Ist eine Befreiung von der Kirchenaustrittsgebühr bei Hartz IV möglich?

Begonnen von FlipTeaMIx, 30. November 2022, 14:05:28

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FlipTeaMIx

Hallo, ich würde gerne aus der Kirche austreten, jedoch ist mir die Gebühr die dabei anfällt zu hoch als das ich diese entbehren könnte. Gibt es für HartzIV Empfänger eine Möglichkeit sich von dieser Austrittsgebühr befreien zu lassen? Habe im Internet in Foren gelesen dass es gehen soll jedoch keine vernünftige Quelle gefunden, die das bestätigt. Falls es geht wüsste ich gerne wie. Habe schon beim Standesamt angerufen, dort haben die aber auch keine Ahnung ob und wie es geht.

terrier

die Gebühr ist doch nicht hoch? Und trittst du aus um Steuern zu sparen?
Das JC wird sicherlich diese Gebühren nicht übernehmen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Yavanna

Arbeitest du überhaupt? Sonst fällt doch keine Steuer an.
Es ist ein Rechen Exempel und von dir selber zu tragen,  ob sich ein Austritt lohnt

Kopfbahnhof

Zitat von: FlipTeaMIx am 30. November 2022, 14:05:28Gibt es für HartzIV Empfänger eine Möglichkeit sich von dieser Austrittsgebühr befreien zu lassen?
Nein gibt es nicht, ist sozusagen Privatvergnügen.

jens123

Wenn bei dir das Standesamt für Kirchenaustritte zuständig ist, kannst du dort VORAB einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Dreizeiler schreiben und Kopie ALG-Bescheid mitschicken. Problem ist, dass diese Gebühr erlassen werden "kann", nicht muss. In jedem Fall muss die Befreiung vorliegen, bevor der Austritt erfolgt.