Gasabschlag Dezember

Begonnen von tiny_dancer, 27. Oktober 2022, 13:10:54

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tiny_dancer

Hallo,

wie verhält sich das mit dem Gasabschlag für Dezember bei H4. Mein Vermieter zahlt in diesem Monat kein Abschlag an den Versorger. Was wird mit dem Guthaben ?

LG tiny

Greywolf08


tiny_dancer

Eigentlich steht der Gasabschlag für Dezember dem Verbraucher zu, mein Vermieter zahlt nicht und der Versorger holt sich das Geld vom Staat zurück.

Greywolf08

Da dein Vermieter den Abschlag aber mit deiner Miete bekommt, muss er diesen auch an den Versorger weiterleiten. Tut er das nicht, erscheint der Abschlag auf der nächsten Nebenkostenabrechnung als Guthaben. Und das geht ja dann eh wieder ans Jobcenter.
Es sei denn, die JC überweisen im Dezember generell keine Heizkosten an die LE.

Fettnäpfchen

tiny_dancer

Zitat von: tiny_dancer am 27. Oktober 2022, 13:22:10Eigentlich steht der Gasabschlag für Dezember dem Verbraucher zu, mein Vermieter zahlt nicht und der Versorger holt sich das Geld vom Staat zurück.
Ich verstehe das überhaupt nicht, ging mir beim ersten Beitrag aber auch so  :weisnich:

MfG FN
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tiny_dancer

Zitat von: Greywolf08 am 27. Oktober 2022, 16:24:31Da dein Vermieter den Abschlag aber mit deiner Miete bekommt, muss er diesen auch an den Versorger weiterleiten. Tut er das nicht, erscheint der Abschlag auf der nächsten Nebenkostenabrechnung als Guthaben. Und das geht ja dann eh wieder ans Jobcenter.
Es sei denn, die JC überweisen im Dezember generell keine Heizkosten an die LE.


Mein Vermieter zahlt im Dezember keinen Abschlag an die Stadtwerke. Warum soll ich jetzt den Abschlag zahlen ? Und ob er das mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet bezweifle ich. Es würde Sinn machen, wenn die Jobcenter den Heizkostenabschlag für Dezember nicht zahlen.

Greywolf08

Zitat von: tiny_dancer am 27. Oktober 2022, 22:48:55Mein Vermieter zahlt im Dezember keinen Abschlag an die Stadtwerke. Warum soll ich jetzt den Abschlag zahlen ? ...
Kommt darauf an ob du vom Jobcenter unabhängig bist, Aufstocker oder Voll LE bist. Wenn du nur Leistungen vom JC bekommst oder Aufstocker bist, dann zahlen die natürlich auch deinen HK Abschlag. Dann steht der dem JC zu und du musst ihn beiseite legen und nur die KM + BK an deinen Vermieter überweisen.
Wenn du nichts vom JC bekommst, dann bekommt dein Vermieter von dir auch nur die KM + BK und den Abschlag für die HK kannst du behalten.
Ich weiß aber auch nicht, wie das dann abläuft, wenn die HK schon in der Miete inkludiert sind. Man muss ja die Warmmiete (sofern diese vom JC kommt) an den Vermieter weiterreichen. Wenn der Vermieter aber den Abschlag nicht weiterleitet, kannst du nur mittels Nachweis der Überweisung dem JC belegen, das du die HK gezahlt hast, wenn die die HK zurück haben wollen. :weisnich: 

OLD-MAN

Ich ändere nix!

Als Hartz IV Empfänger hat man eh nix von dem Abschlag, da ja die Heizkosten vom JC im Rahmen der KdU übernommen werden.

In der nächsten Heizkostenabrechnung (also die des lfd. Jahres 2022), die ja irgendwann im Laufe des Jahres 2023 erstellt wird, werde ich 13 Abschlagszahlungen für Heizung berücksichtigen.


111929

Habe  eine Gastherme im kleinen Mietshäuschen-zahle die Abschläge selber. Diese wurden vom JC bewilligt. Da müsste dann ein Änderungsbescheid kommen ?