Haushaltshilfe nach OP

Begonnen von Hearts4all, 03. Januar 2023, 02:10:52

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Hearts4all

Hallo zusammen,

- Komplizierte OP
- Bettlägerig für vier Wochen
- Antrag auf Haushaltshilfe bei  der Krankenkasse gestellt und bewilligt
- JC überürüft nun Antrag auf Haushaltshilfe


Ich hatte eine Operation und war dannach einige Wochen bettlägerig zuhause. Hatte dann einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse gestellt, da Single!

Verschämt teilte mir die Sachbearbeiterin der Krankenkasse mit, dass mir nur 3 Stunden pro Woche bewilligt wurden (essen kochen, putzen, Wäsche waschen, einkäufe erledigen, Rezepte einlösen). Ohne Freunde wäre das nicht möglich gewesen!!!

Heute bekam ich einen Brief vom JC ... es muss überprüft werden, ob ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe habe, mit der Frage, wie lange meine körperliche Beinträchtigung noch dauern würde?!

1. Ich hatte nie einen Antrag beim JC gestellt, denn die Krankenkasse hat es mir doch schon bewilligt für einen Zeitraum von vier Wochen (insg. 12 Std. für Nov. und Dez. 2022). Wie ist das möglich?

2. Wie kann denn das JC über mein gesundheitliches Befinden entscheiden? Haben die neuerdings eine  medizinische Abteilung mit Ferndiagnose und traut der Expertise von meinem Operateur und den Krankenkassen nicht mehr?

3. Wass soll ich denn antworten, wenn nach der Dauer der körperlichen Beeinträchtigung gefragt wird? Meine Op verlief kompliziert ... Morgen wird über das weitere Vorgehen mit meinem Chirurgen entschieden!

Trivia:

Der Aufwand der hierfür betrieben wird (Krankenkasse Mitarbeiterin ... zwei Telefonate, drei Emails, ein persönlicher Besuch bei der KK, drei Briefe und jetzt noch das JC) ... Bewilligt wurden nach Abzug des Eigenanteils insg. 42 €!

Vielen Dank für jede Antwort

horst

Zitat von: Hearts4all am 03. Januar 2023, 02:10:52Heute bekam ich einen Brief vom JC ... es muss überprüft werden, ob ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe habe, mit der Frage, wie lange meine körperliche Beinträchtigung noch dauern würde?!
Die KK meldet also alles dem JC, das war mir auch neu.

Ottokar

Zitat von: Hearts4all am 03. Januar 2023, 02:10:52Heute bekam ich einen Brief vom JC ... es muss überprüft werden, ob ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe habe, mit der Frage, wie lange meine körperliche Beinträchtigung noch dauern würde?!
Kein Scherz? Vielleicht die Post verwechselt?
Das JC geht das Ganze einen Sch...dreck an.
Im SGB II gibt es keine Haushaltshilfe, das JC kann/darf so etwas weder prüfen noch bewilligen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Moin,

vllt. die Umsetzung der ganzheitlichen Betreuung? Aber ist schon sehr diffus.

Mfg

begees

Haushaltshilfe kann mglw. vom Sozialamt gewährt werden, § 70 SGB XII. Das geht auch bei SGB II-Leistungsbezug.
Das Sozialamt kann das ergänzend zum vorrangigen Leistungsumfang der Krankenkasse erbringen oder auch im Anschluss an eine zeitlich begrenzte Leistung der Krankenkasse.

Ottokar

Zitat von: Hearts4all am 03. Januar 2023, 02:10:52Antrag auf Haushaltshilfe bei  der Krankenkasse gestellt und bewilligt
Nicht beim Sozialamt, nicht beim JC.
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TripleH

ZitatHeute bekam ich einen Brief vom JC ... es muss überprüft werden, ob ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe habe, mit der Frage, wie lange meine körperliche Beinträchtigung noch dauern würde?!

Kann man das Schreiben vielleicht mal sehen? Oder wurde da eine Rechtsgrundlage genannt, wonach das Jobcenter eine Haushaltshilfe gewähren würde?

Hearts4all

Hallo,

es handelte sich um ein Versehen und somit geklärt.

Trivia:

Damit verbunden bekam ich noch zwei weitere Briefe. Inhalt: Kontoauszüge ... Worum handelt es sich bei der Gutschrift vom Dezember 2023 i.H. v. 22,32 €?

Ich: Wie von ihnen bereits erwähnt ... um eine Gutschrift. Zudem ist als Absender der örtliche Energieversorger ersichtlich!

begees

Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2023, 17:43:06
Zitat von: Hearts4all am 03. Januar 2023, 02:10:52Antrag auf Haushaltshilfe bei  der Krankenkasse gestellt und bewilligt
Nicht beim Sozialamt, nicht beim JC.

Deshalb ja der Hinweis in #4.

Fettnäpfchen

Hearts4all

Zitat von: Hearts4all am 12. Januar 2023, 02:36:52Damit verbunden bekam ich noch zwei weitere Briefe. Inhalt: Kontoauszüge ... Worum handelt es sich bei der Gutschrift vom Dezember 2023 i.H. v. 22,32 €?

Ich: Wie von ihnen bereits erwähnt ... um eine Gutschrift. Zudem ist als Absender der örtliche Energieversorger ersichtlich!
:scratch:  also ein nicht gemeldeter Einkommenszufluß ?
und dafür zwei Briefe?
und wer ist Trivia?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Die Gutschrift einer Erstattung für Haushaltenergie ist kein Einkommen und kann somit auch kein "nicht gemeldeter Einkommenszufluß" sein.

Trivia ist die Kurzform für Triviales.
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Hary

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2023, 18:11:43also ein nicht gemeldeter Einkommenszufluß ?
Meiner Meinung wäre er auch nicht verpflichtet diese Einnahmen zu melden, egal aus welcher Quelle sie stammt. Gemeldet werden müssen ja nur Geldzuflüsse die Leistungsrelevant sind und sofern neben dem Regelsatz keine weiteren Geldzuflüsse vorliegen die zusammen den Freibetrag übersteigen ist es ja nun nicht Leistungsrelevant. Streng genommen müsste man dann ja jeden Kassenzettel auf dem man Pfand eingelöst hat entsprechend mit Änderungsmitteilung und Anlagen einreichen. Nebenbei natürlich beweisen dass es der eigene Pfand war und nicht von Dritten an einen übergegangen ist...

BTW Das wäre doch mal ein Gag, geschlossen eine ganze Großstadt einmal alle Bezieher jedem Cent vom Pfandautomat und jedes gefundene Centstück mit einer entsprechenden Mitteilung melden. Mal schauen wann das zuständige Jobcenter wieder normal funktioniert, wenn das wirklich jeder konsequent eine Woche durchführt :)

Fettnäpfchen

Hearts4all

Sorry da habe ich falsches geschrieben
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2023, 18:11:43:scratch:  also ein nicht gemeldeter Einkommenszufluß ?
dass ziehe ich hiermit zurück! Weiß nicht was ich mir da gedacht habe aber Fehler passieren halt mal. Sorry  :schaem:

Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2023, 20:04:13Die Gutschrift einer Erstattung für Haushaltenergie ist kein Einkommen und kann somit auch kein "nicht gemeldeter Einkommenszufluß" sein.

Trivia ist die Kurzform für Triviales.
Ottokar Danke! für´s aufpassen und erklären.

MfG FN
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