Vom Bürgergeld wieder in den Job welche Unterstützung/Antrag muss man stellen?

Begonnen von Hotte72, 18. Januar 2023, 10:04:43

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hotte72

Hallo liebe Gemeinde,

ich beziehe im Moment Bürgergeld und habe die Möglichkeit wieder einen Job zu bekommen. Allerdings ist es ja so, das man dann keine Unterstützung mehr bekommt, wie soll man aber im ersten Monat die Miete bezahlen und wovon soll man leben? Gibt es da irgendwelche Unterstützung zur Überbrückung, oder Anträge die man stellen kann?

Grüße Torsten

BigMama

Du kannst ein Überbrückungsdarlehen für den ersten Monat stellen. Das musst du allerdings zurückzahlen.

Wenn du zum 01.02. eine Arbeit aufnimmst, dein Gehalt aber erst zum 01.03. oder 15.03. zufließt, musst du die Leistungen (Alg II) für den Februar nicht zurückzahlen. Bekommst du dein Gehalt jedoch schon am 28.02., dann musst du die Leistungen für den Februar zurückzahlen.
Ausschlaggebend ist immer der Monat in dem dein Gehalt zufließt.

Du kannst noch zusätzlich Einstiegsgeld bei deinem Vermittler beantragen. Das Einstiegsgeld soll einen Anreiz darstellen eine Beschäftigung aufzunehmen und als Unterstützung für evtl. Mehrkosten durch die Arbeitsaufnahme dienen. Der Antrag muss vor Antritt der Beschäftigung gestellt werden, am Besten noch vor Unterschrift des Arbeitsvertrages.

Weiterhin kannst du Leistungen aus dem Vermittlungsbudget beantragen wie beispielsweise die Übernahme der Fahrkosten bis zur ersten Gehaltszahlung.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Hotte72

Vielen Dank für deine Antwort, dann werde ich das gleich mal in die Wege leiten

Fettnäpfchen

Hotte72

oder wenn das JC jetzt schon die Leistung einstellt die Leistung als Darlehen beantragen
oder gegen die Einstellung in Widerspruch gehen.

Leistungspflicht des Leistungsträgers
Zitatbei Arbeitsaufnahme:
Viele Jobcenter stellen die Leistung einfach ein, (weiterlesen...

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.