Energiekostenpauschale

Begonnen von hsac, 02. Oktober 2022, 23:31:10

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hsac

Hi, haben auch h4 empfänger anrecht auf die pauschale? bei minijob? euro maßnahme?

CCR


Ottokar

Auch erwerbstätige ALG II Empfänger haben Anspruch auf die 300€ Energiepauschale.
Ein 1€ Job ist keine Erwerbstätigkeit.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hsac

Wenn ich bis bis Ende des Jahres noch einen Job finde, bekomme ich das auch?

Whoops

Nein, "Stichtag" war der 01.09.

Harald53

Habe da auch mal eine Frage zu.
Kenne jemanden der stockt ebenfalls auf (geht 20 Stunden die Woche arbeiten) und hat jetzt die Energiepauschale von 300 Euro vom Arbeitgeber erhalten.

Komischerweise war das Brutto wie Netto. Also die 300€ wurden ausgezahlt ohne das was davon abgezogen wurde. Ist das richtig so?

Ottokar

Zitat von: hsac am 03. Oktober 2022, 13:33:40Wenn ich bis bis Ende des Jahres noch einen Job finde, bekomme ich das auch?
Ja, maßgeblich ist, ob man im Kalenderjahr 2022 steuerpflichtiges Einkommen nach § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 Einkommensteuergesetz hatte.

Zitat von: Harald53 am 03. Oktober 2022, 15:35:20Komischerweise war das Brutto wie Netto. Also die 300€ wurden ausgezahlt ohne das was davon abgezogen wurde. Ist das richtig so?
Die 300€ sind steuerpflichtig. Wenn das Einkommen selbst jedoch nicht steuerpflichtig ist, oder es sich z.B. um einen Minijob handelt, sind die 300€ auch nicht steuerpflichtig (eine einmalige Überschreitung des Einkommen bei einem Minijob löst keine Steuerpflicht aus).
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