Antrag auf Schwerbehindertenausweis mit dem Buchstaben "G"

Begonnen von tsumo, 28. November 2022, 22:43:25

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tsumo

Guten Abend Leute,

ich habe für meine Mutter den oben genannten Ausweis beantragt. Leider hat meine Mutter das "G" nicht bekommen weil die Behörde der Meinung ist, dass sie keine Probleme hat und ohne Mühen 2Km ohne Pause gehen kann. Dies ist nicht korrekt. Seit ihrem Beckenbruch vor ca 5Jahren hat sie einen schiefen Gang, das eine Bein ist kürzer als das andere und nach 5Min Spazieren gehen tut ihr das rechte Bein weh. Sie hat 60% erhalten da sie auf ihrem einen Ohr nichts mehr hört und das andere mit einen Hörgerät ausgestattet ist.

Habe Widerspruch eingelegt. Dies wurde zurückgewiesen. Nun kann ich nur noch zum Sozialgericht gehen und Klagen.

Wie würdet ihr die Chancen beurteilen? Sie geht 2x die Woche zum Krankengymnastik bzw wird gefahren von mir. Sie hätten gerne "G" damit sie die öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Habt ihr evtl Erfahrung bei dem Thema und könnte helfen?


Greywolf08

Beindifferenzen lassen sich mit orthopädischen Schuhen und Einlagen ausgleichen.
Deshalb wurde ihr das G wahrscheinlich auch abgelehnt.
Sozialgericht wird da auch nix bringen, da die dann auch damit argumentieren.
Allerdings wundert mich, das die Physiotherapeuten ihr bis dato noch nicht vorgeschlagen haben, zu einem Orthopäden zu gehen um sich diese Hilfsmittel verschreiben zu lassen. Wahrscheinlich wollen die auch noch so lange wie möglich Geld mit ihr verdienen.

tsumo

Zitat von: Greywolf08 am 28. November 2022, 23:11:31Beindifferenzen lassen sich mit orthopädischen Schuhen und Einlagen ausgleichen.
Deshalb wurde ihr das G wahrscheinlich auch abgelehnt.
Sozialgericht wird da auch nix bringen, da die dann auch damit argumentieren.
Allerdings wundert mich, das die Physiotherapeuten ihr bis dato noch nicht vorgeschlagen haben, zu einem Orthopäden zu gehen um sich diese Hilfsmittel verschreiben zu lassen. Wahrscheinlich wollen die auch noch so lange wie möglich Geld mit ihr verdienen.

Wurde bis jetzt nicht empfohlen. Auch nicht vom Hausarzt.
Was ist mit dem Argument dass man ihr zutraut 2Km ohne Pausen gehen zu können? Mit fast 78 ist das nicht möglich, zumindest bei ihr.

Greywolf08

Zitat von: tsumo am 29. November 2022, 02:43:35Was ist mit dem Argument dass man ihr zutraut 2Km ohne Pausen gehen zu können? Mit fast 78 ist das nicht möglich, zumindest bei ihr.
Scheinbar könnte sie das ja noch wenn sie die Schuhe/Einlagen hätte.
Die Kriterien für das Merkzeichen G sind klar geregelt.

Zitat2. Voraussetzungen
Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40.
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie.
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder geistige Behinderung.
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung.
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100.
 

Das Merkzeichen G kann auch erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen.
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90 (nur in seltenen Ausnahmefällen auch bei niedrigerem GdB).

Hat sie einen Rollator, oder einen GDB bei oben genannten Voraussetzungen? Wenn nicht, wird sie kein G bekommen.

tsumo

Zitat von: Greywolf08 am 29. November 2022, 04:14:47
Zitat von: tsumo am 29. November 2022, 02:43:35Was ist mit dem Argument dass man ihr zutraut 2Km ohne Pausen gehen zu können? Mit fast 78 ist das nicht möglich, zumindest bei ihr.
Scheinbar könnte sie das ja noch wenn sie die Schuhe/Einlagen hätte.
Die Kriterien für das Merkzeichen G sind klar geregelt.

Zitat2. Voraussetzungen
Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40.
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie.
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder geistige Behinderung.
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung.
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100.
 

Das Merkzeichen G kann auch erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen.
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90 (nur in seltenen Ausnahmefällen auch bei niedrigerem GdB).

Hat sie einen Rollator, oder einen GDB bei oben genannten Voraussetzungen? Wenn nicht, wird sie kein G bekommen.

Sie nutzt eine Gehhilfe/Gehstock um sich abzustützen. Trägt Brille, Hörgerät. Hat kein Diabetes und Nieren sind in Ordnung. Sie hat Altersdemenz. Ich mache diese Woche mal einen Termin beim Orthopäden.

Greywolf08

Zitat von: tsumo am 29. November 2022, 17:17:40.. Trägt Brille, Hörgerät. .. Sie hat Altersdemenz. ..
Schwerhörigkeit, Sehschwäche und Altersdemenz sind keine Voraussetzungen für das Merkzeichen G.
Allerdings gibt es für letzteres einen Pflegegrad. Den solltet ihr bei der Pflege/Krankenkasse beantragen.

Birgit63

Gehe mit deiner Mutter zu einem Orthopäden und lass dir Einlagen oder eine Schuherhöhung zum Ausgleich des kürzeren Beins verschreiben. Dann ist deine Mutter wieder mobiler. Ganz kostenfrei darf sie auch mit dem Merkzeichen "G" nicht mit den Öffis fahren. Sie muss eine Wertmarke kaufen.

tsumo

Zitat von: Greywolf08 am 30. November 2022, 12:55:50
Zitat von: tsumo am 29. November 2022, 17:17:40.. Trägt Brille, Hörgerät. .. Sie hat Altersdemenz. ..
Schwerhörigkeit, Sehschwäche und Altersdemenz sind keine Voraussetzungen für das Merkzeichen G.
Allerdings gibt es für letzteres einen Pflegegrad. Den solltet ihr bei der Pflege/Krankenkasse beantragen.

Sie hat bereits PG2, haben auch einen Antrag auf Höherstufung gestellt.