MD/Behinderung/Grusi/ALG2

Begonnen von Etzanok, 22. September 2022, 16:19:34

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Etzanok

Hallo zusammen ,

Ich habe mich jetzt angemeldet weil ich mir erhoffe hier ein paar solvente Tips zu bekommen. Ich weiß schon einiges aber das hier wird zum Horror. Ich bemühe mich keine Regeln zu verletzen bin hier aber neu also steinigt mich nicht wenn ich wo einen Fehler mache.

Vielleicht würdet ihr mir ja helfen, ich habe folgenden Sachverhalt :

Mutter ALG 2 raus aus Vermittlung wegen Pflege von 2 Personen mit PG 5.

Kind um das es geht ,100% Schwerbehindert bekommt 17% Mehrbedarf für Behinderte, 19 Jahre alt bekommt immer noch keine Grundsicherung. Es ist eindeutig das keine Werkstattfähigkeit vorliegt sieht der Amtsarzt aber anders.
Natürlich war er zur Begutachtung nicht da.
Da ich für mein Kind Grundsicherung für Erwerbsgeminderte beantragen möchte hier die Fragen und das Problem.

Das Amt für Grundsicherung erteilt die Auskunft da ich ALG2 bekommen also eine Bedarfs-Gemeinschaft bilde, muss das Jobcenter den Antrag auf Überprüfung der Erwerbsfähigkeit beim Rententräger stellen.  So kenne ich es auch.

Das Jobcenter aber hat nur auf Großes Druck von mir ihren Amtsarzt beauftrag da sie meinten erst müsse das erfolgen und nur dann wenn ihr Amtsarzt auf Dauerhaft erwerbsunfähig setzt,könnten sie das an den Rententräger senden.

Beim MD der Arge kam raus:
Kann nicht arbeiten voraussichtlich länger als 6 Monate.
Das war vor 1 Jahr.
Da ich weiter deswegen Anfragte wurde es nun wiederholt.

Nun kam  genau das Gleiche raus. Es liegt keine Einschränkung der Werkstattfähigkeit vor das ist ein Witz wirklich.
 Voraussichtlich ist er aber mehr als 6 Monate nicht erwerbsfähig

Natürlich war keiner da und man hat nichts angefordert.
Ich habe Unterlagen mit eingereicht. Mitgeteilt das mein Kind nur zu Hause angeschaut werden kann. Das er weder ÖFIS nutzen kann noch zu irgend welchen Terminen kommen kann. Natürlich belegt.

Genau das Gleiche hatte ich schon mal bei einem älteren Kind mit ähnlicher Voraussetzung im Bekanntenkreis. Das ging so lange bis er 25 Jahre alt war dann kam schnell er ist erwerbsunfähig, sofort schickten sie es an  den Rententräger, umgehend wurde er bereitet.

Kann es sein das die Mitarbeiter des Jobcenters eine interne Anweisung dazu haben? Sie das so laufen lassen bis mit 25 Jahren generell abgegeben werden kann?

Da ich ja gegen den Amtsarzt nicht vorgehen kann soweit ich es weiß,  bleibt mir ja nur gegebenenfalls den Bescheid anzugehen oder? Wenn denn ein neuer kommt.

Was da schon gelaufen ist unglaublich.
Er hatte als Schüler 35% Behinderten Mehrbedarf das war hart erkämpft . V.
Er wurd auf 17% Gesetz im letzten Jahr mit dem MD Gutachten. Kommentarlos, er hat zwar ein Merkzeichen G im SBA ist aber nicht voll erwerbsgemindert sonst hätte man doch an den Rententräger abgegeben . Außerdem bekommt er Leistungen nach § 112 SBG IX. Also müsste er doch weiter 35% bekommen. Auf meine Schreiben null Reaktion.

Dann bekomme ich für ihn Geld nach Regelbedarf 3!
Er lebt aber zu Hause und müsste ja als 2 Erwachsene das gleiche Geld bekommen wie ich oder? Nämlich als erwachsener Angehöriger

Das ist wirklich hart aber man kann diesen tollen MD ja nicht mal anrufen. Ich bin sicher der Rententräger wurde direkt die Erwerbsunfähigkeit durchwirken.

Weiß jemand von euch wie ich vorgehen könnte?
Ich hab auch zwecks dem Behinderten Mehrbedarf keine Reaktion.

Es ist so schwer und ich kämpfe ständig um die Rechte meiner Kinder. Hilfsmittel etc. Aber das Jobcenter ist unglaublich.

Ich bedanke mich im Voraus

LG

Etzanok

Kleene1980

Hallo Etzanok,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber kannst du nicht für dein Kind einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente direkt bei der Rentenversicherung stellen?

Diesen Ärger und die Kämpfe mit den Ämtern und der Krankenkasse kenne ich leider zur genüge.

Gruß Kleene

Etzanok

Hallo Kleene,

Nein das bringt mich keinen Schritt weiter. Aber danke fürs überlegen

Gruß

Etzanok

Fettnäpfchen

Etzanok

Zitat von: Etzanok am 22. September 2022, 16:19:34Weiß jemand von euch wie ich vorgehen könnte?
Na so
Zitat von: Kleene1980 am 22. September 2022, 20:55:19aber kannst du nicht für dein Kind einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente direkt bei der Rentenversicherung stellen?
und warum
Zitat von: Etzanok am 22. September 2022, 21:53:22Nein das bringt mich keinen Schritt weiter.
dass?

MfG FN
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TripleH

Da das Kind wahrscheinlich noch nie gearbeitet hat, wird kein Rentenanspruch bestehen. Dann lehnt die DRV die Rente ab, ohne eine Gesundheitsprüfung gemacht zu haben.

ZitatDas Jobcenter aber hat nur auf Großes Druck von mir ihren Amtsarzt beauftrag da sie meinten erst müsse das erfolgen und nur dann wenn ihr Amtsarzt auf Dauerhaft erwerbsunfähig setzt,könnten sie das an den Rententräger senden.

Beim MD der Arge kam raus:
Kann nicht arbeiten voraussichtlich länger als 6 Monate.

Und was steht im Gutachten zur Dauer? Dauerhaft oder über 6 Monate aber nicht dauerhaft?

Wenn es "nicht dauerhaft" ist, hat das Jobcenter Recht. Für nicht dauerhafte Erwerbsminderung gibt es nur Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII. Das geht aber einem Sozialgeldanspruch im SGB II nicht vor. Da er mit einer erwerbsfähigen Person in Bedarfsgemeinschaft lebt, ist er dann Sozialgeldempfänger.