Ersttermin Fallmanagement

Begonnen von MsXyz, 21. Dezember 2022, 16:24:58

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MsXyz

Hallo zusammen,
Ich hatte gerade meinen ersten Termin bei meinem Fallmanager.
Dazu hätte ich ein paar Fragen.
Er war ziemlich entrüstet, dass ich meine Handynummer nicht angeben wollte.
Ich weiß, dass ich das nicht muss.
Er hat mir dann ein Video zur Mitwirkungspflicht gezeigt und dass ich erreichbar sein muss. Dass ich erreichbar bin muss, weiß ich. Aber per Post bin ich erreichbar und meine Mail ist sogar noch hinterlegt.
Er bezog es darauf weil in den Sprechblasen (!) auch ein Telefon und @ zeichen zu sehen war....
Als ich nochmals gesagt habe, dass ich nicht telefonisch erreichbar sein möchte, hat er gesagt, dass er mich dann wegen jeder Frage zu sich bestellen würde. Wenn es sein müsste, wöchentlich. Ich habe dann gesagt, dass ich mich dann beschweren würde und er meinte, wenn ich nicht zu Terminen kommen würde, würde es zu einer Anhörung kommen.
Dabei habe ich nicht mal gesagt, dass ich nicht zu den Terminen kommen würde...
Soweit ich weiß, ist es aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht notwendig, die Telefonnummer anzugeben.

Zudem hat er mir einen Eingliederungsvertrag vorgelegt, in dem augenscheinlich erstmal nur steht, dass ich  die Beratungstermine beim Fallmanager wahrnehmen muss. Bis zu fünf Termine pro Quartal.
Ich tippe das nachher/morgen nochmal genau ab bzw mache ein Foto. Der Rest war dann Rechtsbelehrung.
Er wollte auch, dass ich das sofort unterschreibe. Dann hat er mir dazu ein Video gezeigt und als ich dann meinte, das Video wäre vorher besser gewesen, durfte ich den EVG mit nach Hause nehmen.

Scheinbar habe ich einen Sachbearbeiter, der sich um die Leistungen kümmert und den Fallmanager, der eher für Bewerbung, Weiterbildung und Co zuständig ist.

Als ich nach den Fahrkosten gefragt habe, meinte er, ich soll die Kilometer ihm per Mail schicken und er würde das dann machen, dass ich das bei der nächsten Überweisung bekommen würde....
Bin mal gespannt.
Er ist dann aber auch schon gleich ans Telefon...

Harald53

Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2022, 16:24:58"Er war ziemlich entrüstet, dass ich meine Handynummer nicht angeben wollte."
Ja das sind die immer wenn die nicht das bekommen was die wollen, einfach sagen nein das ist meine private Nummer die bekommen sie nicht. fertig.
"Als ich nach den Fahrkosten gefragt habe, meinte er, ich soll die Kilometer ihm per Mail schicken und er würde das dann machen, dass ich das bei der nächsten Überweisung bekommen würde...."
Da kommt nichts, Fahrtkostenerstattung gibt es nur auf schriftlichen Antrag und nicht auf mündlichen Zuruf. Also schriftlich einen Antrag für den heutigen Termin anfordern.


götzb

Teilnahme am Fallmanagment ist freiwillig.

Das solltest du den Trottel unter die Nase reiben.

Notfalls an das KRM deines Jobcenters wenden.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

BigMama

Es gibt JC insbesondere Optionskommunen, da nennen sich alle Arbeitsvermittler Fallmanager. Dort wird es mit der Begrifflichkeit nicht so genau genommen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

hansmeisner

Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2022, 16:24:58[...]
Er war ziemlich entrüstet, dass ich meine Handynummer nicht angeben wollte.[...]
Er hat mir dann ein Video zur Mitwirkungspflicht gezeigt [...]
[...] weil in den Sprechblasen (!) auch ein Telefon und @ zeichen zu sehen war....[...]
[...] hat er gesagt, dass er mich dann wegen jeder Frage zu sich bestellen würde. Wenn es sein müsste, wöchentlich.[...]
Schon nach dem Zeigen des Videos wäre ich aufgestanden und kommentarlos gegangen.
Bei solch einem unsinnigen Verhalten darf man nicht mehr argumentieren, weil dann jedes Wort aufgegriffen würde und man dreht sich in einer Spirale des widersinnigen Wahnsinns. :weisnich:

Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2022, 16:24:58[...]
Er wollte auch, dass ich das sofort unterschreibe. Dann hat er mir dazu ein Video gezeigt und als ich dann meinte, das Video wäre vorher besser gewesen, durfte ich den EVG mit nach Hause nehmen.
[...]
:lachen:
Du hast anscheinend ein sehr lustiges Exemplar von SB/FM erwischt.

Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2022, 16:24:58[...]
Als ich nach den Fahrkosten gefragt habe, meinte er, ich soll die Kilometer ihm per Mail schicken und er würde das dann machen, dass ich das bei der nächsten Überweisung bekommen würde....
[...]
Wieso fragt er Dich denn dann nicht per Mail statt per Telefon? Idiot.
Wenn man (er) schon lügt, nur um an Deine Telefonnummer zu kommen, dann sollte man wenigstens logisch bleiben. :wand:

Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2022, 16:24:58[...]
Dazu hätte ich ein paar Fragen.
[...]
Und die wären? Oder habe ich sie übersehen? :scratch:

Aus Deinem Text lese ich heraus:
Telefonnummer angeben?
Nein, muss man nicht.

Argumente haben, warum man sie nicht angeben muss?
Nein, muss man nicht haben.

Davon ab finde ich fünf Termine in 3 Monaten recht viel... hieß das früher nicht, einmal pro Monat oder zumindest einmal im Quartal? Wenn es eh nur Fallmanagement ist und nicht in einer Optionskommune, dann wäre die Teilnahme daran freiwillig...

MsXyz

Also auf der Liste der Optionskommunen stehen sie nicht....
Ich fand 5 Termine in 3 Monaten jetzt auch relativ viel...
Und werde den Vertrag wohl eher nicht unterschreiben.

Die Fragen habe ich scheinbar nicht formuliert. Musste erstmal alles runter schreiben, um nichts zu vergessen....

Aber macht eine Beschwerde da Sinn? Habe wegen der Einladung schon eine Beschwerde geschrieben...

Ich habe Rückenprobleme. Als er wegen gesund gefragt hat, habe ich ja gesagt. Ist mir in dem Moment nicht eingefallen, dass ich deshalb einige Jobs nicht machen kann. Aber muss ich das sagen?
Oder reicht es, wenn ich ihm jetzt noch mitteilen, dass ich nicht in Zwangshaltungen arbeiten darf und nichts über 5 Kilo heben darf.

Ich glaube ja fast, dass er mir das ganz schön schwer machen will...

götzb

5 Zwangstermine in 3 Monaten ist schon massive Schikane.
Wenn du nicht gerade U25er bist, oder super gut vermittelbar.

So eine Beschwerde an das KRM macht in deinen Falle durchaus Sinn.
 
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Fettnäpfchen

MsXyz

Ein richtiger Fallmanager ist ein SB für "besondere Fälle" um diese in Arbeit zu bringen die arbeiten da sehr Kundenorientiert und durchaus JC freundlich.
Daher:
Zitat von: MsXyz am 22. Dezember 2022, 10:52:29Ich habe Rückenprobleme. Als er wegen gesund gefragt hat, habe ich ja gesagt. Ist mir in dem Moment nicht eingefallen, dass ich deshalb einige Jobs nicht machen kann. Aber muss ich das sagen?
Oder reicht es, wenn ich ihm jetzt noch mitteilen, dass ich nicht in Zwangshaltungen arbeiten darf und nichts über 5 Kilo heben darf.
Das gehört erwähnt!
Gibt es ein AÄAttest> dann sagt man das steht doch in meiner Akte; die er kennen muss wenn er für dich zuständig ist.

Wenn du mit dem per Mail verkehren willst machst du dir keinen Gefallen. Ich würde die Adresse löschen lassen, erst wenn Gerichte auch E-Mails anerkennen schaut das anders aus.

Hier hast du im Anhang etwas das du ihm schicken kannst dann siehst du ja wie mit deiner E-Mail umgegangen wird.

Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2022, 16:24:58Er hat mir dann ein Video zur Mitwirkungspflicht gezeigt und dass ich erreichbar sein muss. Dass ich erreichbar bin muss, weiß ich
Mir würde da einiges einfallen .....
aber das sich jemand dermaßen lächerlich macht zeugt von seiner Einstellung, seinem Wissen und seiner Meinung über sein Gegenüber.

Zitat von: MsXyz am 22. Dezember 2022, 10:52:29Ich fand 5 Termine in 3 Monaten jetzt auch relativ viel...
Im richtigen Fallmanagement eher wenig.
Und ja unsinnge Einladungen muss man sich nicht gefallen lassen und auf jede Einladung sofortige oder noch besser sogar vorherige Kostenübernahme beantragen. Da kann es passieren das er von seinem Vorgesetzten ausgebremst wird.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Danke schon mal für die ganzen Antworten.

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2022, 15:56:02Wenn du mit dem per Mail verkehren willst machst du dir keinen Gefallen. Ich würde die Adresse löschen lassen, erst wenn Gerichte auch E-Mails anerkennen schaut das anders aus.
Das weiß ich, deshalb wollte ich sie eigentlich auch löschen lassen. Den letzten Termin musste er einen Tag vorher ändern. Da dachte ich, dafür war es gut. Es ist dort nämlich auch kein Empfang mehr, sprich, ich würde vermutlich nicht mal ne Bestätigung bekommen, dass ich da gewesen wäre und Fahrtkosten auch nicht.
Und nachdem das so angefangen hat, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass er das nochmals machen würde. Daher lasse ich sie wohl erstmal drin, werde aber nicht per Mail mit ihm kommunizieren.

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2022, 15:56:02Mir würde da einiges einfallen .....
aber das sich jemand dermaßen lächerlich macht zeugt von seiner Einstellung, seinem Wissen und seiner Meinung über sein Gegenüber.
Ja, so habe ich mich auch gefühlt. Und hätte ich mich hier nicht eingelesen, wäre ich da sicher auch nicht standhaft geblieben...



Hier das, was in der EGV steht:
Mit den nachstehenden aufgeführten Verplichtungen und Leistungen wird folgendes Ziel verfolgt:
Heranführung und Intergration auf dem Arbeitsmarkt
Hierzu soll insbesondere folgendes Teilziel verfolgt werden:
1. Terminwahrnehmung, soll erreicht werden bis: zum Ende der Laufzeit der EVG
XY erhält Leistungen nach dem SGB II. Ziel ist der Wahrnehmung des Beratungsangebotes des Kommunalen Centers für Arbeit durch XY.
Aufgaben des zuständigen Beraters:
-Terminwahrnehmung
Das Kommunale Center für Arbeit unterstützt XY bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Beratungsangebote.

Von XY übernommene Aufgaben sind:
-Terminwahrnehmung
XY ist verpflichtet, die Termine bei der/dem zuständigen Fallmanager/in wahrzunehen (max. fünf Termine im Quartal).

Danach folgt die Rechtsfolgenbelehrung.

Zumal in der Einladung zum Termin steht Informationsgespräch im Zusammenhang über unsere vielseitigen Angebote aus dem Maßnahmenkonzept "Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung. Aber die Einladung war schon nicht richtig formuliert.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 09:48:51Es ist dort nämlich auch kein Empfang mehr, sprich, ich würde vermutlich nicht mal ne Bestätigung bekommen, dass ich da gewesen wäre und Fahrtkosten auch nicht.
Wenn die Einladung nach den entsprechenden § ist dann muss das JC die Fahrtkosten zahlen auch wenn sie dich nicht reinlassen.
Auch dafür ist ein Beistand gut.

Zitat von: MsXyz am 21. Dezember 2022, 16:24:58Als ich nach den Fahrkosten gefragt habe, meinte er, ich soll die Kilometer ihm per Mail schicken und er würde das dann machen, dass ich das bei der nächsten Überweisung bekommen würde....
und hast du schon mit dem Fahrtkostenantrag geantwortet?
Aua das schmerzt (haben die bei mir mal probiert)
als Antwort bekam sie dass sie es eh nicht glauben darf und nach kontrollieren bzw. selber ermitteln muss. War gleich erledigt weil ausnahmsweise wusste sie wohl das es stimmt.


Zur EinV
das sollte eigentlich klar sein und ich kann mir nicht vorstellen dass so etwas in einer EinV zu suchen hat da es bereits gesetzlich geregelt ist.
Wirklich nachteilig ist die EinV für dich nicht und ansonsten siehe unten:
Teilziel > was für ein Begriff...
Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 09:48:51zum Ende der Laufzeit der EVG
Was steht da dazu in der EinV > bis auf weiteres wäre falsch da nach sechs Monaten eine EinV fortgeschrieben gehört.
Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 09:48:51Aufgaben des zuständigen Beraters:
-Terminwahrnehmung  :wand:
Das Kommunale Center für Arbeit unterstützt XY bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Beratungsangebote. :wand:  :wand: 

Da
Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 09:48:51Maßnahmenkonzept
würde ich aufpassen falls eine Maßnahme angestrebt wird oder du dazu verdonnert werden sollst. Aber noch ist es nicht so weit.

MfG FN
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MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Dezember 2022, 14:17:18und hast du schon mit dem Fahrtkostenantrag geantwortet?
Den bekommt er jetzt per Fax. Hatte es vorhin an die Faxnummer aus seinem Briefkopf geschickt. Da hatte ich schon mal eine Fehlermeldung, habe ihn jetzt beim letzten Termin extra gefragt, ob sie stimmt, kam heute wieder eine..... Da sag ich mal zur Erreichbarkeit nichts...


Zur EinV
das sollte eigentlich klar sein und ich kann mir nicht vorstellen dass so etwas in einer EinV zu suchen hat da es bereits gesetzlich geregelt ist.
Wirklich nachteilig ist die EinV für dich nicht und ansonsten siehe unten:
Teilziel > was für ein Begriff...
Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 09:48:51zum Ende der Laufzeit der EVG
Was steht da dazu in der EinV > bis auf weiteres wäre falsch da nach sechs Monaten eine EinV fortgeschrieben gehört.
Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 09:48:51Aufgaben des zuständigen Beraters:
-Terminwahrnehmung  :wand:
Das Kommunale Center für Arbeit unterstützt XY bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Beratungsangebote. :wand:  :wand: 

Da
Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 09:48:51Maßnahmenkonzept
würde ich aufpassen falls eine Maßnahme angestrebt wird oder du dazu verdonnert werden sollst. Aber noch ist es nicht so weit.

MfG FN
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Es stehen sechs Monate drin. Das hat er auch gesagt. Aber ich dachte mir auch gleich, wieso braucht es dafür einen Vertrag, wenn das doch eh logisch ist. Außer das Fallmanagement ist wirklich freiwillig und so bekommen sie die Leute dahin. Weil die Sanktionen sind glaube auch höher, als würde ich den Vertrag nicht unterschreiben.
Da noch keine Potentialanalyse etc gemacht wurde, werde ich das erstmal nicht unterschreiben. Er meinte auch, mit dem Bürgergeld hätte ich angeblich mehr Chancen auf Umschulungen.


Sehr gut fande ich auch, ass er meine Ausbildung als nichtig angesehen hat und gesagt hat, na das kann man ja gleich vergessen....

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 18:31:23abe ihn jetzt beim letzten Termin extra gefragt, ob sie stimmt, kam heute wieder eine..... Da sag ich mal zur Erreichbarkeit nichts...
und zur Vertrauenswürdigkeit
und ab nächstem Jahr musst du dich freilich anstrengen, denn ab da sind wir Bezieher und die SB ja auf "Augenhöhe"  :mocking:

Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 18:31:23Aber ich dachte mir auch gleich, wieso braucht es dafür einen Vertrag, wenn das doch eh logisch ist.
ohne EinV kann man schlechter sanktionieren.

Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 18:31:23Weil die Sanktionen sind glaube auch höher, als würde ich den Vertrag nicht unterschreiben.
Nein das nicht
die sind nach wie vor auf 30% gedeckelt und ab 01.01.23 ändert sich das ja in Saffelung.

Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 18:31:23Er meinte auch, mit dem Bürgergeld hätte ich angeblich mehr Chancen auf Umschulungen.
Ach was als ob es das davor nicht gegeben hat.
Die versuchen doch eher ihre Sinnlosmaßnahmen voll zu bekommen und dann kommt, aber auch nur vllt., eine Umschulung dran. Je nach eLB.

Zitat von: MsXyz am 23. Dezember 2022, 18:31:23Sehr gut fande ich auch, ass er meine Ausbildung als nichtig angesehen hat und gesagt hat, na das kann man ja gleich vergessen....
Gut dass das nicht zwingend in der Realität zutrifft.
(Für Ämter aber nützlich wenn man sich auf die fünf Jahresregelung berufen kann.)
Ich habe auch ca. 20 Jahre mit meinem erlernten Beruf pausiert und dann wieder aufgenommen. Okay in der Malerbranche ändert sich ja nicht wirklich was und mit einer Ausbildung aus den 80ern könnte man sich fast als überqualifiziert bezeichnen wenn ich sehe was heutzutage gelehrt wird.

Frohe X Mas
FN
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MsXyz

Ja, mit der Vertrauenswürdigkeit ist spätestens jetzt vorbei.
Ich werde die EGV erstmal nicht unterschreiben. Dass ich zu Terminen komme, ist mir klar. Da muss ich nichts für unterschreiben. Ist für mich Blödsinn.

Bin eher am überlegen, nochmal eine Beschwerde zu schreiben wegen der Datenschutzsache, aber möchte es mir auch nicht zu sehr verschmerzen. Ist schon belastend genug das alles..

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 28. Dezember 2022, 11:38:38Bin eher am überlegen, nochmal eine Beschwerde zu schreiben wegen der Datenschutzsache, aber möchte es mir auch nicht zu sehr verschmerzen. Ist schon belastend genug das alles..
Im Prinzip kann man es sich nicht mit jemand verscherzen wenn derjenige einen auf dem "Kiecker" hat. Der hört nie auf ausser es wird ihm zu viel Arbeit oder Ärger.

Eher ist es so dass wenn Beschwerden und besonders direkt über den Datenschutzbeauftragten gemacht werden, dass es da immer einen Eintrag gibt (irgendwann schimpft dann auch der Chef vom JC) und beim Datenschutz uU auch noch Konsequenzen (wenn es nicht gerade der Datenschutzbeauftragte des eigenen JC ist).
Und bevor es dann solchen ganz speziellen SB zu unangenehm wird hören sie bei dir auf und suchen sich ein neues Opfer. Solange bis sie eines haben das sich ALLES gefallen lässt und dann leben die richtig auf. Meine letzte war so eine habe aber schon seit Mitte 2021 eine neue und kein Problem.
Nicht mal eine EinV weil sie die nicht unterschrieben hat und auf Mitteilung auch keine Unterschriebene zu gesendet hat.

MfG FN
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JoeHansen

Klar ist das belastend - aber wie Näpfchen schon schrieb: Bei manchen muss man sich durchsetzen.

Mein damaliger Sachbearbeiter bestellte mich im zwei Wochen Rythmus zu sich. Habe ich mitgemacht. Das hat ihn wohl geärgert, also kam plötzlich ein Schreiben mit einer Anhörung, da ich angeblich zu einem Termin nicht erschienen bin - die Einladung habe ich nie erhalten.

Das ging hin und her ... mir wurden 2x die Leistungen komplett eingestellt, weil ich angeblich zu drei Terminen nicht erschienen sei usw usw usw.
Ich war deswegen 2x mit dem Jobcenter vor dem Sozialgericht - habe jedesmal Recht bekommen.
Dann habe ich fast 6 Monate nichts mehr von meinem Jobcenter gehört bis ich dann zu einer sehr netten Dame bestellt wurde. Auf Nachfrage, was mit meinem alten Berater sei, meinte sie nur (sehr leise), er ginge jetzt einer anderen Tätigkeit nach  :grins:

Meine neue SB ist wirklich SUPER toll! Termine werden per Email vereinbart und auch z.B. ein kleiner Vorschuss ging via Email ohne Papierkram.
Manchmal lohnt es sich schon, sich nicht alles gefallen zu lassen  :sehrgut: