Neuantrag vor einem Jahr! Nun wieder neu...

Begonnen von Birchler1967, 18. Oktober 2022, 12:54:40

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Birchler1967

Guten Tag Zusammen,

ich hoffe euch geht es allen gut.
Ich benötige dringend Hilfe bzw. Rat. Ich zuvor noch nie beim Jobcenter. Ich habe letztes Jahr im Dezember erstmal Leistungen ALG II beantragt. Einen komletten Neuantrag. Monatelang wurden immer wieder Unterlagen angefordert. Teilweise doppelt und dreifach. Im März 2022 kam eine Versagung wegen angeblicher Nichtmitwirkung. Darauhin Widerspruch eingelegt mit Erfolg. Anschließend war Ruhe. Im April fragte ich schriftlich was genau noch benötigt wird damit das abschließend bearbeitet werden kann. Das waren lediglich 4 Kleinigkeiten die auch eigentlich schon vorlagen bis auf ein Konto. Dieses eröffnete ich und sendete es zu mit den anderen Sachen. Nachdem das erledigt war kam 8 Wochen rein gar nichts mehr.Alles war vollständig. Mehrere Mails und Anrufe blieben erfolglos. Am 21.09 hatte ich nochmal per Mail geschrieben was los sei mit etwas mehr Nachdruck. Darauf erhielt ich einen Termin für den 17.10.2022 und bin dort hin gegangen und habe Unterlagen erhalten für einen Neuantrag und eine Bescheinigung, dass der Neuantrag zu 21.09 bestätigt wird. Obwohl ich ja nur gefragt hatte per Mail was los sei und keinen Antrag neu gestellt hatte. Angeblich würde die Zeit davor noch geprüft werden. Ich glaubte dieser Mitarbeiterin erst einmal.
Nun kam eine Bekannte und meinte ich soll aufpassen und mich an dieses Forum wenden damit die 9 Monate von 12/21 bis 08/22 nicht hinfällig werden. Ich habe keine Kraft mehr und weiß nicht weiter. Es ist mir so unangenehm.

Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich.

Zur Frage:

Kann ich den neuen Hauptantrag ausfüllen und abgeben oder ist das wie eine Falle? Was ist mit dem Zeitraum davor? Können die das einfach ignorieren?
Was kann ich diesebezüglich tun?

Ich werde für jeden Tipp sehr dankbar.

Viele liebe Grüße

Der Friese

Hier werden gleich die ersten Nachfragen kommen, damit du anonymisiert die Schreiben vom JC einreichst. Für ganz konkrete Hilfe ist das auch notwendig. Alleine wegen Fristen und Formfehlern.

Nur wovon lebst du seit fast einem Jahr? So langsam sollten wohl alle Ersparnisse aufgebraucht sein. Ich an deiner Stelle hätte nicht im Ansatz so viel Geduld mit dem JC. Alles chronologisch abheften und ab zum Sozialgericht.

Margaret

Es ist eine Falle, wenn Du den Neuantrag jetzt abgibt, ist Dein Geld futsch und das Jobcenter hat viel Geld gespart. Such Dir einen Anwalt für Sozialrecht. Mit dem Bescheid kostet Dich der Anwalt 10 Euro. Der Anwalt sorgt dafür, dass Du innerhalb von 2 Wochen Dein Geld bekommst. Alles andere dauert in Deiner Lage zu lange. Das Jobcenter darf sich für jede Antwort immer 3 Monate zeit lassen.

Fettnäpfchen

Birchler1967

Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 12:54:40Kann ich den neuen Hauptantrag ausfüllen und abgeben oder ist das wie eine Falle? Was ist mit dem Zeitraum davor? Können die das einfach ignorieren?
Was kann ich diesebezüglich tun?
Frage 1 Nein nicht ausfüllen und nicht abgeben!
zu 2 Ja das ist eine Falle
zu 3 der steht Dir durch Antragstellung zu
zu 4 bis jetzt haben die es ignoriert ist allerdings rechtswidrig.

Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 12:54:40Ich werde für jeden Tipp sehr dankbar.
In dem Fall solltest du Dir einen SGB 2 tauglichen Rechtsanwalt nehmen.
Die Geschichte geht schon viel zu lange und wer weiß wieviel Schreiben (Seiten) schon allein vom JC sind. + deine obendrauf und dazwischen.
Und wer dann was falsch gemacht hat auseinander zu klauben dürfte für ein Forum zu viel des guten sein (oder so ähnlich).

Zitat von: Der Friese am 18. Oktober 2022, 14:16:36Alles chronologisch abheften und ab zum Sozialgericht.
Das braucht es dann sowieso wenn du einen Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) für einen RA in Anspruch nehmen musst. Spätestens für den RA.
Wenn du Glück hast macht das ein gut gelaunter Rechtspfleger vom SG auch; um Dir weiter zu helfen.

MfG FN

Edit
Zitat von: Margaret am 18. Oktober 2022, 16:31:18Das Jobcenter darf sich für jede Antwort immer 3 Monate zeit lassen.
Nein in so einem Fall nicht. Zeitgleich und umgehend wäre treffender §17 SGB1
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Birchler1967

#4
Hallo Zusammen,

danke schonmal für die Tipps.

Ich wohne bei dem Partner meiner verstorbenen Tante. Wir helfen uns gegenseitig wobei er aber auch wirklich am Limit ist. Er bekommt seit 12/2021 den Mietanteil für mich eingehalten. Also seitdem ich dort bin nur noch die hälfte der Miete.

Ich habe jetzt ein paar Dateien hoch geladen damit ihr seht worum es geht.
Ich versuche kurz einzelne Schritte zusammen zufassen damit man Reihenfolge versteht:

Im Dezember wurde ein kompletter Neuantrag gestellt.
Die Liste wurde komplett abgearbeitet was die haben wollten.

Krankenkarte und Bankkarte hatte ich ich keine. Das hatte ich auch schriftlich so abgegeben.

Im Februar kam die Versagung wegen fehlender Unterlagen.
Dem Widerspruch wurde statt gegeben.

Im Anschluss habe ich mehrfach gefragt was ich tun soll. Ich habe erneut einen Brief geschrieben was genau die noch wollen.
Dann kam der Brief das die lediglich die 4 Sachen haben wollen noch und dann alles da wäre. Nachdem Brief kam auch keine weitere Post das noch etwas fehlt.

Ich habe die Sachen dann auch zügig eingereicht.
Von der Bank habe ich die Kontoeröffnung geschickt aber nur die erste Seite. Da steht alles wichtige drauf.
Gestern sagte die beim Termin wegen der Bankpapiere es müssten alle Seiten eingereicht werden. Obwohl auf der Seite von A bis Z alles stand. Im Umkehrschluss müsste jeder Harzt 4 beantragt nachweisen wann genau das Konto eröffnet wurde. Leider hab ich bald keines mehr, weil es bisher nicht genutzt wurde und es dazu noch im Minus ist.

Danach war Funkstille. Ich habe immer wieder nachgefragt was los ist. Telefonisch sagten die ich soll eine Erklärung abgeben das zuvor kein Konto bestand. Ich habe daraufhin eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass ich zuvor keins hatte und nichts nachweisen kann.

Danach kam der Termin für den 17.10. also gestern.

Plötzlich fehlte für den Antrag von 12/21 noch Papiere wie Vermögensauskunft und Einkommenerklärung wovon in dem Brief keine rede war zuvor. Diese Unterlagen hatte ich bereits mit dem Hauptantrag abgeben. Leider habe ich natürlich auch keinen Nachweis das es schon abgegeben wurde.
Leider lief auch viel telefonisch. Jetzt weiß ich, dass das falsch war und mache nun alles per Mail damit ich Nachweise habe.

Dann gab Sie mir komplett neue Antragsformulare mit einer Gültigkeit ab 21.09.22 (ich habe nichts neu gestellt/ich habe an diesem Tag die letzte Mail geschrieben und gefragt warum ich nichts mehr höre)und diese soll ich abarbeiten mit folgender Begründung:

-damit schonmal Geld ab 09/22 läuft und es wenigstens vorwärts geht
-wegen Datenschutz die Unterlagen nur gewisse Zeit gespeichert werden und somit die Unterlagen neu gemacht werden müssen also wegen dieser Löschung nicht mehr alles vorliegt

Der erste Antrag würde aber unabhängig davon weiter laufen war Ihre Aussage.

Was ich mich Frage wie soll ein neuer Antrag bewilligt werden wenn der erste nicht mal fertig wird?

Ich hab mich monatelang vertrösten lassen und das nicht geregelt wird bin ich bald auf der Straße weil mein Onkel das nicht mehr mitmacht.

Ich hoffe nun ist es verständlicher. Ich bedanke mich bei allen.



Zitat von Fettnäpfchen:
Die Geschichte geht schon viel zu lange und wer weiß wieviel Schreiben (Seiten) schon allein vom JC sind. + deine obendrauf und dazwischen.

Die angehängte Briefe sind die einzigen Briefe vom JC seit Februar. Es gibt allgemein nicht viele auch davor nicht.
Aber zulange geht es definitiv...viel zu lange....

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Birchler1967

Ich hab gehofft ich kann irgendwie schnell ans Ziel kommen ohne SG. Gericht und Anwalt hört sich weiterhin nach langer Zeit warten an.

Hat irgendjemand sonst noch einen Ratschlag...
Da keiner mehr geschrieben hat denke ich das vielleicht alles gesagt ist.
Wie sieht das aus mit Rechtsbeistand und Prozesskostenbeihilfe wenn ich einen Anwalt suche? Ich hab ja keinen Bescheid oder ähnliches? Bekomme ich trotzdem Beistand?

Eine letzte Frage: Warum wäre der erste Antrag hinfällig wenn der neue gestellt würde?
Ich wünsche allen eine gute Nacht.

Fettnäpfchen

Birchler1967

Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 22:51:31Warum wäre der erste Antrag hinfällig wenn der neue gestellt würde?
Weil der dann nicht mehr aufzufinden ist oder nie abgegeben wurde oder was für ein Märchen das JC auch sonst erzählen wird.
Wobei je nach dem was in den Anhängen so steht (hab sie (noch)nicht gelesen schießen die sich auch gleich ein Eigentor, wäre nicht das erste Mal.

Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 22:51:31Gericht und Anwalt hört sich weiterhin nach langer Zeit warten an.
Das sollte in deinem Fall in kürzester Zeit vom SG entschieden werden darum nennt sich das ja EA wie Eilantrag.

Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 22:51:31Hat irgendjemand sonst noch einen Ratschlag...
Schalte umgehend den Datenschutzbeauftragten* ein und schildere es so wie hier und auch das besonders schützenswerte Daten und Unterlagen zwar eingereicht wurden aber entweder nicht auffindbar sind oder auch mehrfach angefordert wurden. Und Bitte Ihn Dir in diesem Fall zu helfen und beizustehen.
Natürlich auch mit der freundlichen Bitte um Rückantwort.

Dazu gleich eine Schweigepflichtsentbindung dass er in deinem Namen agieren darf und damit gleich mit seiner Arbeit beginnen kann.

Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 22:51:31Wie sieht das aus mit Rechtsbeistand und Prozesskostenbeihilfe wenn ich einen Anwalt suche? Ich hab ja keinen Bescheid oder ähnliches? Bekomme ich trotzdem Beistand?
Steht alles in dem Link und auch in dem weiterführenden Link darin.

Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Er bekommt seit 12/2021 den Mietanteil für mich eingehalten. Also seitdem ich dort bin nur noch die hälfte der Miete.
Da besteht dann der Verdacht dass du Unterstützt wirst, bist du dann noch weiblich erst recht.
Liest sich andererseits auch so dass er selber ALG 2 bezieht. Da hätte auch er sich schon lange wehren müssen.

Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Im Dezember wurde ein kompletter Neuantrag gestellt.
Die Liste wurde komplett abgearbeitet was die haben wollten.
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Krankenkarte und Bankkarte hatte ich ich keine. Das hatte ich auch schriftlich so abgegeben.
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Im Februar kam die Versagung wegen fehlender Unterlagen.
Dem Widerspruch wurde statt gegeben.
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Dann kam der Brief das die lediglich die 4 Sachen haben wollen noch und dann alles da wäre. Nachdem Brief kam auch keine weitere Post das noch etwas fehlt.
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Telefonisch sagten die ich soll eine Erklärung abgeben das zuvor kein Konto bestand. Ich habe daraufhin eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass ich zuvor keins hatte und nichts nachweisen kann.
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Plötzlich fehlte für den Antrag von 12/21 noch Papiere wie Vermögensauskunftdiese Forderung war und ist zZ rechtswidrig und Einkommenerklärung wovon in dem Brief keine rede war zuvor. Diese Unterlagen hatte ich bereits mit dem Hauptantrag abgeben. Leider habe ich natürlich auch keinen Nachweis das es schon abgegeben wurde.
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Dann gab Sie mir komplett neue Antragsformulare mit einer Gültigkeit ab 21.09.22 (ich habe nichts neu gestellt/ich habe an diesem Tag die letzte Mail geschrieben und gefragt warum ich nichts mehr höre)und diese soll ich abarbeiten mit folgender Begründung:

-damit schonmal Geld ab 09/22 läuft und es wenigstens vorwärts geht
-wegen Datenschutz die Unterlagen nur gewisse Zeit gespeichert werden und somit die Unterlagen neu gemacht werden müssen also wegen dieser Löschung nicht mehr alles vorliegt


Der erste Antrag würde aber unabhängig davon weiter laufen war Ihre Aussage.
Das rote ist lediglich eine Anmerkung von mir.
Das fettegehört explizit für den Datenschutzbeauftragten hervorgehoben!


Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Ich wohne bei dem Partner meiner verstorbenen Tante.
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Ich hab mich monatelang vertrösten lassen und das nicht geregelt wird bin ich bald auf der Straße weil mein Onkel das nicht mehr mitmacht.
:scratch:
Wenn der Onkel deiner Tante und dann noch der Partner ist dann nennt man das auch Inzest.
Du solltest genauer schreiben denn da könnte man auch auf die Idee kommen das du ein Troll bist der nicht aufgepasst hat beim Schreiben.

Mein Tipp umgehend an den Datenschutzbeauftragten und an das SG wenden.
Das SG am besten persönlich mit allen Sachen die du zur Genehmigung für die Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) brauchst gleich mitnehmen. Unter Umständen auch telefonisch einen Termin ausmachen damit du nicht heim geschickt wirst.

*Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

MfG FN

Edit
Habe gerade mal zwei screenshoots angeklickt, da hast du viel zu wenig abgebildet. Bis auf die Klarnamen, Nummern und Wappen oder ähnliches was anonymisiert gehört gehört sich alles abzulichten sogar das Datum wie sonst soll man da was erkennen oder zuordnen können ohne das einem der Kopf raucht und uU auf reinen Vermutungen basiert weil man es nicht zuordnen kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Oktober 2022, 16:38:07
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Ich wohne bei dem Partner meiner verstorbenen Tante.
Zitat von: Birchler1967 am 18. Oktober 2022, 17:36:34Ich hab mich monatelang vertrösten lassen und das nicht geregelt wird bin ich bald auf der Straße weil mein Onkel das nicht mehr mitmacht.
:scratch:
Wenn der Onkel deiner Tante und dann noch der Partner ist dann nennt man das auch Inzest.
Du solltest genauer schreiben denn da könnte man auch auf die Idee kommen das du ein Troll

Tante = leibliche Verwandte von TE, diese Tante hatte einen Mann, der dann sozusagen der (eingeheiratete)  Onkel von TE ist. Oder nicht geheiratet, dann trotzdem der Onkel.
Also nicht blutsverwandt.
So verstehe ich das.  :scratch:


Zitat von: Birchler1967Eine letzte Frage: Warum wäre der erste Antrag hinfällig wenn der neue gestellt würde?


Zwei NEUanträge, das geht einfach nicht. Und wenn der zweite als "Neu" angesehen wird, gibt es für die Zeit davor nichts.   
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Birchler1967

Hallo Zusammen

Ich möchte ein kurz erwähnen wie es weiter ging bevor ich erneut was Frage. In vielen Fällen weiß man nicht wie es weiter ging oder endete.

Kurze Zusammenfassung:
Alg 2 wurde im Dez 2021 beantragt(Neubeantragung). Bearbeitung zog sich monate lang unbegründet hin ohne abschließende Bearbeitung. Im Oktober hatte ich einen Termin, indem man mich aufforderte einen komplett neuen Antrag zu stellen mit angeblichen Antragsstellung zum 21.09.2022. An diesem Tag hatte ich bloß eine Mail gesendet und gefragt wieso man nichts mehr hört.
Anschließend wandte ich mich an das Forum und folgte den Ratschlägen hier.
Ich stellte einen Antrag beim Sozialgericht bzw Klage.
Sozialgericht antworte mit Eingangbestätigung. Paar Tage später kam ein Brief bzw. eine Kopie vom JC welches ebenfalls ans Sozialgericht adressiert war. Das Jobcenter bittet darum meinem Antrag abzulehnen mit einer unkorrekten Begründung.
Diese Begründung konnte ich widerlegen.
Anschließend kam vom Jobcenter ein Bewilligungsbescheid mit Gültigkeit ab September. Zahlung erfolgte.
Bisher allerdings nichts weiter vom Sozialgericht. Das fand alles im Dezember 2022 statt.
Allerdings steht Dez 2021 bis August 2022 noch aus.
Ich dachte das ist noch in Bearbeitung. Ich habe nun gelesen, dass die Klage hinfällig ist sobald das Jobcenter eine Entscheidung trifft.

Nun meine Frage:

Muss ich noch auf eine Antwort/Entscheidung vom Sozialgericht warten?

Oder muss ich einen Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid(fehlerhafter Bewillungszeitraum) vom Jobcenter stellen?

Ich möchte keine Frist verstreichen lassen falls ein Widerspruch notwendig ist. Wollte aber auch abwarten was noch vom Gericht kommt und nicht voreilig sein. Daher meine Unsicherheit.

Ansonsten möchte ich mich vom Herzen für eure Hilfe bedanken.

Viele liebe Grüße;)

Fettnäpfchen

Birchler1967

Wende dich damit an das zuständige SG und erfrage deine Antwort dort. Nur die können dir das beantworten. Natürlich mit dem dir zugeteilten AZ.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.