Nah der Mietobergrenze - Grundmiete sowie Heizkosten erhöht

Begonnen von kopfhoch, 20. Januar 2023, 10:03:00

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kopfhoch

Hi zusammen. 
Der Vermieter kündigte an, allgemein werden bei uns im Haus für alle Wohnparteien die Grundmieten und Heizkosten monatlich erhöht. Da alles nun mal teurer wird.

Ich verglich nun die aktuelle Liste vom Jobcenter "Wohnungsangemessenheitsobergrenzen".

Über Heizkosten und Warmwasser steht in dieser Liste nichts genaues, aber bei der Kaltmiete (inkl. kalte Betriebskosten)/Grundmiete bin ich leider nicht weit weg von der Obergrenze (um die 30 €).

Ich habe jetzt höllische Sorge, ich muss bald ausziehen.
Kann mir jemand bitte helfen?


OLD-MAN

Warte erst mal ab, was vom VM kommt! Dann erst mal abwarten, wie die Reaktion des JC ausfällt! Stichwort: Kostensenkung! Dann hier im Forum wieder melden!

Ausziehen musst du auf keinen Fall, max. die Differenz selbser zahlen.

kopfhoch

Was ich nicht verstehe: Ich verbrauche nicht mehr als vorher, nur die Kosten sind allgemein höher geworden. Alle im Mietshaus sind sehr sparsam, inklusive mir, aber die Tarife für Warmwasser und Heizung sind höher als sonst. Das muss doch das Jobcenter verstehen.
Da kann ich doch nichts für. Und für eine Differenz jeden Monat habe ich kein Geld, weil ich gerade so schon nicht mit meinem Regelsatz auskomme. Ich werde irgendwann verschulden, dabei möchte ich das nicht.

Zitat von: kopfhoch am 20. Januar 2023, 10:14:42Was ich nicht verstehe: Ich verbrauche nicht mehr als vorher, nur die Kosten sind allgemein höher geworden. Alle im Mietshaus sind sehr sparsam, inklusive mir, aber die Tarife für Warmwasser und Heizung sind höher als sonst. Das muss doch das Jobcenter verstehen.
Da kann ich doch nichts für. Und für eine Differenz jeden Monat habe ich kein Geld, weil ich gerade so schon nicht mit meinem Regelsatz auskomme. Ich werde irgendwann verschulden, dabei möchte ich das nicht.

Das versteht das JC bzw. der Mitarbeiter sogar. Sind ja auch Menschen.
Jedoch sind weder das JC noch der einzelne Mitarbeiter für die Angemessenheitsgrenzen der Städte verantwortlich.
Diese werden von kommunaler Seite (Stadt_Kreis) festgelegt und müssen entsprechend umgesetzt werden.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

kopfhoch

#4
Ja, aber das wird jetzt aktuell nicht nur mich betreffen, sondern Mio. von Bürgergeldlern. Müssen die Mio. dann alle umziehen oder aus dem wenigen Regelsatz selbst zahlen, weil die Mieten jetzt explodieren und die Nebenkosten? Und der Regelsatz? Der ist trotz 50 Euro mehr auch nicht so gestaltet für einen Monat, damit jeder auskommt. Und selbst wenn man nach sechs Monaten auszieht, wohin!? Die anderen Wohnungen sind auch nicht billiger geworden und die dazugehörigen Heizkosten ebenso nicht.
Ich schreib was rein, falls vom Vermieter schriftliches kommt.

Fettnäpfchen

kopfhoch

Zitat von: kopfhoch am 20. Januar 2023, 10:03:00Über Heizkosten und Warmwasser steht in dieser Liste nichts genaues, aber bei der Kaltmiete (inkl. kalte Betriebskosten)/Grundmiete bin ich leider nicht weit weg von der Obergrenze (um die 30 €).

Ich habe jetzt höllische Sorge, ich muss bald ausziehen.
Kann mir jemand bitte helfen?
HK werden bis zur Angemessenheitsgrenze übernommen und Warmwasser gehört zu den KdUH

Die Kaltmiete ist kein Kriterium.
Die Angemessenheit setzt sich zusammen aus KM+NK
Die Gesamtangemessenheit setzt sich zusammen aus KM+NK+HK und diese ist spätestens vor Gericht ausschlaggebend.

Und falls überhaupt eine Kostensenkung kommt gibt es Lösungen und man muss nicht zwingend ausziehen. Da stellt sich auch die Frage wie alt die Angemessenheitskriterien sind.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung Maßgebli(weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))


MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Hary

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2023, 19:29:03Und falls überhaupt eine Kostensenkung kommt gibt es Lösungen und man muss nicht zwingend ausziehen. Da stellt sich auch die Frage wie alt die Angemessenheitskriterien sind.
Ich frage mich ob im Streitfall überhaupt ein Gericht zulasten des Kunden entscheiden würde. Sofern die Zusicherung zur Übernahme der Kosten vorlag und die Wohnung bisher den Kriterien entsprochen hat. Wenn sich das im Zuge einer massiven Inflation ändert und die KDU Richtlinien nicht angepasst werden, dann wird wohl jedes Gericht wo auch Menschen arbeiten die mit den Kosten kämpfen wohl entscheiden dass es eine offensichtliche Unterdeckung gibt.

Fred

Lustigerweise werden durch die Inflation erst die Mieten erhöht und irgendwann viel später werden Mietspiegel, etc. angepasst.

Das Hauptproblem heutzutage ist doch, dass man gar keine günstigere Wohnung findet, zumindest nicht auf die Schnelle.
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