Suche Grafik des Regelsatzes

Begonnen von Schwester_112, 21. November 2022, 12:26:01

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Schwester_112

Huhu,

es gibt doch so schöne Grafiken, worin man sehen kann, wieviel € des Regelsatzes für was gedacht sind.
Gibt es da eine Grafik von einer amtlichen Seite? Wenn ja, weiß jemand den Link?
Es ist eigentlich auch extrem traurig, dass man danach suchen muss...
Findet man dort später dann auch eine Grafik für 2023?
( Falls jemand fragt: Ich möchte nämlich die Differenz für Strom und Gas ausrechnen und dann einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, der NICHT abgelehnt werden kann, da die Fakten eindeutig sind.
Beispiel: Für 2022 waren X€ für Strom und Gas. Für 2023 sind es Y€. Von X zu Y sind beispielsweise 6% Steigung. Mein Versorger will bspw. aber 107% mehr. Für die Differenz von 101% wird Antrag auf Mehrbedarf gestellt, wobei klargemacht wird, dass es ja im Grunde auch kein Mehrbedarf ist, sondern eine Richtigstellung der Tatsachen, weil da oben wohl jemand nicht rechnen kann. Das geht eher in Richtung "falsche Berechnung des Regelsatzes" oder "besondere Härte"<--aber für alle und nicht für den Einzelfall. Keine Ahnung wie genau man das nennen kann, man muss es aber ja auch nicht benennen. )

Liebe Grüße


AlterGaul

Zitat von: Schwester_112 am 21. November 2022, 12:26:01( Falls jemand fragt: Ich möchte nämlich die Differenz für Strom und Gas ausrechnen und dann einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, der NICHT abgelehnt werden kann, da die Fakten eindeutig sind.
Ich will dir deine Illusion zwar nicht nehmen, aber natürlich kann der Antrag abgelehnt werden bzw. muss er sogar. Nenne doch mal bitte die gesetzliche Grundlage, nach dem der Antrag genehmigt werden soll.

Es gilt immer noch der Verwaltungsgrundsatz:
Kein handeln ohne Gesetz.
Kein handeln gegen Gesetz.

Aus meiner Sicht existiert keine gesetztliche Grundlage für deinen Antrag. Man möge mich hier korrigieren. Wenn keine gesetztliche Grundlage existiert, müssen die Gerichte dein Begehren ablehen. Das einzige Gericht, welches Gesetze für verfassungswidrig erklären kann ist das Bundesverfassungsgericht. Aber um dahin zu kommen musst du dich erstmal durch drei Instanzen klagen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ratlos

#3
@ Schwester112
Zitat von: Schwester_112 am 21. November 2022, 12:26:01Für die Differenz von 101% wird Antrag auf Mehrbedarf gestellt,
Dann solltest du gleichzeitig einen Mehrbedarf für Lebensmittel geltend machen :grins:
Ich kann mich jetzt täuschen, denke aber gelesen zu haben dass auch das BVerfG nicht in die Regelsätze eingreifen kann. Mehrbedarf z.B. für Lebensmittel haben schon mehrere erfolglos geltend gemacht.

Schwester_112

@ Harald53
Dankeschön.

@ AlterGaul
Nicht so ängstlich sein. Es wird erstmal ohne Verweis auf diese Grafik beantragt. Du brauchst kein Gesetz, es kann immer alles formlos beantragt werden. Dann wird der Spaß abgelehnt und in dieser Ablehnung steht das was du suchst, denn die begründen dann damit, dass Strom und Gas anteilig mit X und Y € im regelsatz enthalten ist. Dann gehe ich darauf in Widerspruch und erkläre die Situation, dass eben mit nur 50% davon beides klar an der Realität vorbeigeht und lege die Schreiben des Versorgers bei und verweise auf die Medien, und frage, ob sie davon nichts mitbekommen haben...
Kann jeder machen wie er will, ich mach es, WEIL 200% Strom udn Gas nunmal NICHT im Regelsatz enthalten sind - und fertig - und weil ich als Hartz IV Empänger "der keiner Arbeit nachgeht" (weil ich nicht kann) keien Energiepauschale enthalten habe. Es wird sich jetzt mit Händen und Füßen gegen alles gewehrt. Ein Fax am Tag bekommen die von mir. So wie es im Wald reinruft....

@ Ratlos
Ja, sollte ich ebenfalls tun, danke. Ist ja leicht nachzuweisen anhand der Kassenbons wo dann auch nur Billigmarken draufstehen.

AlterGaul

@Schwester_112

Offensichtlich hast du meine Antwort überhaupt nicht richtig gelesen und verstanden. Das JC wird sich nicht dafür interessieren, dass deine Ausgaben gestiegen sind und dein Verweis auf die Medien läuft ebenfalls ins Leere.

Was willst du machen wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Fettnäpfchen

 :scratch:
Am Schluss kommt dann vllt. unser, also der ALG 2 Bezieher, das Argument das der RL nicht zerpflückt werden darf und daher die Einzelsummen gar nicht zur Disposition stehen.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Fred

Der Regelsatz ist schon sehr klein gerechnet. Zumal viele Sachen gar nicht eingerechnet sind. Da geht's rein darum, dass man nicht verhungert... mehr nicht. Und wenn man bedenkt, dass viele vom Regelsatz noch was zur Miete zahlen müssen - Frage: Wie geht das??
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Edelbert_Käsemann

Es ist nicht möglich vom Regelsatz zu leben. Jedenfalls muss man entweder auf etwa die Hälfte der Punkte ganz verzichten oder es irgendwo gratis kriegen.
Normal bezahlen der vorgesehen Dinge ist definitiv absolut total unmöglich.
Jeder einzelne Punkt vom Regelsatz ist zu niedrig, deswegen kann man auch nicht ausweichen oder ummünzen.

Seit diesem Jahr und die Anfänge auch schon im letzten Jahr ist es eben so, dass wirklich gar niemand mehr egal wie sparsam er oder sie ist mit dem Regelsatz hinkommen kann.
Die Mehrheit wird wohl Verwandtschaft, Tafeln und sonstige Vereine aufsuchen.
Aber ganz normal mit Geld Dinge erwerben das ist nicht möglich. Es reicht gerade so für Fixkosten an Strom, Telefon, Konto etc. dann bleiben 5€ für Essen und Trinken und 2-6€ für sämtliche anderen Ausgaben.
Und das auch nur dann wenn man keine Schuldenraten zahlt, nichts zur Miete zuzahlen muss und keine zwingenden Medikamente zuzahlen muss.

Da 5€ für Essen und Trinken nicht reicht verringert sich der Betrag für sämtliche anderen Ausgaben auf Null bis 1€.
Wenn man also eine warme Jacke kauft für 100€ dann darf man 3-4 Monate nichts anderes mehr kaufen.

a_good_heart

Zitat von: Fred am 26. November 2022, 20:58:12Der Regelsatz ist schon sehr klein gerechnet. Zumal viele Sachen gar nicht eingerechnet sind. Da geht's rein darum, dass man nicht verhungert... mehr nicht.

Der verlogene Soze Heil hatte doch von 'der größten Sozialreform der vergangenen 20 Jahre' gesprochen:

"Es wird zu Beginn des nächsten Jahres eine deutliche Erhöhung der Regelsätze geben. Der Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen ohne finanzielle Rücklagen auch über die Runden kommen könnten. Ich bin fest entschlossen, die Art, wie wir den Regelsatz berechnen, zu verändern. Der bisherige Mechanismus hinkt der Preisentwicklung zu sehr hinterher."


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

begees

Zitat von: Schwester_112 am 21. November 2022, 12:26:01Huhu,

es gibt doch so schöne Grafiken, worin man sehen kann, wieviel € des Regelsatzes für was gedacht sind.
Gibt es da eine Grafik von einer amtlichen Seite? Wenn ja, weiß jemand den Link?
Es ist eigentlich auch extrem traurig, dass man danach suchen muss...
Findet man dort später dann auch eine Grafik für 2023?
( Falls jemand fragt: Ich möchte nämlich die Differenz für Strom und Gas ausrechnen und dann einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, der NICHT abgelehnt werden kann, da die Fakten eindeutig sind.
Beispiel: Für 2022 waren X€ für Strom und Gas. Für 2023 sind es Y€. Von X zu Y sind beispielsweise 6% Steigung. Mein Versorger will bspw. aber 107% mehr. Für die Differenz von 101% wird Antrag auf Mehrbedarf gestellt, wobei klargemacht wird, dass es ja im Grunde auch kein Mehrbedarf ist, sondern eine Richtigstellung der Tatsachen, weil da oben wohl jemand nicht rechnen kann. Das geht eher in Richtung "falsche Berechnung des Regelsatzes" oder "besondere Härte"<--aber für alle und nicht für den Einzelfall. Keine Ahnung wie genau man das nennen kann, man muss es aber ja auch nicht benennen. )

Liebe Grüße

Amtliche Grafiken dazu gibt es nicht.
In der "Zeitschrift für das Fürsorgewesen" (ZfF) werden jährlich die fortgeschriebenen Einzelbeträge in den Regelsätzen veröffentlicht.

In der Regelbedarfsstufe 1 zu den Stromkosten gilt Folgendes:

RBEG 2021: 35,30 €
2022: RS 449 €, fortgeschriebener Stromkostenanteil 36,44 €
2023: RS 502 €, fortgeschriebener Stromkostenanteil 40,74 €

Edelbert_Käsemann

Und bei den 40,74 sind auch noch Wohninstandhaltung und Wohnen (vtl Deko oder was auch immer mit Wohnen gemeint ist).
Also nur rein für Strom sind es dann nur 25€ und somit ca. 35€ pro Person zu wenig pro Monat.


begees

Nein, das ist in Abt. 5:
2023 RBS 1: 30,57 €.

Edelbert_Käsemann

Es fehlen gut 50% der Stromkosten

begees

Ob es 50 % sind hängt vom Einzelfall ab. Abzusehen ist, dass diese Divergenz sehr bald die Sozialgerichte beschäftigen wird. Den Sozialämtern und den Jobcentern als Ausführungsbehörden sind momentan im Regelfall keine anderen Entscheidungen möglich.