Jobcenter will nachweiss zu den Bareinzahlungen

Begonnen von Taninmazkral, 11. Oktober 2022, 06:24:34

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Taninmazkral

Hallo zusammen,

ich bin 33 und wohne alleine. Ich beziehe Sozialgeld nach SGB II (Hartz 4).

Ich habe ein Weiterbewilligungsantrag gestellt und vor kurzem wurden meine Kontoauszüge vom Jobcenter gefordert, worauf 4 verschiedene Barzahlungen. 120€,50€,230€,40€.

Nun möchte das Jobcenter wissen wieso diese Einzahlungen gemacht wurden. Und wie es zu stande kam.

Die Einzahlungen waren und kamen von mein Eltern zu stande, da ich für Sie im Internet Online-Einkäufe tätigen musste. Also nicht für mich selbst.

Ich möchte keine Missverständnisse seitens Jobcenter, dass es als Einkommen gewertet wird und Kürzungen gibt's.

Welches ist die beste Möglichkeit?

Soll ich das so schreiben, dass es für Online Einkäufe war.
Oder lieber einen Darlehensvertrag mit mein Eltern aufsetzen.
Oder dass ich mein Handy verkauft habe ohne Gewinn zu erzielen,weil das ist dann kein Einkommen, sondern eine "Vermögensumwandlung" und jobcenter gibt Ruhe?


Ich möchte später nicht auf die Hartz IV–Leistungen angerechnet wird.


Wir würdet Ihr es am besten lösen ?

Danke für eure Mühe!

Bodoballermann

Am besten immer mit der Wahrheit antworten!!!
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

Birgit63

Warum nicht die Wahrheit erzählen. Alles andere ist Betrug.

Yavanna

Liste die Gegenbuchungen der Online-Bestellungen auf und lass deine Eltern die Vorgänge bestätigen.

hotwert

Wenn du es mit Onlinekäufen begründen willst, kannst du ja sicherlich Rechnungen nachweisen.
Außerdem müsste dann ja auch eine Abbuchung mit ähnlichem Betrag auf dem Kontoauszug zu finden sein, oder Paypal Konto etc...

Ansonsten könnte es wenig glaubhaft wirken, wenn du sagst du hast die Online-Käufe in Bar gezahlt.
Wenn es eine Bareinzahlung war, also keine Überweisung deiner Eltern, ist ja garnicht ersichtlich ob du das Geld selbst eingezahlt hast oder deine Eltern. Da könnte man bei Verkäufen natürlich von einer Vermögensumwandlung sprechen, aber hast du dafür evtl. sogar Nachweise?

Unglaubwürdig klingt es jetzt schon.

Ottokar

Zitat von: Taninmazkral am 11. Oktober 2022, 06:24:34ich bin 33 und wohne alleine. Ich beziehe Sozialgeld nach SGB II (Hartz 4).
Das ist nicht möglich. Sozialgeld nach SGB II erhalten nur Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Du erhälst also offenbar ALG II.

Zitat von: Taninmazkral am 11. Oktober 2022, 06:24:34Die Einzahlungen waren und kamen von mein Eltern zu stande, da ich für Sie im Internet Online-Einkäufe tätigen musste. Also nicht für mich selbst.

Ich möchte keine Missverständnisse seitens Jobcenter, dass es als Einkommen gewertet wird und Kürzungen gibt's.

Welches ist die beste Möglichkeit?
Hier gibt es keine "beste" Möglichkeit, nur eine praktikable.
Du benötigst schriftliche Nachweise von deinen Eltern, dass es sich um Auslagenerstattungen handelt. Dazu bieten sich Kopien von Quittungen an, auf denen du deinen Eltern den Erhalt der jeweiligen "Auslagenerstattung für Kauf von ..." bestätigst.
Da es sich um Online-Käufe handelt, kannst du zudem die Ausgaben nachweisen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jens123

Versuche es anhand der Kaufbelege nachzuweisen. Ansonsten sind die Beträge schon etwas zu schräg, als sie plausibel zuzuordnen. Die Frage ist auch, in welchem Zeitraum die vier Zahlungseingänge erfolgt sind. Regelmäßigkeit ist da eher verdächtig.

Balu

Warum willst du deine Eltern erwähnen und damit hineinziehen?

Gib doch einfach an, dass die Beträge von deinem Ersparten sind und du Onlineeinkäufe getätigt hast, die natürlich auf deinem Kontoauszug erkennbar sein sollten.

Dazu ist es nicht mal notwendig den kompletten Betrag ausgegeben zu haben, weil du mit deinem erspartem Geld machen kannst was du willst.

Das Jobcenter ist in der Beweispflicht und nicht du. Wer will dir das Gegenteil beweisen?

Yavanna

Zitat von: Balu am 12. Oktober 2022, 14:05:22Warum willst du deine Eltern erwähnen und damit hineinziehen?

Gib doch einfach an, dass die Beträge von deinem Ersparten sind und du Onlineeinkäufe getätigt hast, die natürlich auf deinem Kontoauszug erkennbar sein sollten.

Dazu ist es nicht mal notwendig den kompletten Betrag ausgegeben zu haben, weil du mit deinem erspartem Geld machen kannst was du willst.

Das Jobcenter ist in der Beweispflicht und nicht du. Wer will dir das Gegenteil beweisen?

Eine Lüge kann immer nach hinten losgehen...
Du weißt nicht, wie lange der TE schon im Bezug ist. Wurde Bargeld irgendwann mal angegeben? Sind frühere Barabhebungen vorhanden, die die Wiedereinzahlung plausibel machen? Usw.


Balu

Zitat von: Yavanna am 12. Oktober 2022, 14:25:55
Zitat von: Balu am 12. Oktober 2022, 14:05:22Warum willst du deine Eltern erwähnen und damit hineinziehen?

Gib doch einfach an, dass die Beträge von deinem Ersparten sind und du Onlineeinkäufe getätigt hast, die natürlich auf deinem Kontoauszug erkennbar sein sollten.

Dazu ist es nicht mal notwendig den kompletten Betrag ausgegeben zu haben, weil du mit deinem erspartem Geld machen kannst was du willst.

Das Jobcenter ist in der Beweispflicht und nicht du. Wer will dir das Gegenteil beweisen?

Eine Lüge kann immer nach hinten losgehen...
Du weißt nicht, wie lange der TE schon im Bezug ist. Wurde Bargeld irgendwann mal angegeben? Sind frühere Barabhebungen vorhanden, die die Wiedereinzahlung plausibel machen? Usw.




So ein Quatsch was du hier erzählst. Hier kann gar nichts nach hinten losgehen.

Im Gegenteil. Je mehr erzählt wird, umso mehr entsteht ein Problem für denjenigen.

Muss aber jeder selber wissen, ob er sich vor diesem Verein in die Hose scheißt.

Die können ihm gar nichts, außer er ist so dumm und erzählt es.

Yavanna

@Balu: du hast deine Erfahrungen,  ich habe meine.
Freie Meinungsäußerung im Forum ist erlaubt.
Der TE kann immer noch selber entscheiden, wessen Tipps er befolgt und wessen nicht.

Balu

@Yavanna:

Hier geht's aber nicht um deine Erfahrungen, sondern um logisches Denken. Denk mal darüber nach, welcher Schuh draus wird, wenn er Geld von seinen Eltern annimmt,um für sie Online einzukaufen?

Egal ob er Quittungen verweist oder nicht, spielt hier gar keine Rolle.

Entscheidend sind die Zuwendungen von dritten Personen.

Offensichtlich hast du keine Ahnung von Ermittlungen und Fragen seitens des Jobcenters.  :wand:

Hier wird ein Schuh draus und manch einer im Forum sollte besser keine Ratschläge geben.

Yavanna

Zitat von: Balu am 12. Oktober 2022, 16:11:20@Yavanna:

Hier geht's aber nicht um deine Erfahrungen, sondern um logisches Denken. Denk mal darüber nach, welcher Schuh draus wird, wenn er Geld von seinen Eltern annimmt,um für sie Online einzukaufen?

Egal ob er Quittungen verweist oder nicht, spielt hier gar keine Rolle.

Entscheidend sind die Zuwendungen von dritten Personen.

Offensichtlich hast du keine Ahnung von Ermittlungen und Fragen seitens des Jobcenters.  :wand:

Hier wird ein Schuh draus und manch einer im Forum sollte besser keine Ratschläge geben.

 :lachen: sorry so ein Spruch von einem Newbie geht gar nicht

Ottokar

Zitat von: Balu am 12. Oktober 2022, 14:05:22Gib doch einfach an, dass die Beträge von deinem Ersparten sind
4 Bareinzahlungen über insgesamt 490€? Wie sollen die denn angespart worden sein - wird das JC fragen.
Außerdem müsste zumindest die Notwendigkeit der Einzahlungen plausibel sein (niedriger Kontostand).

Zitat von: Balu am 12. Oktober 2022, 14:05:22Das Jobcenter ist in der Beweispflicht und nicht du.
Falsch.
Der TE ist hier in der Pflicht, nachzuweisen oder zumindest plausibel zu machen, woher das Geld stammt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Balu

Also ich bitte dich Ottokar. Niemand muss dem Jobcenter beweisen, wie er sein Geld angespart hat.

Es wurde gespart und fertig. Das Gegenteil muss das Jobcenter beweisen.

Ehrlich gesagt, hätte ich von dir diese Antwort nicht erwartet.

Aber man kann natürlich das Gedöns mit den Quittungen und den Bestätigungen der Geldgeber und mit Kontoauszügen und Rechnungen und noch mehr blöden Fragen des Jobcenters das Ding durchziehen, so wie du es geschrieben hast. 😂😂😂

Derjenige wird nie wieder Onlinekäufe und Bareinzahlungen durchführen, weil er ständig dem Jobcenter Rechenschaft ablegen muss.

Das Jobcenter geht es einen Scheißdreck an wie man sein Geld angespart hat.

Wir reden hier über Peanuts.