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Begonnen von hotwert, 10. September 2022, 18:38:41

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Kein Bittsteller

Nachtrag:
Zum 1.12.2022 steht dir mit deiner ERM-Rente auch die Energiepreispauschale für Rentner in Höhe von 300€ zu.
Es ist dabei egal ob die Rente befristet ist oder nicht.

hotwert

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2022, 18:18:51hotwert

Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 17:19:31Das Jobcenter überweist ja immer im voraus, kann ich jetzt davon ausgehen dass Ende November schon nichts mehr überwiesen wird? Irgendwie fehlt mir dann ja erstmal das Geld...
Jeep darauf wird es hinauslaufen.
Du kannst ja zeitgleich mit der VÄM gleich einen Darlehensantrag für diesen Monat stellen.
Was das JC macht ist fraglich denn wenn du rückwirkend Rente bekommst, was nicht so ersichtlich ist, dann werden die auch die gezahlten Leistungen bis dahin zurückfordern.

MfG FN

Es ist rückwirkend Rente gewährt, ab 1.11.19.

Die Nachzahlung beträgt laut Bescheid über 35.000€. wird aber nicht ausgezahlt, da das Jobcenter vermutlich selbst mit der Rentenkasse abrechnet.
Auf dem Bescheid steht nur "die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausbezahlt"
Ich hab mal grob gerechnet, die Differenz zwischen ALG ii und Rente müssten in der Zeit um die 5000€ sein, die ich als Nachzahlung bekommen sollte.
Vll kommt das Geld ja vor Dezember noch...

Wolverine36

Und auch die die Witwenrente haben bekommen die Energiekostenpauschale. :mail:

Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 21:39:36Es ist rückwirkend Rente gewährt, ab 1.11.19.
also richtig vermutet von mir weil:
Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 11:42:05also 2019 waren is ca. 920€ im Monat,

Da kann man nur noch wünschen dass das dann alles korrekt abläuft.
Falls du es brauchen kannst der entsprechende Ratgeber.

Wann kann der Leistungsträger mit anderen Sozialleistungen aufrechnen

Da besonders den weiterführend Link benutzen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hotwert

Soweit ich das nun mitbekommen habe, muss das Jobcenter die Bescheide aufheben und das Geld von der Rentenversicherung zurückverlangen.

Rente wurde ab 1.11.19 gewährt, damals war ich noch in ALG I.

Dürfen die für den kompletten Zeitraum das mit der Rentenversicherung verrechnen? Und ALG I auch noch?
Oder gibt's da eine Frist?
Ich hatte immer nur vorläufige Bewilligung, nie abschließende.

Ich mein, ich hab nichts dagegen wenn meine Nachzahlung höher ausfällt. Schließlich hatte ich ja auch Stress mit dem Jobcenter und musste Bewerbungen schreiben usw...

Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: hotwert am 10. November 2022, 17:36:30Dürfen die für den kompletten Zeitraum das mit der Rentenversicherung verrechnen? Und ALG I auch noch?
Oder gibt's da eine Frist?
Ich hatte immer nur vorläufige Bewilligung, nie abschließende.
...Das kann ich dir leider nicht beantworten da fehlt mir das Wissen dazu.
Gefühlt würde ich sagen durch die Vorläufigen Bewilligungen dürfen die das.
Hab mal kurz in den weiterführenden Link geschaut und da sind die § massenhaft vertreten also für mich so etwas wie ein Buch mit sieben Siegel. Damit sind wir wieder bei meinem ersten Satz...

MfG FN
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hotwert

Gerade kam der Brief mit "Aufhebung des Bescheids vom 23.05.2022"

"die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetztbuch - SGB II wird ab dem 01.12.2022 ganz aufgehoben."

Alle weiteren Seiten sind nur Gesetzestexte und Rechtsfolgenbelehrung.
So wie ich das lese bekomm ich also ende November nochmal Geld vom Jobenter?

BigMama

Zitat von: hotwert am 10. November 2022, 18:48:52So wie ich das lese bekomm ich also ende November nochmal Geld vom Jobenter?
Nein, du erhältst Ende November keine Zahlung mehr für Dezember. Das Geld welches Ende November bereits angewiesen wird, sind die Leistungen für den Dezember. Da ab 01.12. aufgehoben wurde, erhältst keine Zahlung mehr vom JC.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

JensM1

ZitatSoweit ich das nun mitbekommen habe, muss das Jobcenter die Bescheide aufheben und das Geld von der Rentenversicherung zurückverlangen.

Rente wurde ab 1.11.19 gewährt, damals war ich noch in ALG I.

Über die letzten 2 vorläufigen Zeiträume - also alle, die ab 12/21 begonnen haben, der Rest dürfte verfristet sein - muss das JC noch endgültig entscheiden, bevor es mit der DRV abrechnen kann

Anschließend rechnet dir das JC die Rente fiktiv an, um so die dir evtl. zustehenden Freibeträge und  die Höhe des Erstattungsanspruches gegen die DRV zu ermitteln.

Im Anschluss beziffert das JC den Erstattungsanspruch bei der DRV, du bekommst davon eine Zweitschrift. Bescheide werden dabei nicht aufgehoben.

Das JC darf sich hinsichtlich der "normalen" Leistungen nicht mehr erstatten lassen, als dir zugestanden hat. Zusätzlich lässt es sich auch noch KV, PV und KV-Zusatzbeitrag erstatten. Dieser Teil muss dich sofern gesetzlich versichert nicht interessieren.

ALG I macht einen eigenen Erstattungsanspruch geltend. Solltest du im Abrechnungszeitraum bspw. Krankengeld erhalten haben, macht das die KV auch.

Wenn das alles durch ist, bekommst du die dir evtl noch zustehenden Restbeträge von der DRV ausgezahlt.

Da du nicht erwerbsfähig bist, ist das JC zukünftig nicht mehr zuständig für dich. Falls Überbrückungsdarlehen notwendig, musst du das beim Sozialamt beantragen.

 

hotwert

Zitat von: JensM1 am 10. November 2022, 19:08:39
ZitatSoweit ich das nun mitbekommen habe, muss das Jobcenter die Bescheide aufheben und das Geld von der Rentenversicherung zurückverlangen.

Rente wurde ab 1.11.19 gewährt, damals war ich noch in ALG I.

Über die letzten 2 vorläufigen Zeiträume - also alle, die ab 12/21 begonnen haben, der Rest dürfte verfristet sein - muss das JC noch endgültig entscheiden, bevor es mit der DRV abrechnen kann

Anschließend rechnet dir das JC die Rente fiktiv an, um so die dir evtl. zustehenden Freibeträge und  die Höhe des Erstattungsanspruches gegen die DRV zu ermitteln.

 

Ist das nun gut oder schlecht wenn das Jobcenter die Rente fiktiv anrechnet? Kann ich durch die entstehenden Freibeträge etwas mehr nachzahlung erhalten?

JensM1

ZitatIst das nun gut oder schlecht wenn das Jobcenter die Rente fiktiv anrechnet? Kann ich durch die entstehenden Freibeträge etwas mehr nachzahlung erhalten?

Das ist weder gut noch schlecht, es ist - wenn auch etwas vereinfacht beschrieben - gesetzlich so vorgeschrieben. Du musst die Leistungen, die du monatlich vom Jobcenter erhalten hast, bis max. zur jeweiligen Nettorente zurück zahlen.

Edit: Praktisch zahlst du da natürlich nichts zurück, sondern das JC lässt sich das von der DRV erstatten.

Freibeträge sind dabei in den Monaten zu berücksichtigen, in denen du nicht mindestens 30,00 Euro Einkommen hattest. Bei Monaten mit 0 Einkommen ist ein Freibetrag von 30,00 Euro zu berücksichtigen.

Ottokar

#41
Zitat von: JensM1 am 10. November 2022, 19:08:39Anschließend rechnet dir das JC die Rente fiktiv an, um so die dir evtl. zustehenden Freibeträge und  die Höhe des Erstattungsanspruches gegen die DRV zu ermitteln.
Falsch.
Da der ALG II Anspruch rückwirkend weggefallen ist, wird die Rente auch nicht (fiktiv) als Einkommen angerechnet, denn das setzt ein Fortbestehen des ALG II Anspruches voraus.
Hier wird durch § 107 SGB X de facto die ALG II Zahlung mit der Rentenzahlung ausgetauscht, d.h. hotwert wird rechtlich so gestellt, als hätte er ab 01.11.2019 Rente erhalten und kein ALG II oder ALG I.

JC und (nachfolgend) AfA rechnen ihre Zahlungen von ALG II und ALG I für den Zeitraum 01.11.2019 bis 30.11.2022 mit der Rentennachzahlung auf.
Bleibt danach von der Rentennachzahlung was übrig, wird es an hotwert ausgezahlt.
Waren die Zahlungen von ALG II und ALG I höher als die Rentennachzahlung, haben JC und/oder AfA Pech gehabt, denn der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe der Rentennachzahlung begrenzt. Und da § 107 SGB X den Rechtsgrund der Zahlungen von ALG II und ALG I austauscht, können die Bescheide für den Zeitraum ab 01.11.2019 auch nicht mehr rückwirkend aufgehoben werden, was eine Rückforderung durch JC oder AfA ebenfalls unmöglich macht.
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hotwert

Der Brief mit dem Verwaltungsakt "Aufhebung des Bescheids vom 23.05.2022" ist auf den 3.11 datiert.
Ich hab da nun angerufen, die Rückforderung wurde angeblich am selben Tag an die Rentenkasse geschickt, und Die Zweitschrift hat man mir am selben Tag auch zugesand. Hab ich aber nicht bekommen...

Das wäre dann der dritte Brief dieses Jahr vom Jobcenter der nicht ankommt.... Sowas gibts eigentlich ja nicht.

Ich hab mir das nochmal schicken lassen, da werde ich schon genau nachrechnen ob das auch stimmt. Gespannt bin ich auch ob man den Coronabonus auch mit zurückfordert. Nachdem ich nun unfreiwillig knapp 2 Jahre bei dem Verein war, hab ich keinerlei Vertrauen mehr.

JensM1

ZitatDa der ALG II Anspruch rückwirkend weggefallen ist, wird die Rente auch nicht (fiktiv) als Einkommen angerechnet, denn das setzt ein Fortbestehen des ALG II Anspruches voraus.

Die fiktive Erfassung der Rente erfolgt im Programm Allegro unter Erstattungsansprüchen. Damit wird die Rente programmintern monatlich den bewilligten Leistungsansprüchen gegenübergestellt, um den vom Rententräger zu erstattenden Betrag überhaupt korrekt ermitteln und dem Rententräger mitteilen zu können. Evtl. hast du mich da irgendwie missverstanden, ich wollte es lediglich so einfach wie möglich formulieren.

Und ja, da können sich durchaus Fehler einschleichen, insofern @Hotwert gerade bei den Monaten mit Sonderzahlungen genau schauen.

ZitatWaren die Zahlungen von ALG II und ALG I höher als die Rentennachzahlung, haben JC und/oder AfA Pech gehabt, denn der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe der Rentennachzahlung begrenzt.

Warum sollen JC oder AfA da Pech haben, das ist rechtlich so vorgegeben und letztlich ist es beiden Institutionen total egal, ist doch nicht deren Geld.

Ottokar

#44
Wie unschwer zu erkennen, beziehe ich mich mit "Falsch" auf die falsche Aussage zu Freibeträgen:
Zitat von: JensM1 am 10. November 2022, 19:08:39Anschließend rechnet dir das JC die Rente fiktiv an, um so die dir evtl. zustehenden Freibeträge und  die Höhe des Erstattungsanspruches gegen die DRV zu ermitteln.

Wie ebenfalls unschwer zu erkennen, beziehe ich mich mit "Pech gehabt" auf die fehlende Möglichkeit, von der Rentennachzahlung ungedeckte Erstattungsansprüche vom ehem. Leistungsbezieher zurückzufordern.

Zitat von: JensM1 am 11. November 2022, 15:55:02Die fiktive Erfassung der Rente erfolgt im Programm Allegro unter Erstattungsansprüchen.
Dann gilt diese Anweisung wohl nicht mehr(?):
ZitatGrds. ist der Erstattungsbetrag außerhalb von ALLEGRO zu ermitteln.
BTW in allegro werden Erstattungsansprüche erfasst, die das JC gegen den ALG II Empfänger hat, nicht gegenüber Dritten wie die DRV oder andere Sozialleistungsträger.
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