Regelleistungsminderung aufgrund von erhöhter Strompauschale Az.: B 14 AS 151/10

Begonnen von Darkwing, 29. Oktober 2022, 13:27:02

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Kopfbahnhof

Zitat von: Darkwing am 04. November 2022, 14:24:53der auch in der Regelleistung festgelegt ist abgezogen bekommen, oder?
Hier wohl eher nicht.
Du wohnst in einem Wohnheim in einem Zimmer, zur Pauschalmiete, also muss das JC auch den Strom mit Übernehmen.
Warum hier die Stromkosten extra Ausgewiesen sind, verstehe ich nicht so richtig.

Zudem liegen die Kosten der Unterkunft wohl noch weit unter der Angemessenheitsgrenze.

Ratlos

Zitat von: Darkwing am 04. November 2022, 14:24:53Der gilt immer noch, auch wenn ich nichts schriftliches habe.
Der Vertrag wäre durch Fristablauf 31.01.2020 erloschen, wenn dir dein VM innerhalb von 2 Wochen die weitere Nutzung untersagt hätte. Hat er aber nicht obwohl er das Ende der vertraglichen Nutzung 31.01.2020 kannte.

Du hast Glück durch § 545 BGB. Dadurch hast du jetzt praktisch vollen gesetzlichen Mieterschutz. Durch den § 545 hast du jetzt einen Vertrag auf unbestimmte Dauer also ohne jede Befristung.
Teile des Vertrages sind sowieso rechtsunwirksam zu deinem Vorteil.
Mich würde aber interessieren wie der VM die Stromkosten-Erhöhung errechnet hat, nachdem du keinen eigenen Zähler hast.