BK übernommen, nur ein Punkt wundert mich (Bitte Text lesen)

Begonnen von kazuni, 23. Dezember 2022, 14:25:39

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kazuni

Ein schönes Weihnachtsfest wünsche ich allen erst einmal. Hallo!

Das Jobcenter übernimmt den Nachzahlungsbetrag.
Ein Punkt wundert mich:
Betrag übernommen als Beihilfe nach § 22 SGB II?
Ist das eine Ausnahme?

Viele Grüße!

Fettnäpfchen

kazuni

Welchen Text?
Beihilfe heisst das es nicht zurückgezahlt werden muss.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kazuni

#2
Meinen Thread, was ich an Text unter der Überschrift erklärt habe.
Beihilfe hört sich so als letzte Ausnahme an.

Bsp.: Bei einem Umzug bekam ich nur Beihilfe, aber nicht den vollen Umzugsbetrag. Dabei war der Umzug genehmigt worden, wichtiger Grund war Eigenbedarf.

Allgemein bei BK-Nachzahlung ist der § 22 SGB II normal?

Fettnäpfchen

kazuni

Zitat von: kazuni am 23. Dezember 2022, 14:40:13Beihilfe hört sich so als letzte Ausnahme an.
das ist doch persönliches empfinden.
Wichtig ist die Übernahme
und
es ist egal ob ein/zwei oder dreistellig.

Zitat von: kazuni am 23. Dezember 2022, 14:40:13Allgemein bei BK-Nachzahlung ist der § 22 SGB II normal?
Alles was mit KdUH zu tun hat.

Zitat von: kazuni am 23. Dezember 2022, 14:40:13Bsp.: Bei einem Umzug bekam ich nur Beihilfe, aber nicht den vollen Umzugsbetrag. Dabei war der Umzug genehmigt worden, wichtiger Grund war Eigenbedarf.
Wenn du weniger bekommen hast als du ausgegeben hast hast du vllt. was falsch beantragt.

MfG FN
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kazuni