Jobcenter beantragt Grundriss

Begonnen von MsXyz, 17. Oktober 2022, 12:47:11

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MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2023, 15:37:27Das mit dem Fax machst du sofort aufgrund der Unverschämtheit und mMn rechtswidrigen Drohung in dem Brief.
vorletzter Blocksatz Blatt zwei und sinngemäß:
Bei späterer Nachholung als dem 13ten wollen die erst nach Eingang deiner Antwort ab Eingang leisten und nur evtl. auch dem Zeitraum davor.

Das Fax titulierst du mit Antwort zur Fristwahrung (auf dieses Schreiben)
und Inhaltlich mit deinen Worten
dass es zeitlich nicht passt weil.....
und damit wenigstens von deiner Seite aus die Frist eingehalten werden kann bevor dir die Leistungen eingestellt werden.
Dann auf jeden Fall noch:
Ich werde schnellstmöglich, nach Beratung, die richtige Antwort auf Ihr Schreiben nachholen und bei Ihnen einreichen/vorlegen o. zukommen lassen.

So in etwa?
Betreff: Aktenzeichen | Antwort zur Fristwahrung auf Ihr Schreiben vom 04.01.2023, Eingang 12.01.2023

Sehr geehrter XY,
ihr Schreiben vom 04.01.2023 ist bei mir am 12.01.2023 eingegangen, daher schreibe ich Ihnen heute, um die Frist einzuhalten, damit die Leistungen nicht eingestellt werden.
Auf Grund der kurzen Frist nach Eingang des Schreibens ist es mir zeitlich aus persönlichen Gründen nicht möglich bis zum 13.01.2023 zu antworten.
Ich werde schnellstmöglich nach Beratung die richtige Antwort auf Ihr Schreiben nachholen und Ihnen zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2023, 15:37:27Genauso schlimm wenn nicht noch dämlicher der Satz:
"Ihre Unterstellungen und Vorwürfe werden entschieden zurückgewiesen" Das mit dem dass du Steuergelder bekommst ist auch unterste Schublade fast schon Stammtischgelabber und eine Schande für eine "Behörde"
In dem Muster, das du angehängt hast, kann ich nichts dergleichen erkennen was darauf hindeutet > Unterstellungen und Vorwürfe<
Also wurde da etwas gelesen was da nicht steht und zwar zu deinem Nachteil.
Das darf aber nicht sein.
Wenn überhaupt dann sind SB dazu verpflichtet es so zu verstehen/auszulegen das eine Antwort eher zu deinem Vorteil gelesen/verstanden werden soll.
Gibt sogar einen § und Namen dafür fällt mir aber gerade nicht ein.

Sehr wahrscheinlich wissen die sogar das die Forderung falsch ist denn du wirst ja nicht nur aufgefordert, allerdings schon mit dem Beigeschmack der Nötigung (Leistungseinstellung), sondern auch gebeten.

Da Ottokar schon involviert ist, es auch um sein Muster geht, ist es nur sinnvoll wenn ich da nichts als mögliche Antwort dazu schreibe denn das kann er um Klassen besser.

MfG FN
Danke für deine Antwort.
Mir fällt bei dem ganzen ehrlich gesagt nicht mehr viel ein... Allein der erste Satz: "unser Ziel ist es, Ihnen die beantragten Leistungen zeitnah und in voller Höhe zur Verfügung zu stellen. Dafür benötigen wir jedoch ihre Mithilfe"
Ich habe ja schon einen Bescheid. Da wurden die Wohnkosten ja auch übernommen (allerdings haben sie Nebenkosten gestrichen) Und der Absatz danach klingt fast so, als wolle er damit begründen, wieso er Daten bekommen möchte, die ihm eigentlich nicht zustehen....

Ich würde ja gerne behaupten können, das ganze lässt mich kalt. Leider ist dem gar nicht so.

Ottokar

Der SB ist entweder vollkommen durchgeknallt, oder hat es auf dich abgesehen.
Ich würde hier wie folgt antworten:


Anrede,

gern äußere ich mich zu den nunmehr gestellten Fragen.

...

Ergänzend weise ich Sie darauf hin, dass es zwischen meinem Umzug und der von Ihnen beabsichtigten Erstattungsforderung nach § 34 SGB II keinen erkennbaren, geschweige denn rechtlichen Zusammenhang gibt.
Sollten Sie eine solche erlassen, werde ich dagegen mit den mir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vorgehen.

Auch Bezieher von Leistungen des SGB II genießen Freizügigkeit in der gesamten Bundesrepublik, sie dürfen umziehen, wann und wohin sie wollen (BSG Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R).
Beim Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsträgers besteht generell Anspruch auf die max. angemessenen KdUH (BSG Urteile B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006, B 4 AS 60/09 R sowie vom 01.06.2010). Ein Ersatzanspruch lässt sich daraus schon deshalb nicht herleiten, weil es sich um einen gesetzlich normierten Anspruch handelt.

Nicht jedes verwerfliche Verhalten, das eine Hilfebedürftigkeit oder Leistungserbringung nach dem SGB II verursacht, führt zu einer Erstattungspflicht.
Die Kostenersatzpflicht beschränkt sich auf einen "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand", der durch einen spezifischen und direkten Bezug zwischen dem Verhalten selbst und dem Erfolg gekennzeichnet ist. Das Jobcenter ist hierbei in der Beweispflicht für das Vorliegen eines "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" (BSG-Urteil vom 02.11.2012, B 4 AS 39/12 R).
Bislang haben Sie zu diesem "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" keinerlei Angaben gemacht, geschweige denn Beweise benannt, die diesen belegen.

Was Ihre übrigen Vorhalte betrifft, weise ich Sie darauf hin, dass Sie mir zuerst gedroht haben, und dies nun abermals taten. Mir ist bekannt, dass ich hier in Kontakt mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehe, aber auch diese unterliegt gesetzlich normierten Pflichten. Dazu gehört u.a. bei Datenerhebungen die in Art. 13 und 14 DSGVO normierte Pflicht, den Betroffenen u.a. umfassend darüber zu informieren,
- welche konkreten Daten erhoben werden sollen,
- warum die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist,
- wer alles Kenntnis von diesen Daten erhält,
- ob und wie lange diese Daten gespeichert werden,
- welche Rechtsgrundlagen gelten,
- welche Rechte der Betroffene hinsichtlich Auskunft, Berichtigung und Löschung dieser Daten hat und an wen er sich dazu wenden kann.

Warum Sie Kenntnis von meinen Umzugsgründen benötigen, haben Sie nicht ausgeführt.
Diese Daten sind für meinen Anspruch auf KdUH offensichtlich nicht erforderlich und bei der Beweisfindung von Gründen nach § 34 SGB II besteht keine Mitwirkungspflicht, da die Beweislast bei Ihnen liegt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MsXyz

Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2023, 17:43:42Der SB ist entweder vollkommen durchgeknallt, oder hat es auf dich abgesehen.
Ich würde hier wie folgt antworten:


Anrede,

gern äußere ich mich zu den nunmehr gestellten Fragen.

...

Ergänzend weise ich Sie darauf hin, dass es zwischen meinem Umzug und der von Ihnen beabsichtigten Erstattungsforderung nach § 34 SGB II keinen erkennbaren, geschweige denn rechtlichen Zusammenhang gibt.
Sollten Sie eine solche erlassen, werde ich dagegen mit den mir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vorgehen.

Auch Bezieher von Leistungen des SGB II genießen Freizügigkeit in der gesamten Bundesrepublik, sie dürfen umziehen, wann und wohin sie wollen (BSG Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R).
Beim Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsträgers besteht generell Anspruch auf die max. angemessenen KdUH (BSG Urteile B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006, B 4 AS 60/09 R sowie vom 01.06.2010). Ein Ersatzanspruch lässt sich daraus schon deshalb nicht herleiten, weil es sich um einen gesetzlich normierten Anspruch handelt.

Nicht jedes verwerfliche Verhalten, das eine Hilfebedürftigkeit oder Leistungserbringung nach dem SGB II verursacht, führt zu einer Erstattungspflicht.
Die Kostenersatzpflicht beschränkt sich auf einen "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand", der durch einen spezifischen und direkten Bezug zwischen dem Verhalten selbst und dem Erfolg gekennzeichnet ist. Das Jobcenter ist hierbei in der Beweispflicht für das Vorliegen eines "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" (BSG-Urteil vom 02.11.2012, B 4 AS 39/12 R).
Bislang haben Sie zu diesem "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" keinerlei Angaben gemacht, geschweige denn Beweise benannt, die diesen belegen.

Was Ihre übrigen Vorhalte betrifft, weise ich Sie darauf hin, dass Sie mir zuerst gedroht haben, und dies nun abermals taten. Mir ist bekannt, dass ich hier in Kontakt mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehe, aber auch diese unterliegt gesetzlich normierten Pflichten. Dazu gehört u.a. bei Datenerhebungen die in Art. 13 und 14 DSGVO normierte Pflicht, den Betroffenen u.a. umfassend darüber zu informieren,
- welche konkreten Daten erhoben werden sollen,
- warum die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist,
- wer alles Kenntnis von diesen Daten erhält,
- ob und wie lange diese Daten gespeichert werden,
- welche Rechtsgrundlagen gelten,
- welche Rechte der Betroffene hinsichtlich Auskunft, Berichtigung und Löschung dieser Daten hat und an wen er sich dazu wenden kann.

Warum Sie Kenntnis von meinen Umzugsgründen benötigen, haben Sie nicht ausgeführt.
Diese Daten sind für meinen Anspruch auf KdUH offensichtlich nicht erforderlich und bei der Beweisfindung von Gründen nach § 34 SGB II besteht keine Mitwirkungspflicht, da die Beweislast bei Ihnen liegt.

Danke für deine Hilfe. das klingt schon mal ganz gut.
Ich frage mich nur, ob es nicht doch sinnvoll wäre zu schreiben, dass zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung und Einzug in die Wohnung nicht abzusehen war, dass ich mal ALG II beantragen muss.

Ich weiß, dass ich dazu nichts sagen muss, aber jedes Mal mit Bauchschmerzen zum Briefkasten zu gehen hilft mir auch nicht....
Weiß nicht, ob das Nachteile für mich bringen könnte.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 18:39:14Ich frage mich nur, ob es nicht doch sinnvoll wäre zu schreiben, dass zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung und Einzug in die Wohnung nicht abzusehen war, dass ich mal ALG II beantragen muss.

Ich weiß, dass ich dazu nichts sagen muss, aber jedes Mal mit Bauchschmerzen zum Briefkasten zu gehen hilft mir auch nicht....
Weiß nicht, ob das Nachteile für mich bringen könnte.
Natürlich kannst du das irgendwo unterbringen es kann dir nicht schaden und keiner will dass du Bauchschmerzen hast und die am Schluss bleiben.
Also keiner von hier  :zwinker:

Ganz nebenbei und auch nicht mehr wichtig weil Ottokar hat das viel besser gemacht was mir klar war.
Aber für dich und zukünftigen Schriftverkehr solltest du nicht zu sparsam argumentieren. Das rote hätte ich an deiner Stelle dazu geschrieben. Ich kopiere deine eigenen Worte; die dann sinngemäß selber rein denken. :zwinker:
Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 17:39:38Auf Grund der kurzen Frist nach Eingang des Schreibens ist es mir zeitlich aus persönlichen Gründen nicht möglich bis zum 13.01.2023 zu antworten.Habe Post bekommen....
Geschrieben soll es am.  4. Januar worden sein. Poststempel ist der 9.1. Eingang ist heute.
Antworten soll ich bis 13.1. Das wird wohl nichts....
sind ja wirklich keine persönlichen Gründe sondern
Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2023, 17:43:42Der SB ist entweder vollkommen durchgeknallt, oder hat es auf dich abgesehen.
Nicht immer so schonend sonst lernen die nie das man das mit DIR nicht machen kann und es geht ewig so weiter!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2023, 19:14:11MsXyz

Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 18:39:14Ich frage mich nur, ob es nicht doch sinnvoll wäre zu schreiben, dass zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung und Einzug in die Wohnung nicht abzusehen war, dass ich mal ALG II beantragen muss.

Ich weiß, dass ich dazu nichts sagen muss, aber jedes Mal mit Bauchschmerzen zum Briefkasten zu gehen hilft mir auch nicht....
Weiß nicht, ob das Nachteile für mich bringen könnte.
Natürlich kannst du das irgendwo unterbringen es kann dir nicht schaden und keiner will dass du Bauchschmerzen hast und die am Schluss bleiben.
Also keiner von hier  :zwinker:

Ganz nebenbei und auch nicht mehr wichtig weil Ottokar hat das viel besser gemacht was mir klar war.
Aber für dich und zukünftigen Schriftverkehr solltest du nicht zu sparsam argumentieren. Das rote hätte ich an deiner Stelle dazu geschrieben. Ich kopiere deine eigenen Worte; die dann sinngemäß selber rein denken. :zwinker:
Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 17:39:38Auf Grund der kurzen Frist nach Eingang des Schreibens ist es mir zeitlich aus persönlichen Gründen nicht möglich bis zum 13.01.2023 zu antworten.Habe Post bekommen....
Geschrieben soll es am.  4. Januar worden sein. Poststempel ist der 9.1. Eingang ist heute.
Antworten soll ich bis 13.1. Das wird wohl nichts....
sind ja wirklich keine persönlichen Gründe sondern
Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2023, 17:43:42Der SB ist entweder vollkommen durchgeknallt, oder hat es auf dich abgesehen.
Nicht immer so schonend sonst lernen die nie das man das mit DIR nicht machen kann und es geht ewig so weiter!!

MfG FN

Danke dir :)
Ja, ich überlege das vorläufige trotzdem zu schicken, damit ich erstmal über das andere noch nachdenken kann. Weiß noch nicht genau, ob ich das mit rein bringen möchte, oder nicht... Hatte ja von Anfang an gedacht, dass er das ewig ziehen wird.... Weshalb ich dann bestimmter war....
ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was ich ihm getan habe... Außer, dass ich dann Widerspruch eingelegt habe...



ihr Schreiben vom 04.01.2023 ist bei mir am 12.01.2023 eingegangen, daher schreibe ich Ihnen heute, um die Frist einzuhalten, damit die Leistungen nicht eingestellt werden.
Auf Grund der kurzen Frist nach Eingang des Schreibens ist es mir nicht möglich bis zum 13.01.2023 zu antworten.
Die Post habe ich am 12.01.2023 bekommen.
Geschrieben soll es am 04.01.2023 worden sein. Der Poststempel ist vom 09.01.2023. Eingang ist der 12.01.2023. Antworten soll ich bis 13.01.2023. Das wird wohl nichts....
Ich werde schnellstmöglich nach Beratung die richtige Antwort auf Ihr Schreiben nachholen und Ihnen zukommen lassen.


Wenn ich das so machen würde, würde sich doch alles doppeln, oder nicht?
Wie gesagt, das mit der Fristverlängerung würde ich gerne trotzdem machen, um nochmal darüber zu schlafen.. Und weil ich es auch irgendwie unverschämt finde, dass ich so schnell antworten soll. Was ja normal gar nicht unbedingt möglich ist.

Ellen_Alien

Zitatich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was ich ihm getan habe...
Nichts  :weisnich:
Der steht nur drauf, Leuten in deiner Situation vorzuhalten, dass ihr Lebenswandel durch Steuergelder finanziert wird. Das ist einfach Pech so einen zu erwischen.
Nicht persönlich nehmen. Am längeren Hebel zu sitzen und das dann raushängen zu lassen muss sich wohl gut anfühlen?
Dir bleibt nur, dich zu wehren.

Ottokar

Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 18:39:14Ich frage mich nur, ob es nicht doch sinnvoll wäre zu schreiben, dass zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung und Einzug in die Wohnung nicht abzusehen war, dass ich mal ALG II beantragen muss.
Angesichts der sehr agressiven Art des JC wäre es vielleicht besser, sich auf genau das zu beschränken.

Wieviel Zeit lag denn zwischen dem Einzug und dem ALG II Antrag?
Magst hier noch was zum Umzugsgrund schreiben?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MsXyz

Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2023, 20:01:03
Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 18:39:14Ich frage mich nur, ob es nicht doch sinnvoll wäre zu schreiben, dass zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung und Einzug in die Wohnung nicht abzusehen war, dass ich mal ALG II beantragen muss.
Angesichts der sehr agressiven Art des JC wäre es vielleicht besser, sich auf genau das zu beschränken.

Wieviel Zeit lag denn zwischen dem Einzug und dem ALG II Antrag?
Magst hier noch was zum Umzugsgrund schreiben?

Also es nicht zu schreiben? Sorry, dass ich nochmal so blöd nachfrage.

Eigentlich wollte ich zum 1.8. Einziehen. Da gab es aber einen Wasserschaden, weshalb es erst zum 1.9. Geklappt hat.
Ich hatte hier ein Jobangebot und das Wohnungsangebot. Nur hat das mit dem Job dann leider nicht geklappt, weshalb ich Mitte September den Antrag gestellt habe. Also rückwirkend zum 1.9.... und da wollen sie mir jetzt nen Strick draus drehen...

Zitat von: Ellen_Alien am 12. Januar 2023, 20:00:44
Zitatich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was ich ihm getan habe...
Nichts  :weisnich:
Der steht nur drauf, Leuten in deiner Situation vorzuhalten, dass ihr Lebenswandel durch Steuergelder finanziert wird. Das ist einfach Pech so einen zu erwischen.
Nicht persönlich nehmen. Am längeren Hebel zu sitzen und das dann raushängen zu lassen muss sich wohl gut anfühlen?
Dir bleibt nur, dich zu wehren.

Ja, das scheint so.... habe auch keine Worte dafür, was das für eine Art und Weise ist...

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 19:50:40Wenn ich das so machen würde, würde sich doch alles doppeln, oder nicht?
normal nicht aber bei deinem Verein  :weisnich:
und jetzt befürchte ich das es richtig unschön wird da heute dein Termin war. Ein SB der so gestrickt ist hat den Brief mit der Leistungseinstellung schon fertig und wartet nur auf darauf ihn kurz vor Feierabend auf den Postweg zu bringen.

Ottokar
Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2023, 20:01:03Magst hier noch was zum Umzugsgrund schreiben?
Ich habe dir mal das wichtigste aus der ersten Seite rauskopiert.
ZitatIch habe ALG II zum 9.9. beantragt. Daraufhin haben sie erstmal noch Unterlagen nachgefordert, die ich noch nicht hatte (Krankenkasse, ALG I Bescheinigung,...) und wollten auch eine Antragsbegründung.
Jetzt möchten sie nochmal eine Stellungnahme und wollen auch wissen, weshalb der Mietvertrag abgeschlossen wurde und nicht beim zuständigen Leistungsträger vorgelegt wurde.

Ich habe vorher bei meinen Eltern gewohnt (bin 29 Jahre) und hatte einen Midijob. Meine Eltern haben mich dann noch bisschen unterstützt. Habe dann ein Jobangebot 20 km entfernt bekommen und habe dort über Bekannte eine Wohnung bekommen. Da wollte ich zum 1.8. einziehen, das ging aber nicht auf Grund eines Wasserschadens, weshalb ich erst im September eingezogen bin. Dass das Jobangebot nicht zu Stande kam, war leider auch erst Ende August, weshalb ich auch erst im September den Antrag auf ALG II gestellt habe.

Abgesehen davon, dass momentan das ja ausgesetzt ist, wie groß die Wohnung sein darf, ist die Wohnung nicht zu groß und zur Ortsüblichen Miete.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2023, 13:24:09MsXyz

Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 19:50:40Wenn ich das so machen würde, würde sich doch alles doppeln, oder nicht?
normal nicht aber bei deinem Verein  :weisnich:
und jetzt befürchte ich das es richtig unschön wird da heute dein Termin war. Ein SB der so gestrickt ist hat den Brief mit der Leistungseinstellung schon fertig und wartet nur auf darauf ihn kurz vor Feierabend auf den Postweg zu bringen.

MfG FN

Ich hab  bisher noch nichts weg geschickt.. Aber schicke das mit der Fristverlängerung jetzt... Ist ja noch der 13... Ich hoffe mal, er würde das wenigstens erst Montag machen... Es war ja kein persönlicher Termin heute. Aber ich schicke das gedoppelte Schreiben jetzt so ab. Die Informationen sind zwar mehrfach drin, aber vielleicht kommt es dann auch etwas in seinem Kopf an.
Zudem schicke ich eh nichts mehr an SB persönlich, da es bisher nie ankam und schicke es an die allgemeine Faxnummer. Bis es da ankommt, braucht es ja auch. Und mit Post würde es ja noch länger dauern....

Ottokar

Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 21:07:01Eigentlich wollte ich zum 1.8. Einziehen. Da gab es aber einen Wasserschaden, weshalb es erst zum 1.9. Geklappt hat.
Kannst du das belegen?
Dann würde ich folgendes ans JC antworten:
Der Umzug erfolgte zwecks Arbeitsaufnahme zum 01.08.
Aufgrund Wasserschaden verzögerte sich die Übergabe der neuen Wohnung an mich um einen Monat, weshalb ich den Job nicht rechtzeitig antreten konnte, sodass das Arbeitsverhältnis nicht zustande kam.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MsXyz

Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2023, 17:47:43
Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 21:07:01Eigentlich wollte ich zum 1.8. Einziehen. Da gab es aber einen Wasserschaden, weshalb es erst zum 1.9. Geklappt hat.
Kannst du das belegen?
Dann würde ich folgendes ans JC antworten:
Der Umzug erfolgte zwecks Arbeitsaufnahme zum 01.08.
Aufgrund Wasserschaden verzögerte sich die Übergabe der neuen Wohnung an mich um einen Monat, weshalb ich den Job nicht rechtzeitig antreten konnte, sodass das Arbeitsverhältnis nicht zustande kam.

Da der neue Wohnort nur ca 20 km vom alten entfernt ist, wird das nicht klappen. Hätte ich ja auch vom alten Wohnort aus machen können...

MsXyz

Ich bin mir immer noch unschlüssig, ob ich was dazu schreiben soll und wenn ja, an welche Stelle....
Würde halt hoffen, dass er dann ruhe gibt....
Dass ihm die Begründung ausreicht... hab halt auch bedenken, dass ich irgendwas falsch schreibe, was er mir dann verdreht.

Hatte halt auch blöderweise mit dem Vermieter damals ausgemacht, dass ich die erste Miete mit dem Gehalt zahle (was ja dann nciht kam, weil das nicht zu stande kam) und dann das ich zahle, wenn das vom JC da ist.... und dem JC im ersten schreiben auch ( da hatte ich hier noch nicht gefragt), geschrieben, dass mein Vermieter wartet, bis da Geld da ist. Die Kaution hatte erstmal mein Vater gezahlt...

Ottokar

Zitat von: MsXyz am 13. Januar 2023, 18:05:24Da der neue Wohnort nur ca 20 km vom alten entfernt ist, wird das nicht klappen. Hätte ich ja auch vom alten Wohnort aus machen können...
Kommt darauf an, ob der Arbeitsplatz für dich erreichbar gewesen wäre, beim ÖPNV muss das nicht der Fall sein.
Abgesehen davon ist das nicht relevant.

Das JC ist hier in der Pflicht, den "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" zu beweisen, d.h. hier konkret: das du umgezogen bist in der Absicht, am neuen Wohnort höhere Unterkunftskosten zu erhalten. Denn das wird dir ja vorgehalten.
Nicht du musst diese Unterstellung widerlegen, sondern das JC muss dafür unwiderlegbare Beweise vorlegen.
Du wirst ja zudem irgendwas haben, was beweist, dass du dich dort auf einen Job beworben hast (Bewerbung, Einladung zum Vorstellungsgespräch, Fahrkostenbeleg, ev. sogar Kostenerstattung für diese Bewerbung und die Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch).
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Fettnäpfchen

#74
Ottokar

MsXyz aus > Antwort #4
17. Oktober 2022, 13:49:33
ZitatIch habe vorher bei meinen Eltern gewohnt (bin 29 Jahre) und hatte einen Midijob. Meine Eltern haben mich dann noch bisschen unterstützt. Habe dann ein Jobangebot 20 km entfernt bekommen und habe dort über Bekannte eine Wohnung bekommen. Da wollte ich zum 1.8. einziehen, das ging aber nicht auf Grund eines Wasserschadens, weshalb ich erst im September eingezogen bin. Dass das Jobangebot nicht zu Stande kam, war leider auch erst Ende August, weshalb ich auch erst im September den Antrag auf ALG II gestellt habe.
Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2023, 10:11:30ev. sogar Kostenerstattung für diese Bewerbung und die Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch).
das eher nicht denn erst dadurch das der Job nicht zustande kam kam sie in die Lage ALG 2 zu beantragen.
Schon alleine deswegen finde ich diese Unterstellung höhere KduH  zu erschleichen für ........ Für mich hat der SB 0 Ahnung bei so einer Aussage und wer weiß ob das nur nach seiner Hybris geht (das sowieso) oder ob er die Akte überhaupt kennt.

Zitat von: MsXyz am 16. Januar 2023, 18:34:35Ich bin mir immer noch unschlüssig, ob ich was dazu schreiben soll und wenn ja, an welche Stelle....
wenigstens hast du
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2023, 13:24:09und jetzt befürchte ich das es richtig unschön wird da heute dein Termin war. Ein SB der so gestrickt ist hat den Brief mit der Leistungseinstellung schon fertig und wartet nur auf darauf ihn kurz vor Feierabend auf den Postweg zu bringen.
so viel Glück gehabt dass da nicht schon Post gekommen ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.