Hartz 4 ohne Vermögensprüfung, doch das JC verlangt Einkommenssteuerbescheid

Begonnen von Gruni, 03. November 2022, 11:49:54

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gruni

Hallo zusammen,

ich brauche mal euren Rat: Seit Jahren wird vom Jobcenter wegen Corona allen ein vereinfachten Zugang zu Leistungen von ALG II-Leistungen gewährt, also ohne geforderte Angaben über bestandenenes bzw. bestehendes Vermögen.

Jetzt verlangt das JC von mir den Einkommensbescheid für das Jahr 2021. Da ich letztes Jahr 6 Mon. gearbeitet habe, habe ich eine Steuerrückerstattung bekommen und würde mich mit dem Bescheid selbst belasten.

Das JC droht mir an, wenn ich dieser "Aufforderung zur Mitwirkung" nicht nachkomme, daß meine Leistungen wahrscheinlich ab dem 1.12. dann solange nicht gezahlt werden, bis ich es tue.
Es wurden weder im letzten noch im vorletzten Jahr und in den Jahren davor (da auch schon ALG II Leistungen bezogen) speziell Fragen nach Einkommenssteuerbescheiden gestellt.

Jetzt ist meine Frage: Muß ich Fragen vom JC wegen Vermögen (zu dem der Einkommenssteuerbescheid für mich dazuzählt) beantworten bzw. den Bescheid ans JC schicken? Für mich sind nach der jetzigen Regelung Fragen nach dem Vermögen unzulässig, wer sieht das auch so?

skypan

Die Steuerrückerstattung ist Einkommen im Zuflussmonat. Dieses Einkommen muss nachgewiesen werden.

Yavanna

Steuererstattung ist Einkommen.
Außerdem sind Fragen nach Vermögen durchaus legitim. Nur weil der Freibetrag erhöht ist, heißt das nicht, dass alles durchgewunken wird. Dann hätte man gar keine Grenze setzen müssen.

Ottokar

Zitat von: Yavanna am 03. November 2022, 14:37:17Außerdem sind Fragen nach Vermögen durchaus legitim.
Nur wenn im Antrag angegeben wurde, das man erhebliches Vermögen hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gruni

Ich war nicht ganz ausführlich bei meiner Fragestellung.Also: Ich habe dieser Jahr im April 1475€ erstattet bekommen. Weil ich Schwerbehindert bin, sind von dem Betrag 1140€ Behinderten-Pauschbetrag.
Zudem hatte ich auch im April eine Auto-Reparaturrechnung knapp über 1000 €.
Den Rest der Summe, dachte ich, ist vom JC mit meinem Jahresfreibetrag zu verrechnen.

Wie ist die Situation jetzt zu bewerten? Was denkt ihr, was bzw. wieviel oder ob ich was zurückzahlen muß?

TripleH

ZitatWas denkt ihr, was bzw. wieviel oder ob ich was zurückzahlen muß?

Wahrscheinlich alles abzüglich Versicherungspauschale und Kfz-Haftpflichtversicherung, soweit das nicht schon bei anderem Einkommen berücksichtigt wurde.

Zusätzlich droht ein Bußgeld.

ZitatDen Rest der Summe, dachte ich, ist vom JC mit meinem Jahresfreibetrag zu verrechnen.

Was soll ein Jahresfreibetrag sein? Die Erstattung ist normales Einkommen, keine Zinserträge oder so. Und selbst da wäre der Freibetrag von 100 Euro weit überschritten. Die Kfz Reparaturkosten interessieren dabei nicht.