Schulbedarf

Begonnen von Sese, 03. November 2022, 07:03:49

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sese

Hallo liebes Forum,

meine Tochter ist in den Herbstferien aus einem anderen Bundesland zu mir gezogen. Sie geht jetzt hier in die Grundschule und braucht sofort neue Schulbücher.
Das Geld für den Schulbedarf wird ja pauschal im August ausgezahlt.
Nun ist aber November.
Kann ich die Ausgaben trotzdem geltend machen (als Mehrbedarf oder über Bildung und Teilhabe ?) ??

Sheherazade

Zitat von: Sese am 03. November 2022, 07:03:49Das Geld für den Schulbedarf wird ja pauschal im August ausgezahlt.

Und wer hat das Geld im August für deine Tochter bekommen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

Mehrbedarf für Schulbücher können abseits der Schulpauschale und BUT beim Jobcenter geltend gemacht werden. Liste der Schule mit ISBN und Preisen einreichen. Gilt aber nur für Bücher, keine Arbeitshefte, Workbooks, etc.

Sese

Super.
Dann deklariere ich die Bücher also als Mehrbedarf.