Wohngeldansprucch

Begonnen von jallok3, 14. Dezember 2022, 16:37:58

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jallok3

Kurze Frage zum Thema Wohngeld: wenn ich es richtig verstanden habe, muss man, um WG zu erhalten, mindestens den Bedarf (Regelsatz plus Miete) selber verdienen bzw. als Einkommen habe, was bei mr nicht der Fall ist (Regelsatz + Miete = 889 Euro; mein Einkommen liegt bei 780 Euro brutto). Wenn ich jetzt aber diverse Wohngeldrechner mit meinen Daten fülle, erhalte ich trotzdem Werte zwischen 180 und knapp 400(!) Euro - wie kann das sein?

Leeres Portemonnaie

Es ist ja nicht verboten, Wohngeld zu beantragen. Die Berechnung ist erstmal sicher ok, fragt sich dann nur, ob der Antrag genehmigt wird.
Ist man unter dem Bedarf, wird man (so war es bei mir) an's Amt verwiesen.
Ein anderer Fall wäre, wenn man z. B. BAB "dem Grunde nach" beantragen könnte als Azubi, es aber nicht bekommt, weil vielleicht das Lehrgeld 5€ zu hoch ist oder unwillige Elternteile nicht mitarbeiten (Stichwort Unterlagen). Dann wird auch der Wohngeldantrag abgelehnt, weil BAB vorrangig wäre. Obwohl man es nicht bekommt.
Mit einer Ablehnung kann man dann an anderen Stellen vorsprechen. 
Im Zuge meiner Recherche habe ich gelesen, es gibt sogar von einigen JC die Aufforderung, man solle Wohngeld beantragen (bei Hartz.org stand da sowas). Natürlich wird das dann mit dem ALGII verrechnet.

Warum das nun explizit (vom Gesetzgeber) nur mit einem Mindesteinkommen möglich ist, darauf habe ich auch noch keine Antwort gefunden. Sollte doch jeder selbst entscheiden können ...  :scratch:

Bissel drum herum geschrieben ... naja, oft ist es nicht zu verstehen ...  :weisnich:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Isolde

#2
Zitat von: jallok3 am 14. Dezember 2022, 16:37:58... muss man, um WG zu erhalten, mindestens den Bedarf (Regelsatz plus Miete) selber verdienen bzw. als Einkommen habe, was bei mr nicht der Fall ist (Regelsatz + Miete = 889 Euro; mein Einkommen liegt bei 780 Euro brutto). Wenn ich jetzt aber diverse Wohngeldrechner mit meinen Daten fülle, erhalte ich trotzdem Werte zwischen 180 und knapp 400(!) Euro - wie kann das sein?
Das kann deswegen sein, weil dein Nettoeinkommen ohne Wohngeld eben durchaus auch deutlich unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf nach SGB XII liegen kann.

Kurz gesagt:

Nettoeinkommen + Wohngeld > 80% vom Bedarf nach SGB 12

und du kannst Wohngeld bekommen.

Du darfst mit deinem Gesamteinkommen inkl. Wohngeld sogar noch deutlicher unter dem Bedarf nach SGB 12 liegen und kannst trotzdem Wohnged beziehen, wenn eigenes Vermögen eingesetzt werden kann. Das Wohngeldgesetz selbst sieht im Übrigen kein Mindesteinkommen vor.

Näheres findest du nachfolgend im Detail:

https://www.juraforum.de/forum/t/einkommen-unter-sgb-xii-regelsatz-und-trotzdem-wohngeld.731968/

eifelbahner

Dazu kann ich Folgendes beitragen:

Meine Frau bezieht EU-Rente und dazu ca. 124,- Grundsicherung.
Mit Beginn des neuen Jahres wurden ja die Wohngeldansprüche neu festgelegt, was das Amt dazu veranlasst hat, eine Probeberechnung durchzuführen.
Dabei stellte sich heraus, dass das zu erwartende Wohngeld im Betrag um ca. 80,- € höher ist als die Grundsicherung.
Es folgte also die Aufforderung, Wohngeld zu beantragen, was auch geschehen ist.
Man muss ja mitnehmen, was man kriegen kann.
Die Grundsicherung läuft weiter wie bisher und wird nach Bewilligung mit der gezahlten Grundsicherung abgerechnet.

Es ist wohl davon auszugehen, dass noch viele Grundsicherungsbezieher den gleichen Schritt machen dürfen.

snoerder

Hier ist VORSICHT geboten!
In dem obigen Beispiuelfall verliert der Hilfebedürftige die ihm aufgrund SGBXii zustehenden wertvollen Vergünstigungen, wievzb sozialticket im ÖPNV und GEZ rundfunkbefreiung.

 :teuflisch: