Haushaltsgemeinschaft mit Mutter & Sohn

Begonnen von Lukander, 16. Oktober 2022, 17:51:27

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Lukander

Hallo, folgender Fall.

Mutter, Teilzeitarbeit, ca. 700€ Netto. Plus Witwenrente in unbekannter Höhe, aber eher klein, Vater hat noch keine Rente bezogen letzter Renteninfobescheid hat was von 200-300€ gesagt.
Sie müsste also aufstockend noch ALG2 erhalten.

Ich als Sohn vollständig ALG2.

Ich möchte zu meiner Mutter ziehen, in die 83m² Wohnung die an die 900€ warm kosten wird.

Denke ich richtig, dass diese Wohnung dann als Haushaltsgemeinschaft okay wäre, weil ich 450€ und sie 450€ Miete zahlt?
In Bielefeld ist 450€ Bruttokalt+ Heizkosten angemessen für eine Einzelperson.

Oder rechnen die für 2 Personen, da sind es 550€ Bruttokalt+Heizkosten aber auch nur 60m².

Auch wenn wir verwandt sind, offiziell eine Haushaltsgemeinschaft sein könnte, aber ist es doch wie eine WG und dann dürfte ja nicht nur die 60m² zählen. Sondern als wenn es 2 Haushalte in der Wohnung wären. Bloß das finanziell gegenseitig angerechnet werden würde, wenn einer von beiden gut verdienen würde, was nicht der Fall ist. 

Yavanna

Wie alt bist du?
Wenn deine Mutter selber ALG II bezieht  fällt eine HG eh flach, da sie dich gar nicht unterstützen kann.
Wird bei deiner Mutter aktuell die volle Miete berücksichtigt? Dann wäre Kopfteilprinzip kein Problem.

Lukander

Ich bin 28.

Meine Eltern haben bisher darin gewohnt, zu ihrem Lohn kam Pflegegeld und Krankengeld. Am 11.10 ist mein Vater verstorben und sie ist allein, wir müssen erst nächste Woche ALG2 beantragen, da sie die Wohnung jetzt garnicht zahlen kann.

Yavanna

Mein Beileid...

Dann dürftet ihr keinerlei Probleme mit dem JC bekommen. Jeder stellt einen eigenen Antrag. Im Moment werden Kosten der Unterkunft sowieso in voller Höhe anerkannt. Jedem steht dann der Regelsatz für Alleinstehende und die Hälfte der Miete zu.

Wenn du erst später zu ihr ziehst, bekommt deine Mutter zunächst trotzdem die volle Miete berücksichtigt.

Lukander

Danke.

Ja hab ich mir gedacht, für zumindest 6 Monate würde ich die 900€ voll zugerechnet.
Und wenn das mit dem Bürgergeld kommt so wie aktuell angedacht, würde das ab Januar nochmals zwei Jahre gelten oder? Also Theoretisch könnte sie zwei Jahre drin wohnen und es würde bezahlt werden.

Yavanna

Genau.

Zeiten vor dem 1.1.23 werden nicht auf die 2 Jahre Karrenzzeit angerechnet, sondern diese startet für alle neu.
Jetzt würde deine Mutter aufgrund der Corona Sonderregelung die volle KDU erhalten.

tsumo

Zitat von: Lukander am 16. Oktober 2022, 17:57:44Ich bin 28.

Meine Eltern haben bisher darin gewohnt, zu ihrem Lohn kam Pflegegeld und Krankengeld. Am 11.10 ist mein Vater verstorben und sie ist allein, wir müssen erst nächste Woche ALG2 beantragen, da sie die Wohnung jetzt garnicht zahlen kann.

das ist wie bei mir. habe auch meinen papa vor 3monaten verloren. mama und ich wohnen zusammen. hat deine mama eine pflegestufe? wie alt ist sie?

Fred

Ich wohnte auch mit meiner Mama zusammen. Sie hatte ALG2 und ich normal verdient. Da wird nichts angerechnet. Klar versuchten sie es zuerst. Aber Eltern und Kinder (meines Wissens über 25 Jahre) sind definitiv keine Bedarfsgemeinschaft.

Bzgl. Wohnung bekommst Du den vollen Satz, der dir auch in einer separaten Wohnung zustehen würde. Kommt natürlich darauf an, welche anteilige Wohnfläche Du nutzt.

Beispiel: 2 Zimmerwohnung für 650 warm. Falsch wäre nun so zu rechnen, als wäre es eine BG mit 2 Leuten. Das Jobcenter käme dann beispielsweise auf eine Angemessenheit von 600 Euro für 2 Personen und würden dir nur 300 erstatten, obwohl du 1 Zimmer für dich beanspruchst. Das wäre falsch.

Andererseits stehen dir z.B. für eine Singlewohnung 350 Euro zu. Dann müssen auch die 325 gezahlt werden (Hälfte von den 650), eben als wärst Du allein in einer Wohnung.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Lukander

Zitat von: tsumo am 16. Oktober 2022, 19:06:54
Zitat von: Lukander am 16. Oktober 2022, 17:57:44Ich bin 28.

Meine Eltern haben bisher darin gewohnt, zu ihrem Lohn kam Pflegegeld und Krankengeld. Am 11.10 ist mein Vater verstorben und sie ist allein, wir müssen erst nächste Woche ALG2 beantragen, da sie die Wohnung jetzt garnicht zahlen kann.

das ist wie bei mir. habe auch meinen papa vor 3monaten verloren. mama und ich wohnen zusammen. hat deine mama eine pflegestufe? wie alt ist sie?

Nein hat sie nicht, sie ist 55. Mein Vater hatte P2, Verschlimmerung war beantragt aber Medizinischer Dienst hat zu lang gedauert jetzt. Das wird höchstens noch nachträglich per Aktenlage für den einen Monat entschieden.

Das Schlafzimmer was ich nehmen kann wäre vielleicht 10m², ihr Schlafzimmer ca. 12m² und der Rest ist ja geteilt, Wohnzimmer, Küche, Bad, WC, Flure und Esszimmer.

Fettnäpfchen

Lukander

Zitat von: Lukander am 16. Oktober 2022, 21:15:32Das Schlafzimmer was ich nehmen kann wäre vielleicht 10m², ihr Schlafzimmer ca. 12m² und der Rest ist ja geteilt, Wohnzimmer, Küche, Bad, WC, Flure und Esszimmer.
Es gibt ja nicht nur das Kopfteilprinzip wie schon geschrieben wurde.

Bei einem Pauschalmietvertrag gilt die Summe die vertraglich vereinbart ist, solange sie innerhalb der Angemessenheit ist.
Bei den Preisanstiegen ist aber eher davon abzusehen eine Pauschale zu vereinbaren ausser da ist wiederum ein Passus dabei der eine Anpassung vorsieht. wie bei unterem Muster zur KbV unter 1.4
und hier das Muster
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
unter Antwort #1 kann man nachlesen wie man eine "kostengerechte Berechnung" vornehmen kann.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna

Wenn beide im Bezug sind, ist ein Untermietvertrag Quatsch. Halbe halbe und gut is