilen, denn diese Art der Kommunikation ist meinem Arbeitgeber vorbehalten.
Ich bin lediglich zum Einreichen der erforderlichen Unterlagen wie meine Lohn- und Gehaltsabrechnungen angehalten, um die Bedürftigkeit von Frau xy feststellen zu können.
Lediglich Frau xy (und Kind 1?) hat/ haben einen Antrag ... gestellt.
Sollte es zum Nachteil von Frau xy sein benötige ich dazu dringlich ein Rückruf der übergeordneten Distanz um dieses Problem klären.


Wäre jetzt noch mein Antwortschreiben *vorläfuig*

Vielleicht kann man das ganze noch etwas umformulieren... .

Was haltet ihr davon?

Fettnäpfchen

peyd0r

Zitat von: peyd0r am 22. September 2022, 20:54:30Sie war bisher bei so einem Vorstellungstermin und hat dem Herrn schon alles über mich erzählt (Job usw...)
Dieser meinte das bei seinem Programm etwas blinkt, wenn es um den Partner geht und er eine Einwilligung von mir benötigt um die Sache abschließen zu können, weil die Daten müssen von mir bestätigt werden.
(Hat mir meine Freundin eben noch erklärt)
Für deine Freundin mal absolut wichtiges:
Ratgeber (nicht nur)  für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

und für Dich
Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
Zitat von: Ottokar am 21. September 2022, 14:11:07Diese EinV ist totaler Blödsinn. Das was drin steht darf lt. Gesetz und BSG gar nicht drin stehen.
Diese EinV ist wegen Formenmissbrauchs rechtswidrig.

Ich würde hier gar nichts unterzeichnen und die EinV ignorieren, auch wenn sie als VA kommt.
Derzeit dürfen Pflichtverletzungen aus EinV nicht sanktioniert werden und auch 2023 wird das nach aktuellem Stand nicht (mehr) möglich sein.
Was die Meldeaufforderungen betrifft: das JC hat deine Arbeitszeiten zu beachten, eine Meldeaufforderung während der AZ ist unzulässig. Aber nicht einfach ignorieren, sondern dem JC mitteilen, dass du zu der Zeit deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommst und deshalb den Termin nicht warnehmen kannst.

Zitat von: peyd0r am 22. September 2022, 20:54:30Was haltet ihr davon?
Normal ja würde ich was vorschlagen aber
hast du schon mal was von Don Quichotte gehört als lass den Kampf gegen die Windmühlenflügel.
Ist nicht nur vergeben Liebesmühe sondern umsonst
und kostet nur Zeit und Nerven.

Du kannst die oberen Ratgeber auch lesen besonders der mit dem Telefonieren zu tun hat!
Zitat von: peyd0r am 22. September 2022, 13:46:51Also das wars? Einfach aussitzen? Ich mein mir konnte nicht mal glaubhaft vermittelt werden wofür ich das überhaupt bekomme. Außer: Wir durchleuchten in der Bedarfsgemeinschaft alle Personen, die dazu gehören und versuchen das beste für jeden individuell zu gestalten.
Ja ganz genau
und dazu hoffe ich das du den Schmarr`n nicht wirklich glaubst! Spätestens nach der Ratgeberlektüre
oder wenn IHR restlos über den Tisch gezogen worden seid
wird dass der Fall sein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

Also wenn ich mal eine Lanze brechen darf  :schock:  :mocking:  : Nicht alle SB in allen JC sind unzugänglich bis zum geht-nicht-mehr. Ich selbst bin schon ordentlich auf die Fre**e gefallen und habe viel viel "Lehrgeld" bezahlt.
Aber ich habe auch schon einiges erreicht, indem ich nachgefragt habe.
Nur mal am Rande.

So wie nicht alle LE per se faule 🐖🐖 sind, sind nicht alle SB unfreundliche 📖-Verdreher.  :schaem:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧