Fragen zu ALG II (oder doch ALG I )und wann arbeitssuchend melden

Begonnen von Trulla, 11. November 2022, 17:51:12

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Trulla

Hallo,
mein Sohn hat 2022 eine Vollzeit Arbeit aufgenommen und sein befristeter Arbeitsvertrag von einem Jahr (also 12 Monate Volzeit Arbeit) endet am  14.April 2023 und noch weiß er nicht, ob er dann weiter übernommen wird oder wieder arbeitslos sein wird.
Im Arbeitsvertrag steht drin, dass der befristete Vertrag ohne Kündigung am 14.04.23 endet und er sich dann 3 Moante vorher schon beim Arbeitsamt oder Jobcenter arbeitslos melden muss. 3 Monate vorher wären dann bis zum 15.01.23.

Ist das so richtig, dass er 3 Monat vorher sich arbeitssuchend melden muss und wieder ALG II beantragen muss ?
Oder gilt das nur für das ALG I ?
Eigentlich müssten ihm doch dann ALG I zustehen, oder nicht ?  :scratch:
Und wenn er doch übernommen wird, nach dem 15.04.23, muss nur beim Amt Bescheid sagen, dass er doch kein ALG II / ALG I beanspruchen muss ?

Sorry für diese (blöden) Fragen, aber bin zur Zeit etwas durcheinande, weil bei uns in der BG und Familie passiert, was ich erst alles auf die Reihe bekommen muss.

Hier noch ein paar Daten :
- Bis Mitte April 22 war er arbeitslos und bezog mit uns Bedarfsgemeinschaft ALG II
- und nahm im April 22 diese Arbeit auf und wie erwähnt, ist der befristete Vertrag bis Mitte April 23
- nach der ersten Lohnzahlung ( Netto 1800 € ) war er dann aus dem ALG II Bezug raus

mfG

Yavanna

Er muss sich bei der Agentur arbeitslos melden, weil die sonst eine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung verhängen können.
Nach einem Jahr sozialversicherungspflichtiger  Beschäftigung besteht wieder ein ALG I Anspruch.

ALG II Antrag, weil ALG I nicht ausreichend ist, reicht ca. 4-6 Wochen vorher.

SantanaAbraxas

Hier wird der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden erklärt:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Sollte dein Sohn im nächsten April tatsächlich arbeitslos werden und noch unter 25 sein und bei dir wohnen, müsstest du die Veränderung mit den entsprechenden Nachweisen (Antragstellung ALG) einreichen, ein neuer ALG II Antrag wäre nicht notwendig. Sollte er über 25 Jahre alt sein, müsste er für sich selbst einen Antrag stellen (dies gegebenenfalls auch schon früher).

Trulla

Erst einmal Danke !
Mein Sohn ist erst 23 J. und wohnt noch bei uns und hat diesen Vollzeit Job.
Mein Partner und ich, beziehen noch ALG II. Er aufstockend und ich bin ohne Arbeit.