Terminversäumnis?

Begonnen von Kara Fall, 09. Dezember 2022, 09:26:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Kara Fall

Ich bin seit mehreren Wochen wegen eines gebrochenen Handgelenks krankgeschrieben,was das jobcenter weiss.Während dieser Zeit erhielt ich eine Einladung.Über eine Woche vorher teilte ich meinem Fallmanager mit,dass ich eine Magen-Darm-Erkrankung habe,also nicht ausser Haus kann und ob ich eine Krankschreibung in der krankschreibung oder sonstige weitere ärztliche Bescheinigung benötige,was er mir per E-Mail-Korrespondenz verneinte.
Jetzt eben bekam ich von ihm die E-Mail,warum ich zum heutigen Termin nicht erschienen sei.Meine Frage:Soll ich auf diese mailantworten,oder abwarten,bis ich das offizielle Schreiben bekomme,warum ich diesen Termin nicht wahrgenommen habe?Und ist der termin nicht automatisch durch die vorangegangenen mails hinfällig gewesen?Das kann mir doch nicht als versäumter Termin angerechnet werden,zumal ich ja extra mich vorher abgesichert hatte,oder?Muss ich überhaupt einen grund angeben,warum ich nicht erschienen bin,denn es reicht doch,dass ich krankgeschrieben war?

Penny

Ich würde e-mails ganz ignorieren, wenn die was wollen dafür gibt es die Post

TripleH

Stand in der Einladung was von Wegeunfähigkeit oder Terminsunfähigkeit oder so?

Kara Fall

nein,es war eine ganz normale einladung mit rechtsfolgebelehrung..

JL

Wenn ich richtig gelesen habe, Magen-Darm Erkrankung!die Krankschreibung sollte ausreichen, wenn nicht, sollte sich der Jobcentermitarbeiter die Frage stellen, ob er/sie es verantworten kann, dass sich ein Magen-Darmvirus verbreitet und einen hohen Krankenstand auslösen will! :empathy: 

a_good_heart

Zitat von: Kara Fall am 09. Dezember 2022, 10:15:27nein,es war eine ganz normale einladung mit rechtsfolgebelehrung..

Na, dann steht da ja wohl auch drin, dass einmaliges Fernbleiben folgenlos bleibt.
Ansonsten wäre die Rechtsfolgenbelehrung derzeit fehlerhaft... :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Oberfrank

Zitat von: JL am 09. Dezember 2022, 10:38:23Wenn ich richtig gelesen habe, Magen-Darm Erkrankung!die Krankschreibung sollte ausreichen, wenn nicht, sollte sich der Jobcentermitarbeiter die Frage stellen, ob er/sie es verantworten kann, dass sich ein Magen-Darmvirus verbreitet und einen hohen Krankenstand auslösen will! :empathy: 

Es bestand nur eine Krankschreibung bezgl. der Handverletzung!
Die Aussage das diese auch wegen der Magen-Darm-Geschichte ausreicht erfolgte nur per Mail.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Kara Fall

#7
Zu meiner Frage vorhin habe ich noch eine,da mich soeben folgende Mails,siehe Anhang erreichten und ich nun nicht weiss,wie ich mich verhalten soll(ich muss nochmal anmerken,dass ich rechtzeitig bzw fünf Tage vorher fragte,ob ich wegen meiner Magen-Darm-Erkrankung einen weiteren Krankheitsnachweis trotz eh schon Krankschreibung bringen soll).Ic    h habe tatschlich heute morgen extra noch ein Foto vom Fieberthermometer gemacht......Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.   

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Kara Fall

Zitat von: Kara Fall am 09. Dezember 2022, 12:40:19und ich nun nicht weiss,wie ich mich verhalten soll
Lerne daraus das es nichts bringt über E-Mail o. Tel. mit dem JC zu kommunizieren. Geht es vor`s Gericht wird dass nicht mal anerkannt.

Zitat von: Kara Fall am 09. Dezember 2022, 09:26:13Muss ich überhaupt einen grund angeben,warum ich nicht erschienen bin,denn es reicht doch,dass ich krankgeschrieben war?
Nein musst du nicht
aber
du kannst ja antworten dass das ja mit Ihm geklärt wurde und wenn es jetzt plötzlich doch nicht stimmen würde du deswegen ab sofort auf normale Briefpost bestehst, da diese im Streitfall rechtssicher ist,
und beantragst (auf einem extra Blatt als Antrag) gleich die Löschung der E-Mailadresse und der Telefonnummer mit. Mit einer Bestätigungsaufforderung das die Löschung am xx.xx.xx vorgenommen wurde.

Ein schönes WE
FN

Edit
Was ist mit den Fahrtkosten?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kara Fall

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2022, 14:48:00Kara Fall

Zitat von: Kara Fall am 09. Dezember 2022, 12:40:19und ich nun nicht weiss,wie ich mich verhalten soll
Lerne daraus das es nichts bringt über E-Mail o. Tel. mit dem JC zu kommunizieren. Geht es vor`s Gericht wird dass nicht mal anerkannt.

Zitat von: Kara Fall am 09. Dezember 2022, 09:26:13Muss ich überhaupt einen grund angeben,warum ich nicht erschienen bin,denn es reicht doch,dass ich krankgeschrieben war?
Nein musst du nicht
aber
du kannst ja antworten dass das ja mit Ihm geklärt wurde und wenn es jetzt plötzlich doch nicht stimmen würde du deswegen ab sofort auf normale Briefpost bestehst, da diese im Streitfall rechtssicher ist,
und beantragst (auf einem extra Blatt als Antrag) gleich die Löschung der E-Mailadresse und der Telefonnummer mit. Mit einer Bestätigungsaufforderung das die Löschung am xx.xx.xx vorgenommen wurde.

Ein schönes WE
FN

Edit
Was ist mit den Fahrtkosten?
Bei den Fahrtosen ging es um ein Coaching,welches ich über mehrere onate zwei al diw Woche absolvierte und wofür ich das Monatssoziaticket für die Bvg,somit die Fahrtkosten umgehend zeitnah nach Einreichen der Anwesenheitsliste überwiesen bekam automatisch.Zei Wochen bzw drei Termine vor Ende dieser Maßnahme hatte ich den Unfall,wo ich mein Handgelenk brach und sowohl vom Jobcenter als auch Massnahmeträger gesagt wurde,die Massnahme müsse nun kurz vor Ende beendet werden,da whrend einer Kranksschreibung versicherungstechnisch nicht weiterlaufen dürfe.Da de Unfall ja nicht geplant ar,hatte ich mir ganz normal am Monatsanfang das Sozialticket geholt,was ich aber diesmal nicht bezahlt bekam,sondern es wurden die BVGeinzelfahrten nach Anwesenheitsliste berechnet und überiesn,woraf ich Widerspruch enlegte,da schliesslich der Unfall NICHT geplant war und ich dazu noch jadazu verdonert urde,diese kurz vorherzu beenden.....was meint ihr dazu=

hotwert

Zitat von: Oberfrank am 09. Dezember 2022, 11:47:17
Zitat von: JL am 09. Dezember 2022, 10:38:23Wenn ich richtig gelesen habe, Magen-Darm Erkrankung!die Krankschreibung sollte ausreichen, wenn nicht, sollte sich der Jobcentermitarbeiter die Frage stellen, ob er/sie es verantworten kann, dass sich ein Magen-Darmvirus verbreitet und einen hohen Krankenstand auslösen will! :empathy: 

Es bestand nur eine Krankschreibung bezgl. der Handverletzung!
Die Aussage das diese auch wegen der Magen-Darm-Geschichte ausreicht erfolgte nur per Mail.

Es besteht nur eine Krankschreibung.
Warum geht niemanden was an, würde ich auch garnicht kommunizieren.
Eine normale Krankmeldung reicht auch um einen Termin nicht wahrnehmen zu müssen.

Kommt in der Zeit eine Einladung, und das JC möchte eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, kann der Arzt die ausstellen. Ob das jetzt eine Erkrankung des Handgelenks ist (aufgrund dessen man trotzdem zum Termin könnte) oder etwas anderes, geht dem JC garnichts an. Es erfährt auch nicht das zwei Erkrankungen vorliegen oder das die Wegeunfähigkeit nicht für die gesamte Dauer gegeben ist. (außer der Arzt würde irgendein Datum mit vermerken, was er aber nicht muss)

Aber nochmal: solange noch garkeine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangt wird, reicht eine ganz normale Krankmeldung. Ob die nun wegen einem Furz im Bauch ausgestellt wurde oder Krebs im Endstadium ist egal, das JC weiß nicht welche Erkrankung vorliegt und darf es garnicht wissen.

Penny

Zitat von: hotwert am 11. Dezember 2022, 06:54:02Kommt in der Zeit eine Einladung, und das JC möchte eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, kann der Arzt die ausstellen.

Tja, wenn z.B mein Arzt wüsste was diese Phantasiebescheinigung ist, er sagt immer ne normale AU reicht, wie beim normalen AG, als ich mal Grippe hatte hat mir sowas auch nicht gegegben und ich musste damals dahin, keine Ahung ob ich da alle angesteckt habe, ist mir auch egal gewesen

hotwert

Zitat von: derduisburger am 11. Dezember 2022, 09:44:33
Zitat von: hotwert am 11. Dezember 2022, 06:54:02Kommt in der Zeit eine Einladung, und das JC möchte eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, kann der Arzt die ausstellen.

Tja, wenn z.B mein Arzt wüsste was diese Phantasiebescheinigung ist, er sagt immer ne normale AU reicht, wie beim normalen AG, als ich mal Grippe hatte hat mir sowas auch nicht gegegben und ich musste damals dahin, keine Ahung ob ich da alle angesteckt habe, ist mir auch egal gewesen

Es ist auch nicht gesagt dass das Verlangen einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung rechtens ist.
Ich hab von mehreren Fällen gelesen, die nach der genauen Rechtsgrundlage gefragt haben, und ein Schreiben vom Arzt vorgelegt haben, das er so ein Attest nicht kennt und niemals ausfüllt usw.. die kamen damit durch und das Attest wurde dann doch nicht verlangt.

Allerdings gibt es Urteile dass das Verlangen einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung rechtens sei, wenn man immer wieder zu Meldeterminen eine Krankenmeldung vorlegt und nie erscheint. Das muss aber anscheinend schon oft passieren, über einen langen Zeitraum hinweg.

Dann gibt es auch wieder Urteile welche aussagen das eine Wegeundfähigkeitsbescheinigung nicht verlangt werden darf. Vermutlich ist es dort nicht oft genug aufgetreten das jemand nicht zu einem Termin kommt, aufgrund Krankenmeldung.

Ist eben immer eine Einzelfallentscheidung, und kann nicht verallgemeinert werden. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen dass das Verlangen eines solchen Attestes nicht grundlegend rechtswidrig ist, bei extremfällen.

Fettnäpfchen

Kara Fall

Zitat von: Kara Fall am 11. Dezember 2022, 04:31:09was meint ihr dazu=
Wann ist denn der Widerspruchbescheid bei dir eingegangen?

Die Konstellation ist schon "doof".
Andererseits glaube ich dass das JC falsch gehandelt hat denn wenn einerseits verlangt wird das du das günstigste Ticket kaufst können sie nicht hinterher sagen das zahlen wir nicht.
Hat das JC nur das günstigste akzeptiert oder hattest du ein Wahlrecht wie es eigentlich mMn sein sollte?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kara Fall

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Dezember 2022, 12:45:53Kara Fall

Zitat von: Kara Fall am 11. Dezember 2022, 04:31:09was meint ihr dazu=
Wann ist denn der Widerspruchbescheid bei dir eingegangen?

Die Konstellation ist schon "doof".
Andererseits glaube ich dass das JC falsch gehandelt hat denn wenn einerseits verlangt wird das du das günstigste Ticket kaufst können sie nicht hinterher sagen das zahlen wir nicht.
Hat das JC nur das günstigste akzeptiert oder hattest du ein Wahlrecht wie es eigentlich mMn sein sollte?

MfG FN
Sie haben bis Abbruch der Massenarbeitslosigkeit von selbst immer das günstigste erstattet.ohne diesbezüglich haben zu wollen als Nachweis.geschweige denn nachgefragt....