Aufgerechnetes Guthaben = Einkommen?

Begonnen von avatar, 19. Januar 2023, 01:18:16

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avatar

Hallo.

Eine zunächst noch theoretische Frage.

Kann das Amt von einer Sozialleistung (hier Grundsicherung) Abzüge wg. "Einkommen" vornehmen, wenn dem Empfänger ein Guthaben (z.B. Heizkostenguthaben) vom Vermieter zusteht, dieses aber nicht ausgezahlt wird, weil der Vermieter es gegen eine Forderung aufrechnet?

Gilt dieses nicht ausgezahlte Guthaben also auch als "Einkommen", wenn es der Empfänger aus genanntem Grund überhaupt nicht erhält?

Danke im Voraus.

Sheherazade

Heizkostenerstattungen zählen nicht als Einkommen, sondern gehören zu den KdU. Demnach hat das jeweilige Amt ohnehin Anspruch auf diese Erstattung.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Ottokar

Eine Zahlung die nicht zufließt, darf generell nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
§ 22 Abs. 3 SGB II regelt zudem, dass Betriebskostenguthaben zwar Einkommen ist, aber speziell nur die Unterkunftskosten mindert.

Um Genaueres sagen zu können, muss man schon etwas mehr wissen.
Wurde das Betriebskostenguthaben mit Mietschulden aufgerechnet, wird es trotzdem mindernd beim Unterkunftskostenanspruch berücksichtigt.
Wurde das Betriebskostenguthaben mit einer Betriebskostennachforderung aufgerechnet, heben sich das Guthaben und der aus der Nachforderung resultierende Nachzahlungsanspruch an das JC gegenseitig auf.
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