Regelleistungsminderung aufgrund von erhöhter Strompauschale Az.: B 14 AS 151/10

Begonnen von Darkwing, 29. Oktober 2022, 13:27:02

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Darkwing

Hi, ich habe mich hier mal angemeldet, weil ich eine Frage habe und nicht sicher bin, wie die genaue Gesetzeslage dazu ist.

Und zwar bewohne ich ein Zimmer mit pauschaler Stromabrechnung, welche bisher vom Amt als Teil der Miete übernommen wurde. Jetzt wurde diese Strompauschale von meinem Vermieter aufgrund der gestiegenen Energiepreise leicht erhöht, was das Amt dazu veranlasst hat, mir die Strompauschale direkt von der Regelleistung abzuziehen und dem Vermieter zu überweisen.

Laut diesem Artikel, hat aber das BSG aber entschieden, dass das nicht zulässig ist. Was soll ich machen? Ich meine ein Widerspruch ist klar, aber habe ich denn auch das Recht auf meiner Seite? Will es mir natürlich auch nicht mit meiner Sachbearbeiterin verscherzen, mit der ich per Mail bisher immer einen freundlichen Kontakt hatte.
Aber angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten kann ich nicht auf 50 Euro verzichten und sehe das auch nicht ein, weil nicht mal gewährleistet ist, dass ich einen solchen Verbrauch habe...

Es ist ein echt kleines Zimmer, mit Waschbecken und Kochecke und die Miete ist eh schon die ganze Zeit sehr niedrig, daher sehe ich dass nur schwer ein. Auch wenn das letzten Endes nichts zur Sache tut.

Weiß da jemand Rat? Vielen Dank für eure Antworten!

Fettnäpfchen

Darkwing

Zitat von: Darkwing am 29. Oktober 2022, 13:27:02Jetzt wurde diese Strompauschale von meinem Vermieter aufgrund der gestiegenen Energiepreise leicht erhöht, was das Amt dazu veranlasst hat, mir die Strompauschale direkt von der Regelleistung abzuziehen und dem Vermieter zu überweisen.
Aufgrund welcher Rechtslage?
Ist ja wahrscheinlich ein Pauschalmietvertrag, mit welcher Rechtsrundlage hat dein VM die Pauschale abgeändert und/oder warst du einverstanden?
Was genau hat das JC geschrieben (am besten mal anonymisiert einstellen)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Darkwing am 29. Oktober 2022, 13:27:02was das Amt dazu veranlasst hat, mir die Strompauschale direkt von der Regelleistung abzuziehen und dem Vermieter zu überweisen.
Ja sicher doch :scratch:

Pauschalen können jederzeit an die aktuelle Situation Angepasst werden.
Schreiben vom VM an das JC, dass muss die höhere Pauschale auch weiterhin Übernehmen.

JensM1

Ich kann das Urteil leider nicht öffnen, bin zur Zeit nicht in DE.

Meiner Meinung nach dürfen die Haushaltsstromkosten auch bei einem pauschalen Mietvertrag nicht als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, wenn sie separat ausgewiesen werden. Dies scheint hier der Fall zu sein.

Bei dem aufgeführten Urteil scheint es sich laut Google ja um eine Pauschalgesamtmiete zu handeln, von der das JC einfach mal einen fiktiven Betrag für HH-Strom abgezogen hat.

Sollte ich falsch liegen, gern entsprechende Rechtssprechung posten, lerne gern was dazu.

Darkwing

Sorry für die späte Antwort, aber ich war die Tage nicht zuhause und bekam auch keine Benachrichtigung, dass Antworten kamen. Dachte, dass wär voreingestellt.

Aber zum Thema:
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2022, 16:15:00Darkwing

Zitat von: Darkwing am 29. Oktober 2022, 13:27:02Jetzt wurde diese Strompauschale von meinem Vermieter aufgrund der gestiegenen Energiepreise leicht erhöht, was das Amt dazu veranlasst hat, mir die Strompauschale direkt von der Regelleistung abzuziehen und dem Vermieter zu überweisen.
Aufgrund welcher Rechtslage?
Ist ja wahrscheinlich ein Pauschalmietvertrag, mit welcher Rechtsrundlage hat dein VM die Pauschale abgeändert und/oder warst du einverstanden?
Was genau hat das JC geschrieben (am besten mal anonymisiert einstellen)

MfG FN
Nein, ich war nicht einverstanden. Der Vermieter hat mir eine Mieterhöhung zukommen lassen, welche ich dann beim Amt einreichte. Dann kam der Bescheid und weniger Überwiesen, also die Regelleistung. Habe immer die Pauschle von 30 Euro gehabt und das war auch im Mietvertrag so ausgewiesen. Jetzt hat sich dass eben auf 51 Euro erhöht und die ziehen mir gleich den gesamten Strom ab.

Ich mache mal Fotos von dem Bescheid und poste sie.

Und danke für eure Antworten!

Edit: Dateianhänge wollte ich einfügen aber es geht nur von einer Online-Bilddatei?

Darkwing

Habe die Option gefunden  :clever:

Zitat von: JensM1 am 29. Oktober 2022, 19:02:11Ich kann das Urteil leider nicht öffnen, bin zur Zeit nicht in DE.

Meiner Meinung nach dürfen die Haushaltsstromkosten auch bei einem pauschalen Mietvertrag nicht als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, wenn sie separat ausgewiesen werden. Dies scheint hier der Fall zu sein.

Bei dem aufgeführten Urteil scheint es sich laut Google ja um eine Pauschalgesamtmiete zu handeln, von der das JC einfach mal einen fiktiven Betrag für HH-Strom abgezogen hat.

Sollte ich falsch liegen, gern entsprechende Rechtssprechung posten, lerne gern was dazu.

Hm, genau genommen stellt sich mir das so dar, dass du das vollkommen richtig analysiert hast. Das wäre natürlich blöd, da sie bisher immer die 30 Euro gezahlt haben.

Sollte ich dennoch einen Widerspruch wagen?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Darkwing

Zitat von: Darkwing am 02. November 2022, 14:13:49Sollte ich dennoch einen Widerspruch wagen?
Wenn man wüsste wie das schreiben zur Mieterhöhung ausschaut könnte man mehr sagen. Bzw der alte und der neue MV wären zum nachlesen da.
Allerdings glaube ich das ein Pauschalmietvertrag nicht einfach so geändert werden kann bei google ist da viel zu finden aber alles speziell am besten selber nachschauen >(Kann eine Pauschalmiete einfach erhöht werden)
Bei dem grenzwertigen Text der in den Scann`s zu lesen ist deutet es darauf hin das die das mit den Rechten nicht so genau nehmen und wahrscheinlich auch noch eine Optionskommune ist.
Unterkunftskosten und Urteile
MfG FN
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Ratlos

Wegen höherer Betriebskosten ist die Erhöhung der Pauschalmiete in aller Regel nur zulässig wenn das im MV auch vereinbart ist. Es gibt aber Ausnahmen. Wichtig wäre zu sehen was im Mieterhöhungsverlangen steht um detailliertere
Auskunft geben zu können.

Kopfbahnhof

Zitat von: Darkwing am 29. Oktober 2022, 13:27:02bewohne ich ein Zimmer mit pauschaler Stromabrechnung
Ist der Strom in der Mietpauschale mit dabei, oder geht der Extra?

Hast du einen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter und einen eigenen Zähler?
Wie kommt das JC sonst auf die genaue Summe von 52,50€?

Als Pauschale für ein Zimmer, scheint mir das auch recht hoch zu sein.


Darkwing

Ich habe ein Schreiben vom Vermieter bekommen, mit den sich ändernden Kosten. Der Strom ist extra angegeben, aber das war vorher auch so. Daher verstehe ich auch nicht, warum das mit einem Mal nicht mehr gezahlt wird.

Einen Zähler habe ich nicht und daher wird es pauschal abgerechnet, nur eben einzeln angegeben. Darauf stützt sich wohl das Amt, um diesen Teil nicht zahlen zu müssen. Finde das aber für ein möbeliertes Zimmer zu hoch.

Das hier ist eigentlich recht interessant:

"- Urteile vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R:
Wenn die Kosten der Warmwasserbereitung in den Heizkosten enthalten sind, darf nur die dafür im Regelsatz enthaltene Pauschale abgezogen werden; das gleiche gilt für Haushaltstrom in Pauschalmieten.
Eine rechnerische Ermittlung der der Warmwasserkosten, u.a. die nach § 9 HKV (nach Gradtagen oder 18% Pauschale), ist generell rechtswidrig, egal ob diese vom Vermieter oder dem Leistungsträger vorgenommen wird.
(Hinweis: Das gilt lt. BSG-Urteil vom 15.12.2010, Az. B 14 AS 61/09 R, auch für Zeiträume vor dieser Rechtsprechung, konkret seit 01.01.2005.)"

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ratlos

Ganz so einfach wie sich dein VM das vorstellt geht es aber nicht.
Wie stellt er den Strombertrag 52,50 € fest wennfür dich kein eigener Zähler vorhanden ist?
Welchen Satz in Cent bringt er für die Kilowattstunde in Ansatz?
Bei derzeit ca. 34 ct pro kw/h würde das einem Verbrauch von 1.852 kw/h im Jahr entsprechen.
Das ist sehr viel für eine Einzelperson. Die 52,50 € sind m.E. zu hoch angesetzt.

Zur Zustimmung hast du eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des übernächsten Monats.
Die Wirksamkeit ab 01.10. ist damit schon mal nicht gegeben.
Eine einseitige Erhöhung vor der Abrechnung ist unzulässig und nur bindend wenn sie gemeinsam vereinbart wird.

Vorsicht ist geboten, wenn dir der VM einen neuen MV unterschreiben lassen will.
Das würde den Status deines jetzigen Kündigungsschutzes außer Krat setzen und dein Kündigungsschutz beginnt von neuem.
Frage: Wieviel hast du bisher monatlich für Strom bezahlt, bzw. enthielt bisher der Pauschalmietpreis?

Darkwing

Zitat von: Ratlos am 03. November 2022, 10:41:23Ganz so einfach wie sich dein VM das vorstellt geht es aber nicht.
Wie stellt er den Strombertrag 52,50 € fest wennfür dich kein eigener Zähler vorhanden ist?
Welchen Satz in Cent bringt er für die Kilowattstunde in Ansatz?
Bei derzeit ca. 34 ct pro kw/h würde das einem Verbrauch von 1.852 kw/h im Jahr entsprechen.
Das ist sehr viel für eine Einzelperson. Die 52,50 € sind m.E. zu hoch angesetzt.

Zur Zustimmung hast du eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des übernächsten Monats.
Die Wirksamkeit ab 01.10. ist damit schon mal nicht gegeben.
Eine einseitige Erhöhung vor der Abrechnung ist unzulässig und nur bindend wenn sie gemeinsam vereinbart wird.

Vorsicht ist geboten, wenn dir der VM einen neuen MV unterschreiben lassen will.
Das würde den Status deines jetzigen Kündigungsschutzes außer Krat setzen und dein Kündigungsschutz beginnt von neuem.
Frage: Wieviel hast du bisher monatlich für Strom bezahlt, bzw. enthielt bisher der Pauschalmietpreis?

Vorher habe ich 30 Euro Strompauschale gehabt. Die hatte das Amt bisher übernommen, aber jetzt wollen sie wohl nicht mehr.

Leider habe ich die Abrechnung nicht mehr für das Amt, also die Vermietererklärung.

Unterschrieben habe ich noch nichts Neues. Soll ich einen Widerspruch machen? Und was sollte ich angeben?

Danke auf jeden Fall für deine Hilfe!

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ratlos

Zitat von: Darkwing am 29. Oktober 2022, 13:27:02mir die Strompauschale direkt von der Regelleistung abzuziehen und dem Vermieter zu überweisen.
Lt. deinem Posting akzeptiert doch das Amt - sogar kurzfristig - die Erhöhung auf 284,77 €
nur wird die enthaltene Strompauschale jetzt direkt an deinen VM überwiesen.
So stehts jedenfalls geschrieben.
Warum plötzlich die Direktzahlung an VM erfolgt weiß ich ja nicht.
Verlust kann ich keinen erkennen.
Das ist KEIN Mietvertrag sondern ein Nutzungsvertrag und Teile davon sind rechtlich unwirksam.
Außerdem hat dieser Vertrag bereits am 31.01.2020 geendet.

Nach den alten bindenden Rechtsentscheiden unterliegt auch ein Nutzungsvertrag voll dem Mietrecht.
Ob das derzeit noch so ist muss man prüfen denn RE gibt es nicht mehr - siehe WuM 1985, Seite 78.

Dein zitiertes Urteil trifft nur teilweise zu, denn es erfolgte seitens des JC keine Ermittlung der Kosten für Haushaltsenergie aus dem RS.  Die Kosten hierfür hat einseitig dein VM festgelegt.
Wie ist dann das jetzt laufende Vertragsverhältnis? Der gepostete Vertrag ist ja ausgelaufen!


Darkwing

Ja, die von dem Verein, wo ich in derem Haus ein Zimmer habe, ist da so ein bißchen lapidar. Der gilt immer noch, auch wenn ich nichts schriftliches habe.

Das Urteil habe ich auch schon abgeharkt. Es trifft wohl nur zu, wenn das Amt eigenwillig irgendwelche Berechnungen vornimmt, die so nicht klar in der Nebenkostenabrechnung stehen.
Aber im Grunde dürfte ich ja nur den Satz für Strom der auch in der Regelleistung festgelegt ist abgezogen bekommen, oder?
Die Heizkosten übernehmen sie und das ja ab Oktober 22, also dem letzten Monat, der ab dem die Erhöhung galt. Den Strom für Oktober muss ich dann wohl nachzahlen, da der ja auch schon nicht gezahlt wurde und jetzt für November...

Hm, will mich mit denen da nicht anlegen, sonst wird die Wohnung "vielleicht unbewohnbar" für mich. Finde das aber auch zu hoch für ein Zimmer. Hab zwar einen 2-Plattenkocher hier und einen Mini-Ofen, aber sonst keinen Großverbraucher.

Wenn ich einen Widerspruch einlege muss ich den ja glaube ich begründen. Nur eine klare Begründung habe ich ja nicht. Also werde ich mich wohl mit abfinden müssen, auch wenn es schmerzt.