Keine Auskunft

Begonnen von Arena, 22. Oktober 2022, 17:33:45

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Arena

Hallo, ich befinde mich seit Februar in Hartz 4 Leistungen. Mein Alter Arbeitgeber wurde am 24.08 im Vergleich dazu verdonnert mir meine 1300€ Brutto auszuzahlen. Das Geld wird an das Jobcenter überwiesen. Seit fast 2 Monaten bekomme ich keine Auskunft außer das noch Unterlagen Fehlen und ich die Lohnabrechnung gesendet habe. Keine Auskunft wie der aktuelle Status der Bearbeitung ist. Was kann ich tun? Sowie von der Teamleitung und Sachbearbeiter auf schriftliche Anfragen keine Auskunft.

mfg

Kopfbahnhof

Hast wohl Langeweile?

Brutto wird schon mal nicht Ausgezahlt, sondern Netto.
An das JC wird schon mal gar nichts vom AG Überwiesen.

Yavanna

Bekommst du laufend Leistungen oder noch nichts wegen  der fehlenden Unterlagen?

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Oktober 2022, 17:40:09An das JC wird schon mal gar nichts vom AG Überwiesen.

Natürlich kann das sein, wenn das Jobcenter schon zahlt und einen Anspruchsübergang geltend gemacht hat.

Arena

Es geht drum, das das Geld an das Jobcenter gezahlt wird und nicht an mich und das Jobcenter das Verrechnen soll (Wurde so vereinbart). Unterlagen wurden gesendet und die Lohnabrechnung wurde am 09.09.2022 erstellt. Ich bekomme aber keine Auskunft über den aktuellen Status. Da zum Berechnen die Lohnabrechnung schon längst vorliegt, aber mir nicht gesagt wird, ob und wann das Geld an das Jobcenter schon gezahlt wurde. Was kann ich tun um trozdem Auskunft zu bekommen?

mfg

Kopfbahnhof

Zitat von: Yavanna am 22. Oktober 2022, 17:45:45einen Anspruchsübergang geltend gemacht hat
Was soll das denn sein, ein JC kann bei einem AG keine Ansprüche geltend machen.

Und ein AG kann Lohnnachzahlungen auch nicht einfach an das JC zahlen.

TripleH

ZitatWas soll das denn sein, ein JC kann bei einem AG keine Ansprüche geltend machen.

Natürlich kann es das, § 115 SGB X.

Zitat(1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.

Es kann den Arbeitgeber sogar selbst verklagen.

ZitatSeit fast 2 Monaten bekomme ich keine Auskunft außer

Was für eine Auskunft erwartest du im Erstattungsverfahren zwischen Arbeitgeber und Jobcenter? Was genau wurde vom Arbeitsgericht im Vergleich dazu geregelt?
Soll das Jobcenter errechnen, wieviel davon ihm zusteht und wieviel aufgrund Freibetrag dir?

Arena

Vom Gericht soll es mir ausgezahlt werden. Das Jobcenter hat aber den Arbeitgeber angeschrieben, das der Lohn an Sie geht ( 1300€ Brutto - 1020€ Netto bzw. 536€ vom Kleingewerbe) von einer Beratungsstelle wurde mir gesagt, es gibt zwei Möglichkeiten.

1. Das Geld wird an Oktober angerechnet - Im Oktober bekam ich 653 € vom Jobcenter also wäre der Rest eine Differenz der Angerechnet werden würde.

2. Die 1020€ würden auf so und so viel Monate aufgeteilt so, dass ich das Geld auf einmal bekomme.

Ich war keine drei Monate Vollzeitarbeiten, also wurde mein Hartz 4 Weiter bewilligt.

Wie ist den da nun die Sachlage? Weil es ist, der Lohn den Ich erarbeitet habe und wie wird das den Berechnet in dem Fall und warum bekomme ich zu meinem Lohn keine Auskunft?

TripleH

Das war der Lohn von 3 Monaten? Also im Oktober kann nichts angerechnet werden, wenn nichts zufließt. Auch als einmaliges Einkommen kann nichts auf 6 Monate aufgeteilt werden, wenn nichts zufließt. Wenn tatsächlich das Jobcenter Erstattung beim Arbeitgeber angemeldet hat, errechnet es, was dir fiktiv in den Monaten, in denen der Lohn eigentlich hätte gezahlt werden müssen, nur an ALG2 zugestanden hätte und die Differenz muss der Arbeitgeber an das Jobcenter zahlen.

Woran es noch liegt, dass das noch nicht berechnet wurde, kann man aus der Ferne natürlich nicht sagen.

Arena

Nein Nur der Januar Lohn 2022 und am 24.08.2022 wurde das Urteil gesprochen. Aber was kann man tun das man Auskunft bekommt. An wenn kann man sich wenden. Auf Mail und Faxe reagiert das Jobcenter nicht.

TripleH

An den Teamleiter der zuständigen Leistungsabteilung, ggf. an die Geschäftsführung oder aber das Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit, wenn es eine "gemeinsame Einrichtung" ist.

Oder an deinen Anwalt, wenn du einen hattest für den arbeitsgerichtlichen Prozess, denn der sollte wissen, wie der Vergleich durchgesetzt werden kann.