Mietobergrenze bitte Erklärung

Begonnen von hsac, 13. November 2022, 22:19:08

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hsac

Hi, bei manchen Wohninseraten werden Heizkosten nicht explizit angegeben. Sollte ich da beim Wohnungsanbieter nachfragen oder läßt sich das manchmal garnicht trennen?

OLD-MAN

Mietobergrenze = (pauschal geantwortet) Bruttokalt!

Bruttokalt = Nettomiete + kalte Betriebskosten

Heizung = kommt immer "oben drauf"

Für das JC zählt nur die angemessene Bruttokaltmiete!

Ratlos

Zitat von: hsac am 13. November 2022, 22:19:08Hi, bei manchen Wohninseraten werden Heizkosten nicht explizit angegeben.
Nachdem der Verbrauch nie gleichbleibend ist und Positionen teurer werden, können Kosten auch nicht explizit angegeben werden.
Manche VM setzen die Nebenkosten (Heizkosten) sehr niedrig an um die Wohnung günstig erscheinen zu lassen.
Das Beste ist den Vormieter zu fragen